Hallo,
gibt es eine Betragsgrenze ab wann ich einen Ausfuhr-/Verbringungsnachweis benötige?
In unserer Firma werden ziemlich viele Waren (Bücher) ins Eu- und auch Drittland verbracht.
Leider ist dies ein große Menge und ich hätte gerne gewusst ab wann ich bei den Speditionen nachfordern muss.
Ab € 1.000,00 muss man den Ausfuhr am Zoll schriftlich Beantragen bzw jetzt über das Atlas verfahren abwickeln.
Muss ich aber für Sendungen unter € 1.000,00 Nachweise führen?
Leider finde ich in keinem Gesetztestext einen Hinweis und der Steuerprüfer kommt bestimmt.
Ich hätte gerne diesen Gesetzestext als Nachweisdokument.
Über einen Tipp wäre ich sehr Dankbar.
Lg
Ideefix
Servus,
ein Ausfuhrnachweis muss immer erbracht werden. Hier die Einzelheiten dazu:
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__10.html
Die Ausfuhranmeldung beim Zoll, von der Du sprichst, ist übrigens kein Ausfuhrnachweis. Du kannst containerweise Ware zur Ausfuhr anmelden und dann in D stehen lassen, ein Nachweis der tatsächlichen Ausfuhr ist mit dem Begleitdokument vom Zoll nicht erbracht.
Schöne Grüße
MM
Hallo Ideèfix
Die 1000 EURO-Grenze gilt nur für die Erleichterung der Zollbehörde. Der Schweizer Zoll kennt diese Grenze auch. Sie liegt bei uns einfach bei 1000 CHF. Viele deutsche Firmen sind der Meinung es gilt auch in der Schweiz die 1000 EUR- Grenze. Wir haben aber keinen EURO als Landeswährung.
Wie geschrieben, du kannst mit einer Rechnung (keine Proforma-Rechnung) beim Zoll die Ausfuhr abstempeln lassen (so jedenfalls meine Erfahrung). Aus verwaltungsökonomischen Gründen wir dann auf eine Ausfuhrerklärung ATLAS oder mit dem Einheitsdokument verzichtet.
Gruss
HaegarCH
Hallo,
ruf bei Deiner IHK an. Hier gibt es richtige Auskunft umsonst.
Grüße
Michael