Betreibsmittel des Dienstwagen

Hallo beisammen,

wie ist es rechtlich eigentlich mit den Betriebsmittel für einen Dienstwagen geregelt?
Gemeint ist nicht der Sprit, was ja klar sein dürfte vom Arbeitgebeer zu tragen ist.
Gemeint ist z.B. der Frostschutz in der Wischeranlage, das Öl, oder die Reinigung bzw. Wäsche vom Auto?

Es gibt verschiedene Meinungen, aber irgendwo muss das ja fest geregelt sein?
Ich meine mal so, wenn der Arbeitnehmer seinen Dienstwagen wäscht, warum sollte er es dann privat zahlen müssen, wenn der Arbeitnehmer ohne Dienstwagen die Putzfrau im Büro nicht auch selber bezahlt?

Ich denke hier wird mit zweierlei Maß gemessen…?

Servus,

ja, ich finde es auch ungerecht, dass die Putzfrau keinen Dienstwagen bekommt, obwohl sie ja auch zur Arbeit kommen muss, Putzmittel besorgen muss etc.

Unterschiedliche Entlohnungen für verschiedene Personen sind ein Element der Marktwirtschaft; und Unterschiede gibts eben auch, wenn die Bezüge nicht in Geld, sondern z.B. in Keksen, Autos oder Fleischwurstringen ausbezahlt werden.

Schöne Grüße

MM

Ungerechte Arbeitswelt
Ja, hier wird mit zweierlei Maß gemessen…

Man nehme den Arbeitnehmer, der mit eigenem Wagen zur Arbeit fahren muss. Dieser muss den Wagen selbst anschaffen, Steuern, Versicherung, Inspektion, TÜV, Reparaturen, Ersatzsteile und die Betriebskosten selbst zahlen.

Und man nehme den, der einen Dienstwagen bekommt und lediglich die Kosten für Reinigung etc. tragen muss. Naja, und diesen geldwerten Vorteil versteuern muss.

Ja, das Leben ist kein Ponyhof…

Mhhh,
Ich glaube

Mit dem AG was anderes vereinbaren

Also hat er doch seine Schuldigkeit getan, oder?

Hat er auch.

Wenn der Arbeitnehmer jetzt Öl nachfüllen muss um egal
betrieblich oder privat zu fahren, sollte das nicht der AG
übernehmen?

Sollte er auch. Wenn es ein Fahrzeug des AG ist, also ein betriebliches Fahrzeug, sog. Dienstwagen, dann sollte auch der AG die Unterhaltskosten tragen. Hierzu gehören die von dir genannten Kosten. Denn es liegt ja uch im Interesse des AG, dass sein Eigentum pfleglich behandelt wird und die notwendigen werterhaltenden Maßnahmen, wie Öl, Frostschutz, Wagenwäsche mit Unterbodenschutz usw., durchgeführt werden.
Das der AN den PKW auch privat nutzen darf ist halt zwischen AN und AG geregelt. Dafür versteuert ja auch der AN den Dienstwagen und zahlt damit den privaten Nutzungsanteil.

Ansonsten müsste man ja auch noch zwsichen privaten und
betrieblichen Betriebstoffen unterscheiden.

Was natürlich nicht wirklich geht. „So jetzt füllen wir Motoröl nach für betrieblichen KM und jetzt kippen wir noch ein Schluck für privaten KM hinterher.“ Vorher abmessen nicht vergessen, damit der Privatanteil rausgerechnet werden kann.

Der AN zahlt ja dafür das er den Wagen Privat nutzen darf,
also warum der Sarkasmus?

Es gibt eben solche und solche AG. Auch weiß hier ja keiner wie die Anteile sind, also betr. und priv. und wieso hier der AG der Meinung ist, dass sein AN das was selber bezahlen soll. Wenn heute einer einen Dienstwagen vom AG bekommen soll, löst das mitunter nicht immer ein Freudenschrei aus. Allein wegen der privaten Prozente (Steuer). Der AG meint es gut, kauft einen teuren PKW und der AN würde sich selbst so ein Teil nie kaufen. Zahlt also mit seinem Privatanteil für etwas, was er nicht wollte, was ihm mitunter auch nichts nützt. Mercedes fahren ist schön und gut, aber der 10.000 EUR billigere Opel häts doch auch getan, um bequem von A nach B zu kommen.

Oder aber, soweit möglich, den Dienstwagen wirklich nur dienstlich nutzen und sonst den eigenen PKW fahren. Wo es halt geht.

Hallo,

erstmal danke zu der wirklich hilfreichen Antwort.
Ich weiß auch nicht warum hier manchmal mehr sarkastisch geantwortet wird, anstatt sich die Fragenstellung mal genau durchzulesen.

Kommt mir manchmal so vor wie, hauptsache seine eigene Meinung Kund zu tun, auch wenn es keinen sachlichen Bezug dazu gibt.

