'Betreten auf eigene Gefahr'

Hallo,
ich frage mich was es mit diesen Schildern auf sich hat.
Auf Privatgrundstücken nehme ich an, dass der Besitzer sich damit einer etwaigen Haftung entledigt.

Was ist aber auf öffentlichen Plätzen, würde das z.B. bedeuten die gesetzliche Unfallversicherung zahlt nicht wenn dort etwas passieren würde?
Hat das auch Auswirkungen auf eine private UV?

Danke und Gruß
Granini

P.S. Falls das besser in das „Recht“-Forum passt, Entschuldigung!

Hoi.

Dieser Hinweis enthaftet nicht unbedingt den Eigentümer, z.B. diese Unfälle von Kindern mit Swimingpools.

  1. Die gesetzliche UV zahlt ja nicht für jede Person. Versichert sind Arbeitnehmer, Schüler, Studenten und einige andere "Spezial"fälle. Wenn z.B ein Bauarbeiter über ein Grundstück geht um seine Baustelle zu erreichen und dabei verunfallt, zahlt die UV trotzdem (ja, wir nehmen hier an, es sei der direkte Weg). „Verbotswidriges Handeln schliesst die Annahme eines Arbeitsunfalles nicht aus.“

  2. Bei der privaten UV sollte man in den Vertragsbedingungen nachschauen. Im Regelfall wird man versichert sein - es sei den, man hätte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt. Wenn ich auf den Bahnschienen meinen Abendspaziergang mache, wird die UV wohl die Leistung verweigern.

Ciao
Garrett

Moin.

Danke vielmals für die aufschlussreiche Antwort.
War von mir ungenau ausgedrückt, ich meinte natürlich nur die Fälle die „normalerweise“ durch die ges. UV abgedeckt sind.

Ich kam auf die Frage weil ich heute auf der Straße (auf dem Weg von der Arbeit) so ein unmotiviert dastehendes Schild mit diesem schönen Satz gesehen hatte und mich fragte was ist wenn ich jetzt verunglücke…

Danke und Gruß
Granini

P.S. Nette Hobbybeschreibung, könnte glatt von mir sein! :wink:

Hoi.

Dieser Hinweis enthaftet nicht unbedingt den Eigentümer, z.B.
diese Unfälle von Kindern mit Swimingpools.

Hallo,

das gilt nivht nur für die Swimming-Pool-Fälle, der Grundstücksbesitzer hat immer seine Verkehrssicherungspflicht wahrzunehmen, wenn das Gelände frei zugänglich ist. Insofern hat der Hinweis auf den Schildern fast gar keine Bedeutung…

  1. Bei der privaten UV sollte man in den Vertragsbedingungen
    nachschauen. Im Regelfall wird man versichert sein - es sei
    den, man hätte grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt.
    Wenn ich auf den Bahnschienen meinen Abendspaziergang mache,
    wird die UV wohl die Leistung verweigern.

Nein, wirs/kann sie nicht, nur Vorsatz und ggf. Unfälle infolge von Bewusstseinsstörungen (=> Komasaufen) sind ausgeschlossen.

Letztlich kommt es natürlich immer auf die individuellen Vereinbarungen/Bedingungen an.

Grüße, M