Guten Abend, meine Mutter ist verstorben und hat verfügt, dass das Tierheim Nacherbe ist. Ich bin nach Paragraph 2136 als befreite Vorerbin eingetragen.
Da ich alleinstehend bin, sollte das Erbe nicht an die Geschwister meiner Mutter gehen
Meine Mutter wollte mich absichern, da ich krankheitsbedingt teilweise an den Rollstuhl gefesselt bin.
Nun meine Frage:
Ich bewohne seit 35 Jahren eine Eigentumswohnung meiner Mutter, die durch Zahlung von Miete abbezahlt wurde.
Desweiteren besitzt meine Mutter ein kleines Einfamilienhaus. Im Haus könnte ich mit dem Rollstuhl leben (Einbau Treppenlifter, Umbau Badezimmer)
Dafür müsste ich aber die Wohnung veräußern.
Kann ich Immobilien als befreite Vorerbin veräußern?
Vielen Dank im voraus
Mfg Herma Mönck