Hallo,
ein Vermieter darf eine vermietete Wohnung nur nach vorheriger Ankündigung im Beisein des Mieters betreten. Gilt dies auch für andere Mietobjekte als Wohnungen, beispielsweise Garagen, Gärten, Kellerräume usw.?
Danke
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Moin,
natürlich. Es sei denn, es ist etwas anderes im Mietvertrag vereinbart, bspw. weil er selber noch eine Hütte / hat, die nur so erreichbar ist.
Gruß,
Ingo
@ Ingo von Borstel
Für Gärten auch? Angenommen, der Vermieter wohnt nicht in der Mietsache und hat auch keinen ´Gartenanteil und auch keine Hütte oder ähnliches auf dem Grundstück.
Danke
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