Hallo! Leider bin ich jetzt schon 2 Monate nicht in meiner Wohung in der Stadt wo ich studiere gewesen sondern zu Hause. in der Zeit, in der ich abwesend war sind 2 Mahnungen meiner Krankenkasse (BKK) im Briefkasten gewesen, jeweils mit der Aufforderung einen Betrag von 10€ bis zu einem bestimmten Datum zu zahlen. In dem letzten Brief stand nun, dass ich bitte diese 10€ so schnell wie möglich zu zahlen hätte bis zum 15. 09. ansonsten würde mir die Kasse mit Zwangspfändung drohen. Jetzt meine Frage. Wenn die Krankenkasse schon derartige Aktionen androht muss ich nach Zahlung dieser 10€ schon mit Leistungsbeschränkungen von der Krankenkasse rechnen ???
Hallo Dedecim,
wenn die Zuzahlung von 10€ berechtigt ist, sollte eine Zahlung erfolgen. Ist doch ganz einfach- Leistung erhalten, Beitrag gezahlt.
Alles Gute- Schaddie
Guten Tag… setzen sie sich einfach umgehend mit Ihrer Kasse in Verbindung und zahlen den Betrag.
Dann ist die Sache vom Tisch.
Gruss, Christian