Hallo Conny
Also doch mal was Schriftliches
einreichen…
Allerdings sollte sich der Mieter überlegen, wie er nachweisen kann, dass der Vermieter überhaupt in der Wohnung war
Man kann ja an vielerlei denken, aber ich denke mal „in der Tür eingeklemmtes Haar ist runtergefallen“ giltet da nicht. Das heisst, irgendwie muss dokumentiert werden wann und wie lange der Vermieter in der Bude war…
Mir wurde mal in einer solchen Situation übrigens mal geraten, einen „offenen Brief“ zu schreiben und den in meiner Wohnung offensichtlich an die Wand zu hängen. Also „Sehr geehrter Herr Vermieter, wenn Sie das jetzt lesen können, sind Sie widerrechtlich in meine Wohnnung eingedrungen. Im Wiederholungsfall grausige Drohung. Hochachtungsvoll, Conny“ Mit etwas Glück hilft das ja…
Achja, was ich noch zu bedenken geben möchte: was könnte denn dieser fiktive Vermieter nur suchen in der Wohnung? Sprich - einmal alle drei Monate könnte man mit „nur nach dem Rechten sehen“ erklären, ist er dreimal in der Woche in der Bude würde ich nochmal nachdenken, das der eigentlich will.
*wink*
Petzi