Betreibskstennachzahlung,Hartz IV

Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009 habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.

Hallo Reinhold,
gem. § 22 SGB II werden kosten der Unterkunft in der tatsächlich anfallenden Höhe übernommen. Dazu gehören auch Nebenkostenabrechungen. Also ja du kannst das bei der jetzt zuständigen Arge beantrage und die müssen darüber entscheiden.

Gruß Marty

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Hallo Reinhold,
gem. § 22 SGB II werden kosten der Unterkunft in der
tatsächlich anfallenden Höhe übernommen. Dazu gehören auch
Nebenkostenabrechungen. Also ja du kannst das bei der jetzt
zuständigen Arge beantrage und die müssen darüber entscheiden.

Gruß Marty

Vielen Dank für die schnelle Antwort, muß aber noch dazu sagen das ich zu der Zeit noch Arbeitslosengeld I bekam.

Gruß Reinhold

Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009
habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen
alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird
diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand
etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.

Hallo, guten Abend,

also sicher ist, dass die Betriebskosten z.B. Heizkosten nachträglich übernommen werden. Aber da Du erst seit 02/2010 Hartz Iv Empfänger bist, denk ich dass dann auch erst ab da die Kosten übernommen werden.

Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gruss Karin

Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009
habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen
alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird
diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand
etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.

Voraussetzung für die volle Erstattung der Nebenkosten
Voraussetzung für die vollständige Erstattung ist jedoch, dass die entstandenen Kosten auch angemessen sind. Das bedeutet in der Praxis: Die Behörden haben die Verpflichtung, die entstandenen Mietkosten bei nachgewiesener Angemessenheit in voller Höhe zu übernehmen. Zu den kosten gehören auch die von dem Mieter erbrachten Aufwendungen für anfallende kalte Betriebskosten (hierzu zählen: Wasser und Abwasser, Grundsteuer und Hausversicherungen, Müllabfuhr und Straßenreinigung). Die von den Behörden zu erstattenden Beträge richten sich ausschließlich nach der realen Höhe dieser Kosten.

MAßgebend für die Beantragung ist die jetztige situation… und nur die. Ob du damals schon alg II bezogen hast oder nicht ist nicht wichtig.

Kann ich mir nicht vorstellen, denn nulla poena sine lege - will sagen, du warst zum fraglichen Zeitpunkt kein Hartz-IV-Empfänger!

LG

Martin

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Ich denke mal, das du diese Nachzahlung selbst tragen musst. Aber ich bin mir da nicht sicher und rate dir, selbst bei der Arge nachzufragen.

Gruß Caro

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Hallo,

ich würde die Rechnung einfach mal bei der Arge einreichen. Es kommt wahrscheinlich auch auf die Höhe der Abrechnung an, da die Arge ja nur einen bestimmte Höhe an Betriebskosten zahlt. Vielleicht übernehmen sie einen Teil, weil die Kosten ja jetzt während des Hartz IV Bezuges anfallen. Aber sicher bin ich mir in diesem Fall nicht. Tut mir leid, dass ich da nicht helfen kann.

ja, wenn es im Rahemn liegt und nicht überdimensional ist, falls du was zurückbekommst mußt du das aber auch abführen, manche lassen einen Freibetrag von 100Euro zu weiß nicht genau warum ist aber so
Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009
habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen
alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird
diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand
etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.

Wenn du jetzt im Leistungsbezug bist, kannst du diese Rechnung vorlegen. Normalerweise wird sie auch übernommen, wenn sie nicht extram aus dem Rahmen fällt.

Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009
habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen
alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird
diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand
etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.

