Betragunterschied

Hallo w.w.w.-lers!
Hoffentlich bin ich im richtigen Forum!!!

Kurze Vorgeschichte:
Am 7.06. bin ich für 3 Wochen zu meiner Familie nach Spanien geflogen. Mein Sohn und ich sind gestern (29. Juni) zurückgekommen. Ich habe keine Nachsendeantrag für diese Zeit beantragt. Und meine Telefonrechnung (aus verschiedenen Grunden) lasse ich nicht einfach abbuchen, sondern überweise ich den Betrag, nach deren Erhalt.

Problem:
Als ich gestern meine Post durchlas, stellte ich fest, daß ich zwei Schreiben von der Telekom hatte und zwar beide für meinen Festnetzanschluß. Der 1. Brief war eine Rechnung für 93,59 EUR zum überweisen. (Beleg vom 06.06.2003). Der 2. Brief war eine Mahnung, ausgestellt am 26.06.03. Beide für denselben Zeitraum, in Höhe von 83,43 EUR, wobei 1 EUR extra berechnet wurde, als Mahngebühr.

Frage:
Wie ist das zu verstehen? Ist das überhaupt logisch, daß die Mahnung für eine nicht bezahlte Rechnung insgesamt sage und schreibe 10,16 EUR billiger ausfällt, wie den gemahnten Betrag? Was habe ich dann zu zahlen und warum???

Für Euren Tipps, Vorschläge und Auskünfte bin ich schon sehr dankbar!

Alles Gute und schönen Gruß aus der bayerischen Landeshauptstadt

Helena

Daß ich bei der Telekom anrufen soll, ist schon klar. Aber ich möchte im Voraus wissen, was auf mich evtl. zukommt und was ich dazu erwidern kann/soll.

Hallo Helena,

die Telekom mahnt nur noch ihre eigenen Beträge an, die Beträge für andere Telefonfirmen (CallbyCall) bzw. andere Internetprovider werden von diesen einzeln angemahnt!

Das heißt du solltest möglichst schnell dein Geld loswerden, bevor die alle einzeln Mahngebühren kassieren.

ciao
Phil

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Vielen herzlichen Dank, Philip (o.w.T)
Hallo Philip!
Doch ein kleines Kommentar dazu:
Ich danke Dir für Dein Posting. Ich habe genau das gemacht, was Du mir empfohlen hast und sofort die Differenz überwiesen.
Weil Dein Posting so hilfreich war, hast du ein Sternchen von mir bekommen.
Alles Gute und nochmals herzlichen Dank!
Helena

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