Ebenso denke ich doch, wenn das Auto gereinigt werden soll, bzw. Sauber bleiben soll, sollte eigentlich ebenfalls der AG dafür aufkommen.

Um beim Beispiel der Putzfrau zu bleiben, oder korrekt gesagt, der Reinigungshilfe, Sie muss Ihre Mittel ja auch nicht selber kaufen, oder um Ihre Arbeit machen zu können?

Wo verläuft da die Grenze? Geht es um den Betrag? Mit dem Arbeitgeber wurde scheinbar nichts vereinbart. Es existiert auch kein Überlassungsvertrag, nur mündlich.

Ich werde meinen Kollegen nochmals fragen.

PS. Um den Zynikern zuvor zu kommen, die Versteuerung des Wagens ist so hoch, das sich damit sehr sehr gut ein eigenes Auto anschaffen lassen könnte!
Privat gefahrenes Benzin muss auch Privat bezahlt werden.

Servus,

nenn es Sarkasmus oder anders - die vielen verschiedenen Vereinbarungen zu Dienstwagennutzung, die ich innerhalb der zurückliegenden knapp zwanzig Jahre abgerechnet habe, enthielten wirklich alles von „Arbeitgeber trägt alle Kosten“ über „Arbeitnehmer zahlt festen Betrag für Betriebskosten“ und „Arbeitnehmer zahlt festen oder auch anteiligen Betrag für Treibstoff“ bis „Arbeitgeber zahlt alles außer Reinigung und Wagenpflege“, „Arbeitgeber zahlt alle anfallenden Kosten, außer während des Jahresurlaubs des Arbeitnehmers“ und „Vollkosten werden gemäß Nachweis durch Fahrtenbuch anteilig durch Arbeitgeber/Arbeitnehmer getragen“. Darunter finden sich übrigens ziemlich viele Regelungen, bei denen unterm Strich niemand außer dem Fiskus profitiert.

Nochmal anders formuliert, vielleicht wirds dann klarer:

Die Überlassung eines Dienstwagens und deren Bedingungen im Einzelnen sind Gegenstand einer einzelvertraglichen Regelung, ggf. mit oder ohne betrieblicher Dienstwagenordnung, einer betrieblichen oder einer tarifvertraglichen Regelung, auch hier mit/ohne Bezug auf eine ggf. existierende Dienstwagenordnung.

Was schritt2 als „irgendwie schon angemessen oder nützlich“ empfindet, kann sehr stark von der bestehenden Vereinbarung abweichen. Er schreibt Dinge, die zwar schön und für Arbeitnehmer wünschenswert sind, aber er lehnt sich dabei ziemlich weit aus dem Fenster.

Wichtig ist dabei: Es gibt kein allgemein gültiges Recht auf eine Dienstwagennutzung, und es gibt kein allgemein gültiges Recht auf Übernahme irgendwelcher Kosten des Dienstwagens durch den Arbeitgeber. Insofern kann man aus den vorgetragenen Partikeln des Sachverhalts nichts, aber auch gar nichts betreffend Verpflichtung des Arbeitgebers oder des Arbeitnehmers zur Übernahme irgendwelcher Kosten des Dienstwagens ableiten.

Schöne Grüße

MM

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Genauer Wortlaut der Vereinbarung
Hi!

Wichtig ist, was im Detail vereinbart ist.

Ist nichts weiter als die Überlassung des PKW vereinbart, dann existiert auch kein Anspruch auf mehr als das.

Gruß
Guido

Wenn der Arbeitnehmer jetzt Öl nachfüllen muss um egal
betrieblich oder privat zu fahren, sollte das nicht der AG
übernehmen?

Sollte er auch. Wenn es ein Fahrzeug des AG ist, also ein
betriebliches Fahrzeug, sog. Dienstwagen, dann sollte auch der
AG die Unterhaltskosten tragen.

Es geht hier nicht ums SOLLEN, der UP fragte nach einer rechtlichen Grundlage.

Hierzu gehören die von dir
genannten Kosten. Denn es liegt ja uch im Interesse des AG,
dass sein Eigentum pfleglich behandelt wird

In der Regel sind Dienstwagen geleast und KEIN Eigentum des AG.

Es gibt eben solche und solche AG. Auch weiß hier ja keiner
wie die Anteile sind, also betr. und priv.

Bevor Du (wie etwas weiter oben) hier mit steuerlichen Dingen um Dich schmeißt, solltest Du Dich mal über Dinge wie der Fahrtenbuchmethode informieren!

Oder aber, soweit möglich, den Dienstwagen wirklich nur
dienstlich nutzen und sonst den eigenen PKW fahren. Wo es halt
geht.

Und dafür dann (mit Deinen Steuerrechtskenntnissen) 1% und 3 Promille zahlen?
Sehr sinnvoll…

Guido

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