Hallo, Reinhold! Da habe ich auch mal recherchiert und eine Antwort von einem Kollegen im Internet gefunden:
„Betriebskostenabrechnung auch für Nachzahlungen
Diese Vorgehensweise der Behörden ist jedoch nicht zulässig, die anfallenden Nebenkosten für eine Heizung müssen in der entstandenen Höhe bezahlt werden. Diese Gesetzgebung gilt auch für eventuell angefallene Betriebskostennachzahlungen aus dem Vorjahr. Auch diese Nachzahlungen müssen vollständig von den Behörden übernommen werden.“
Ich würde also auf jeden Fall die Kosten aus der alten Wohnung beim JobCenter geltend machen!
Gruß, Klaus

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Danke für deine schnelle Antwort,was ich noch sagen muß,die Nachzahlung für die alte Wohnung war ja für 2009
da bekam ichnoch kein Arbeitslosengeld II sondern
ALG I

Hallo Reinhold,
leider ist die Leistungsgewährung nach dem ALG II nicht mein Spezialgebiet.
Allerdings habe ich eine Entscheidung gefunden. Jedoch betrifft diese Entscheidung offenbar die aktuelle Wohnung und nicht eine frühere Wohnung. Möglicherweise wird sich deine ARGE darauf zurückziehen, dass es sich um Schulden handelt, die nicht zu übernehmen sind. Denn die ARGE soll ja nur den Wohnraum sichern. Aber einen Versuch wäre es vielleicht wert; s.unten:

Gemäß einer Entscheidung des Bundessozialgerichts (BSG) haben ALG II Bezieher grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahmne der Betriebs- und Heizkostennachzahlungen. Dies gelte auch dann, wenn die jährliche Nebenkostenabrechnung beim zuständigen Leistungsträger verspätet eingereicht wird (Az.: B 4 AS 62/09 R).

Im Rechtsstreit wollte die Arge Rhein-Sieg eine Nachzahlung für Heiz- und Betriebskosten in Höhe von 976 Euro nicht übernehmen. Die Behörde begründete dies damit, dass die Zahlungsfrist verstrichen sei. Infolge dessen handele nicht mehr um laufende Unterkunftskosten, sondern vielmehr um Schulden. Bei Mietschulden existiere allerdings kein Anspruch auf Übernahme.

Das BSG urteilte zugunsten der Hartz IV Empfänger. Die Nachforderung verwandele sich eben nicht mit Verstreichen der Zahlungsfrist in Schulden. Das verspätete Einreichen der Nebenkostenabrechnung stehe der Übernahme ebenfalls nicht entgegen.
mfg

Hallo,

die Bertriebskostenabrechnung übernimmt die ARGE nur, wenn Du im Abrechnungszeitraum auch Hartz IV Empfänger warst.

Gruß

Claus

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Die Arge müsste die nachzahlung übernehmen, da sie in den Hartz IV - Bezug fällt

Gruß
Christa

Hallo Leute,bin seit 02.2010 Harz IV empfänger,seit 09.2009
habe ich eine neue Wohnung und nun bekomme ich von meinen
alten Vermieter die Brtriebskostenabrechnung kann oder wird
diese auch von der Arge übernommen.Hoffe es kann mir jemand
etwas dazu sagen und bedanke mich schon mal.

Danke für deine schnelle Antwort,was ich noch sagen muß,die
Nachzahlung für die alte Wohnung war ja für 2009
da bekam ichnoch kein Arbeitslosengeld II sondern
ALG I

Ja, das habe ich auch so verstanden! Deshalb meinte ich auch, du solltest es auf jeden Fall (schriftlich als „Antrag“) probieren. Falls das JobCenter die NK Nachzahlung aus der Vorwohung 2009 nicht übernehmen will, muss es dir einen entsprechenden Bescheid zukommen lassen, in dem eine genaue Begründung stehen muss. Gegen diesen Bescheid kann man dann - falls er nicht richtig ist - Widerspruch und Klage erheben.

Mein Vorschlag: Versuche es und wenn du einen ablehnenden Bescheid erhälst, melde dich noch mal.
Ich werde dann noch versuchen, zu helfen.
MfG Klaus

Die Betriebskosten müssen in voller Höhe übernommen werden. Du kannst ja mal gogeln oder ich empfehle dir die Webseite „tacheles.de
MfG

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Vielen Dank ,werde es pobieren,darf ich noch etwas fragen,ich weiss leider nicht genau was ein (quot )ist.
Mfg Reinhold

Guten Tag.
Schwierig zu beantworten.
Reichen Sie die Nebenkostenabrechnung einfach ein.

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