Betreten der Mietsache durch Vermieter

Hallo liebe Experten,

angenommen, jemand hat einen Büroraum gemietet. Dieser Raum wird mehrmals ohne Vorankündigung vom Vermieter (während der Abwesenheit des Mieters) betreten. Das ist doch nicht rechtens, oder? Im Mietvertrag steht klar, dass der Vermieter den Raum nach Vorankündigung betreten darf. Dies geschieht aber nie. Wie sollte sich ein Mieter in dem Fall verhalten?

Viele Grüße
Conny

Hallo Conny!

Dann ist doch die Sache klar! Der Mieter sollte ein Beschwerdeschreiben an den Vermieter schicken mit eventueller Androhnung der Beendigung des Mietverhältnisses, wenn dieser nicht sofort dieses „Verhalten“ einstellt.

Hallo!

Dieser Raum wird mehrmals ohne Vorankündigung vom Vermieter (während
der Abwesenheit des Mieters) betreten.

Warum schließt der Mieter seinen Raum nicht ab?

Gruß
Wolfgang

… der Mieter schließt ja ab. Nur hat der Vermieter auch einen Schlüssel… wegen Notfall etc. …

Viele Grüße
Conny

Danke für deine Antwort. Also doch mal was Schriftliches einreichen…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

servus

wegen Notfall etc. …

aha - wegen Erdbeben, Überschwemmungen, Explosionen, Feuersbrünsten, etc. etc.
ich weiß nicht, ob Du es schon wußtest, aber: Schösser kann man austauschen

mfg
ED

2 Like

Hallo,

der Mieter ist berechtigt, die Schlösser an seinen gemieteten Räumen auszutauschen, auch ohne die Zustimmung des Vermieters. Dem Vermieter müssen auch keine Schlüssel für Notfälle ausgehändigt werden.

Die einzige Aufgabe des Mieters ist, die ursprünglichen Schlösser aufzubewahren und beim Auszug wieder einzusetzen.

Gerhard

Hallo Conny

Also doch mal was Schriftliches
einreichen…

Allerdings sollte sich der Mieter überlegen, wie er nachweisen kann, dass der Vermieter überhaupt in der Wohnung war :wink: Man kann ja an vielerlei denken, aber ich denke mal „in der Tür eingeklemmtes Haar ist runtergefallen“ giltet da nicht. Das heisst, irgendwie muss dokumentiert werden wann und wie lange der Vermieter in der Bude war…

Mir wurde mal in einer solchen Situation übrigens mal geraten, einen „offenen Brief“ zu schreiben und den in meiner Wohnung offensichtlich an die Wand zu hängen. Also „Sehr geehrter Herr Vermieter, wenn Sie das jetzt lesen können, sind Sie widerrechtlich in meine Wohnnung eingedrungen. Im Wiederholungsfall grausige Drohung. Hochachtungsvoll, Conny“ Mit etwas Glück hilft das ja…

Achja, was ich noch zu bedenken geben möchte: was könnte denn dieser fiktive Vermieter nur suchen in der Wohnung? Sprich - einmal alle drei Monate könnte man mit „nur nach dem Rechten sehen“ erklären, ist er dreimal in der Woche in der Bude würde ich nochmal nachdenken, das der eigentlich will.

*wink*

Petzi

Hallo!

… der Mieter schließt ja ab. Nur hat der Vermieter auch
einen Schlüssel… wegen Notfall etc. …

Ein neuer Schließzylinder kostet wenige Euro und ist binnen höchstens 2 Minuten ausgewechselt. Ein Vermieter hat keinen Anspruch auf Schlüssel für Notfälle. Wenn er vermietete Räumlichkeiten betreten/besichtigen will, muß er sich mit dem Mieter in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren.

Für Maßnahmen nach Meteoriteneinschlägen, Tsunami, Erdbeben, Vulkanausbrüchen und nach Bombeneinschlägen müssen sich die Rettungsmannschaften mit einem Caterpillar oder anderem geeigneten Werkzeug gewaltsam Zutritt verschaffen, aber nicht per Schlüssel vom Vermieter.

Gruß
Wolfgang

1 Like

oT: Betreten der Mietsache durch Vermieter
Hallo Petzi

Mir wurde mal in einer solchen Situation übrigens mal geraten,
einen „offenen Brief“ zu schreiben und den in meiner Wohnung
offensichtlich an die Wand zu hängen. Also "Sehr geehrter Herr
Vermieter, wenn Sie das jetzt lesen können, sind Sie
widerrechtlich in meine Wohnnung eingedrungen. Im
Wiederholungsfall grausige Drohung. Hochachtungsvoll,

wie hat denn damals die Geschichte geendet?
hat der Pär dem pösen Purchen das Fell über die Ohren gezogen - oder wie oder was?

neugierig
ED

Hai,

ich sehe das genauso, aber weißt du zufällig, wo das steht? Ergibt sich das aus einem Gesetz oder einem Urteil?

Gruß
Nelly

einmal alle drei Monate könnte man mit „nur nach dem Rechten
sehen“ erklären,

Hai,

ein Vermieter hat aber in Abwesenheit des Mieters in einem vermieteten Objekt nicht nach dem Rechten zu sehen - es sei denn, der Mieter hat ihn dazu beauftragt.

Gruß
Nelly