Betreten der Mietsache durch den Vermieter

Hallo,
ein Vermieter darf eine vermietete Wohnung nur nach vorheriger Ankündigung im Beisein des Mieters betreten. Gilt dies auch für andere Mietobjekte als Wohnungen, beispielsweise Garagen, Gärten, Kellerräume usw.?
Danke
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Moin,

natürlich. Es sei denn, es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart, bspw. weil er selber noch eine Hütte / hat, die nur so erreichbar ist.

Gruß,
Ingo

@ Ingo von Borstel
Für Gärten auch? Angenommen, der Vermieter wohnt nicht in der Mietsache und hat auch keinen ´Gartenanteil und auch keine Hütte oder ähnliches auf dem Grundstück.
Danke
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