Mit dem AG was anderes vereinbaren
Also hat er doch seine Schuldigkeit getan, oder?
Hat er auch.
Wenn der Arbeitnehmer jetzt Öl nachfüllen muss um egal
betrieblich oder privat zu fahren, sollte das nicht der AG
übernehmen?
Sollte er auch. Wenn es ein Fahrzeug des AG ist, also ein betriebliches Fahrzeug, sog. Dienstwagen, dann sollte auch der AG die Unterhaltskosten tragen. Hierzu gehören die von dir genannten Kosten. Denn es liegt ja uch im Interesse des AG, dass sein Eigentum pfleglich behandelt wird und die notwendigen werterhaltenden Maßnahmen, wie Öl, Frostschutz, Wagenwäsche mit Unterbodenschutz usw., durchgeführt werden.
Das der AN den PKW auch privat nutzen darf ist halt zwischen AN und AG geregelt. Dafür versteuert ja auch der AN den Dienstwagen und zahlt damit den privaten Nutzungsanteil.
Ansonsten müsste man ja auch noch zwsichen privaten und
betrieblichen Betriebstoffen unterscheiden.
Was natürlich nicht wirklich geht. „So jetzt füllen wir Motoröl nach für betrieblichen KM und jetzt kippen wir noch ein Schluck für privaten KM hinterher.“ Vorher abmessen nicht vergessen, damit der Privatanteil rausgerechnet werden kann.
Der AN zahlt ja dafür das er den Wagen Privat nutzen darf,
also warum der Sarkasmus?
Es gibt eben solche und solche AG. Auch weiß hier ja keiner wie die Anteile sind, also betr. und priv. und wieso hier der AG der Meinung ist, dass sein AN das was selber bezahlen soll. Wenn heute einer einen Dienstwagen vom AG bekommen soll, löst das mitunter nicht immer ein Freudenschrei aus. Allein wegen der privaten Prozente (Steuer). Der AG meint es gut, kauft einen teuren PKW und der AN würde sich selbst so ein Teil nie kaufen. Zahlt also mit seinem Privatanteil für etwas, was er nicht wollte, was ihm mitunter auch nichts nützt. Mercedes fahren ist schön und gut, aber der 10.000 EUR billigere Opel häts doch auch getan, um bequem von A nach B zu kommen.
Oder aber, soweit möglich, den Dienstwagen wirklich nur dienstlich nutzen und sonst den eigenen PKW fahren. Wo es halt geht.