Hallo,
es gibt in der PKV und GKV Tarife mit Beiragsrückerstattung.
Also, wenn man im Jahr nicht zum Arzt ging (oder Grenzen eingehalten hat) gibt es Beitragsanteile zurück.
Wie müssen diese Rückerstattungen bei der Steuererklärung angegeben werden und wenn ja wo?
Und wann? Im Jahr der Rückerstattung?
VG, René