Betreten auf eigene Gefahr

Hallo!

Es gibt ja, wie man hört, so allerlei Irrtümer rund um dieses Schild ‚Betreten auf eigene Gefahr‘. Wenn jemand ein Privatgrundstück hat, dass er nicht umzäunt - was bringt es ggf., wenn er an den Zuwegen zu dem Grundstück Schilder aufhängt: ‚Privatgelände - Betreten auf eigene Gefahr‘? Hat es überhaupt eine Relevanz?

Viele Grüße,
Swantje

Im Sinne der Haftpflicht: Ja.
Wenn jemand das Gelände betritt und es passiert ihm was, kann er den Eigentümer nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn diese Schilder aufgestellt wurden.

Es gibt ja, wie man hört, so allerlei Irrtümer rund um dieses
Schild ‚Betreten auf eigene Gefahr‘. Wenn jemand ein
Privatgrundstück hat, dass er nicht umzäunt - was bringt es
ggf., wenn er an den Zuwegen zu dem Grundstück Schilder
aufhängt: ‚Privatgelände - Betreten auf eigene Gefahr‘? Hat es
überhaupt eine Relevanz?

das schild stellt keinen haftungsausschluss dar. die (verkehrssicherungs)pflichten des grundstücksinhabers bleiben bestehen.
er hat also für die gefahren, die von dem grundstück ausgehen, sorge zu tragen.
auf der eben des mitverschuldens können die schilder aber auswirkung haben (bis zu einer reduzierung der ersatzpflicht auf 0 - je nach einzelfall, etwa höhe der selbstgefährdung etc.)

grüße

Im Sinne der Haftpflicht: Ja.
Wenn jemand das Gelände betritt und es passiert ihm was, kann
er den Eigentümer nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn diese
Schilder aufgestellt wurden.

Hallo,

das kommt sicher auch darauf an, was so passieren kann. Wenn es nur darum geht, dass der Weg etwas glatt sein könnte oder so, wird solch ein Schild wohl ausreichen. Wer gerade ne Baugrube als sein Grundstück bezeichnet, wird wohl nicht umhinkommen, weitere Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen, insbesondere wenn das Ganze unmittelbar an öffentlichen Raum ranreicht.

Gruß

Im Sinne der Haftpflicht: Ja.

Falsch.

Wenn jemand das Gelände betritt und es passiert ihm was, kann
er den Eigentümer nicht zur Rechenschaft ziehen, wenn diese
Schilder aufgestellt wurden.

Auch falsch.
Was ist mit Vorschulkindern, die nicht lesen können?
Da gibt es inzwischen eine gängige Rechtssprechung, hab momentan nur keine Zeit, ein paar Urteile dazu rauszusuchen.
Gruß keki