Betreibungsverfahren in Deutschland

Hallo zusammen

Folgender Sachverhalt: A mit Wohnsitz im Ausland (nicht EU-Staat) leiht B seinen Wagen. B hat Wohnsitz in DE. B baut mit dem geliehenen Wagen einen Unfall in dem Land, in dem das Fahrzeug registriert ist (also nicht in DE). Es entsteht ein Sachschaden am geliehnen Fahrzeug. B unterlässt es, A darüber zu informieren und auch keine Versicherung wird informiert. Als A später mit dem Wagen unterwegs ist, merkt er, dass etwas mit dem Auto nicht stimmt. Ein Besuch in der Werkstatt zeigt auf, dass mit dem Auto ein Unfall geschehen sein muss. Als A B zur Rede stellt, bestätigt B das auch. Da der Unfall nicht gleich der Versicherung gemeldet wurde, und der effektive Unfallverursacher nicht bekannt ist, lehnt die Versicherung den Schaden ab.
B verspricht nun, dass es den Schaden übernimmt. Leider hält B sich nicht daran.

Was kann A nun unternehmen, um an sein Geld zu kommen?

Gruss
HaegarCH

In der Schweiz zu einem Rechtsanwalt gehen. Alles andere ist witzlos in der Konstellation

Hallo Schiochet.

Hmm. War eigentlich nicht die erhoffte Antwort, aber danke mal erst.

Eigentlich möchte ich lieber wissen, wie läuft in DE das Verfahren ab, wenn jemand eine Schuld einziehen möchte.

Und, wie kann ein nicht in DE wohnhafte Person ein soches Verfahren einleiten.

Gruss
HaegarCH