Hallo,
wo trägt ein Beamter die Beiträge zu seiner privaten Krankenversicherung 2008 im Mantelbogen ein?
Die Zeile 71 (Feld 55) spricht von „Beiträgen zu freiwilligen Versicherungen (…) gegen …“. Besteht nicht seit 2009 Pflicht, sich in der Krankenversicherung zu versichern? Dann wären die Beiträge ja nicht mehr freiwillig? Oder bezieht sich das Wörtchen „freiwillig“ nur auf die „Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit“?
Ich bin mir nun aber ziemlich sicher, dass die Beträge doch in die Zeile 71 (also Feld 55) eingetragen werden müssen - korrekt?
Wenn wir gerade dabei sind: 2008 sind DIESE Sonderausgaben (PKV-Beiträge) wohl noch gedeckelt (bis zu welchem Euro-Betrag?), ab 2010 müssten sie wegen Gerichtsurteil unbegrenzt sein, ist das so richtig?