Vielen Dank ,werde es pobieren,darf ich noch etwas fragen,ich
weiss leider nicht genau was ein (quot )ist.
Mfg Reinhold
Hallo, Reinhold - tut mir leid „quot“ habe ich noch nie gehört. Hast du den Begriff schon mal „gegoogelt“?
Gruß, Klaus
Vielen Dank ,werde es pobieren,darf ich noch etwas fragen,ich
weiss leider nicht genau was ein (quot )ist.
Mfg Reinhold
Hallo, Reinhold - tut mir leid „quot“ habe ich noch nie gehört. Hast du den Begriff schon mal „gegoogelt“?
Gruß, Klaus
Natürlich. Sofort einreichen.
MfG
Hofmann
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Hallo,
ich gehen mal davon aus, dass es sich um die Betriebskostenendabrechnung aus 2009 handelt die der alte Vermieter nun bei dir einreicht. Da diese Kosten nun aktuell anfallen muss die ARGE dir die Kosten erstatten. Sicherlich werden sie diese genau prüfen und ggf. Teile weg streichen (Vermieter legen gerne alles mögliche auf die Mieter um). Aber generell besteht eine Übernahmepflicht gem. § 22(3) SGB II. …Kosten der Unterkunft sollen übernommen werden…
Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009
habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen
alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird
diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand
etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.
Hallo Klaus,
nochmals danke für deine Hilfe möchte dir heute mitteilen das der Antrag auf Übernahme der Betriebskosten aus 2009 in höhe von 414,-€ genehmigt wurde,das ganze dauerte 10 tage also sehr schnell.Meine Antwort könnte anderen wohl auch weiter helfen.Fazit,man sollte es immer versuchen und keine hemmungen haben.
Danke und Gruß Reinhold
Genau! Alles Gute!
Hallo Reinhold,
sorry für die späte Antwort.
Soweit ich mich auskenne müsste die Arge die Betriebskostennachzahlung zahlen seit du Hartz 4 bekommst also ab 02/2010. Maximal aber die Höhe bis zum Regelsatz für Wohnungen im Bereich der ARGE (Kaltmiete + Nebenkosten)
Auch kann die ARGE dir einen unverzinsten Kredit für die Nachzahlung gewähren, falls der Regelsatz schon ausgereitzt ist.
Gruß
Franjo
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