Hallo,
ich betreibe eine Hompage, auf der ich Werbung von Partnernetzwerken (Zanox, Superclix etc.) schalte. Da ich dafür Geld bekomme (im Moment eher noch geringe Einnahmen) jetzt meine Frage: Muß ich ein Gewerbe anmelden?
Und wie sieht es aus, wenn ich meine freien Werbeflächen vermiete (gegen Bezahlung), und anderen die Möglichkeit biete ihre Werbung auf meiner Seite zu schalten?
wenn diese Art des Broterwerbs durch irgendeine Gewerbeordnung geregelt ist, dann ja. Die IHK sollte das wissen.
Und wie sieht es aus, wenn ich meine freien Werbeflächen
vermiete (gegen Bezahlung), und anderen die Möglichkeit biete
ihre Werbung auf meiner Seite zu schalten?
ich meine wenn ich die Werbeflächen vermiete, ob ich da auch Gewerbe anmelden muß? Aber ich denke mal, da es sich ja eh um eine Gewinnerzielungsabsicht handelt, hat sich die Frage erübrigt.
Gruß
Roy
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nehmen wir mal an ich melde das Ganze als Internetservice o.ä.
beim Gewerbeamt an, da kann ich doch eigentlich nichts
verkehrt machen, oder doch?
das Gewerbeamt ist mir völlig fremd.
Hauptberuflich stehe ich als Angestellter in Lohn und Brot! Da
gibt es aber keine Schwierigkeiten!
Da gilt eine ganz einfache Regel: Der Arbeitgeber hat Anspruch auf Deine uneingeschränkte Arbeitskraft, die wird durch den Betrieb einer Homepge wohl kaum gemindert sein. Manche Arbeitgeber verpflichten den Arbeitnehmer dazu, den Nebenjob zu melden, lies mal im Arbeitsvertrag nach.
Da gilt eine ganz einfache Regel: Der Arbeitgeber hat Anspruch
auf Deine uneingeschränkte Arbeitskraft, die wird durch den
Betrieb einer Homepge wohl kaum gemindert sein. Manche
Arbeitgeber verpflichten den Arbeitnehmer dazu, den Nebenjob
zu melden, lies mal im Arbeitsvertrag nach.
Gruß Ralf
Mit meinem Arbeitgeber ist das geklärt, er hat auch keine Einwände. Liegt schriftlich in meiner Personalakte.
Hast du kein Gewerbe, darfst du keine Rechnungen schreiben.
das ist definitiv falsch. Ich arbeite nebenher als Freiberufler, schreibe Rechnungen, gebe beim Finanzamt per GSE an, was ich eingenommen habe und gut iss. Alles ohne Gewerbeschein. Meine Kunden reichen die Rechnungen beim Finanzamt ein, ebenfalls ohne Probleme.
Ich programmiere nebenher und möchte meine Programme verkaufen. Kann ich das auch als nebenberuflicher Freiberufler? Bis jetzt habe ich noch kein Gewerbe angemeldet, aber diese Woche schon mein erstes Programm verkauft. Mir ist völlig schleierhaft, wie ich das mit dem Finanzamt machen soll.
mit der Anlage GSE, die der Einkommensteuererklärung beigefügt
wird, gibst Du die „Einkünfte aus Gerwerbebetrieb“ an. Kein
Witz, das Finanzamt will das so, auch wenn Du kein Gewerbe
betreibst, sondern Freiberufler bist.
hi,
naja, du kannst auch die anlage gse einmal drehen, und dann ganz oben die einkünfte aus selbständiger arbeit eintragen - damit kann das finanzamt dann auch leben…
Und wie machst Du das mit der Mehrwertsteuer?
Die kassiere ich beim Kunden und führe sie mit der
Umsatzsteuerklärung ab, gleichzeitig hole ich mir die bezahlte
USt wieder. Das ändert sich demnächst aber alles, um den
Schiebereien mit der USt einen Riegel vorzuschieben, also mach
Dich schlau.
wohl nur wieder branchenspezifisch - kann mir eine grundsätzliche neuordnung nicht so recht vorstellen, obwohl sicher einigen banditen damit das handwerk gelegt würde…
vielleicht war meine Antwort etwas zu ungenau.
Was ich damit ausdrücken wollte ist, dass wenn man Werbung verkauft, auch ein Gewerbe benötigt.
Denn als Freiberuflicher wird man da nicht mehr eingestuft.
Gruß
Norbert
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