Grob gesagt habe ich eine Jahreskarte für die Nutzung einer wasserskianlage.
Beim Abschluss sind keine AGB ausgehändigt worden.
Nun lässt der Betreiber die Anlage witterungsbedingt zu.
Meine frage ist ab wann der Betreiber das recht hat witterungsbedingt die Anlage zu schliessen. Gewitter ist nach zu vollziehen. Eis auf dem Wasser auch, aber
Kälte an sich? Dafür habe ich schutzkleidung an. ( neopreen )
Hallo Wanduhr,
danke für Deine Anfrage.
Ich kann Dir leider nicht helfen; als günstig hat sich für mich in solchen Situationen die Verbraucherschutzzentrale erwiesen…
Viel Erfolg. Rhenata