Auch hallo 
angenommen, eine Terrasse, die zu einer gemieteten Wohnung
gehört und auch vom Mieter mitgemietet ist aber trotzdem
theoretisch von außen zugänglich ist, wird vom Vermieter (ohne
einem Angehörigen des Vermieters) betreten, ohne dies mit dem
Mieter abzusprechen.
Die Terrasse gehört ja eindeutig zur Wohnung. Dass Terrassen von außen zugänglich sind, v.a. in größeren Mietshäusern, ist ja nichts ungewöhliches, dies stellt aber keine Berechtigung für den Vermieter oder Dritte dar, diese zu betreten.
Mit der Vermietung gibt der Eigentümer sein „Hausrecht“ an seiner Wohnung und der mit vermieteten Terrasse auf. Ab dem Zeitpunkt der Vermietung, ist er nicht mehr der „Herr im Hause“. Das Hausrecht liegt nun beim Mieter, der selbst entscheiden darf, wem er Zugang zu seiner Wohnung und eben zur Terrasse gewährt und wem nicht. Der Vermieter ist nicht mehr berechtigt, die Wohnung/Terrasse zu betreten wie er will. Er braucht dafür immer eine Genehmigung vom Mieter. Auf diese Genehmigung hat er aber unter gewissen Umständen einen Anspruch (wenn es zB um die Beseitigung von Schäden o.ä. geht).
Die Antwort lautet also kurz und bündig: Nein er darf sie nicht betreten.
Grüße Wawi