Betreffs Kriegsdienst oder nicht?

Anscheinend wurde meine letzte Anfrage falsch verstanden.

Herr X (deutscher Staatsbürger) wurde 1972 als Wehrpflichtiger zur BW eingezogen. Nach der Grundausbildung hat sich Herr X für 4 Jahre als Zeitsoldat verpflichtet, dieser Verpflichtung folgte eine Probezeit von 3 Monaten. Wärend dieser 3 Monaten erlitt Herr X auf der Heimfahrt Kaserne-Wohnort einen sehr schweren außerdienstlichen Verkehrs-Unfall. Weil anschließend sehr oft dienstunfähig, wurde Herr X wieder als Wehrpflichtiger weitergeführt u. d. Vertrag annuliert. Bei dem Unfall wurde die Heimfahrt für mehrere Stunden unterbrochen, war somit außerdienstlich, dadurch wurde eine Wehrdienstbeschädigung nicht anerkannt. Herr X hat einen GdB von 80 % und ist gehbehindert.

Herr X war zu jener Zeit privat unfallversichert. Die Unfallvers. lehnte eine Schadensregulierung mit der Begründung ab, Militärdienst sei Kriegsdienst und Kriegsdienst sei nicht versicherbar. Es käme dabei nicht darauf an, ob Herr X im Kriegseinsatz sei oder nicht. Die Vers. stütze sich dabei auf geltende Rechtssprechung.

In einem behördlichen Vordruck bezügl. Eingliederungshilfe wurde die Frage gestellt: Wehrdienstbeschädigt oder Kriegsgeschädigt?

Lt. gesetl. gestützter Aussage und Begründung der Unfall- u. Lebensvers., war Herr X ja im Kriegseinsatz, wäre somit zwar kein Wehrdiensbeschädigter, aber Kriegsgeschädigter.

Ist diese Annahme richtig?

also, die Frage nach Wehrdienst/Kriegsbeschädigung o.ä. muss aufgrund der damaligen Entscheidung verneint werden.

Die damalige Entscheidung der Unfallversicerung ist, wenn richtig erzählt, völlig unverständlich. Wieso ist die Unterbrechung der Heimfahrt Krieg im Sinne der Bedingungen ? Nur wird man nach 39 Jahren wohl kaum noch dagegen angehen können.

Gruss

Brmer

Hallo,

als Empfehlungsvertragsbeauftragter des DBwV, kenne ich nur Einschränkungen von verschiedenen Unfalltarifen im Auslandseinsatz. Einschränkungen von Unfallversicherungen im Inland
(Heimfahrt von Kaserne zum Wohnort) sind mir völlig unbekannt,
wie auch unverständlich.

Wie kommt man auf die Aussage, dass Herr X im Kriegseinsatz war.
Bitte dies näher zu erläutern.

Jedoch was man heute nach 39 Jahren noch erreichen will,
kann ich auch nicht mehr nachvollziehen.

Gruß Merger

Nachtrag:

nachfolgenden Satz hatte ich überlesen
" Wärend dieser 3 Monaten erlitt Herr X auf der Heimfahrt Kaserne-Wohnort einen sehr schweren außerdienstlichen Verkehrs-Unfall."

Nachdem dieser Unfall außerdienstlich war, also privat kann ich mir eine Ablehnung der Unfallversicherung überhaupt nicht vorstellen,
da alle Versicherungsunternehmen private Unfälle in Deutschland bei Bundeswehrangehörigen schon immer als Schaden anerkannt haben!

Gruß Merger