Betreten der vermieteten Wohung

sorry, ich gebe auf. ich will einfach nicht wiederholen. jeder soll es machen, wie er es für richtig hält und dann kann sich ja das gericht mit den betreffenden rumärgern.

ich habe versucht, den rechtsgedanken, der hinter der rechtssprechnung steckt, zu erklären. aber scheinbar ist es schwer zu verstehen.

Unter welchen Umständen darf ein Eigentümer ein vermietetes Haus betreten, wenn der Verdacht besteht, dass der Mieter ohne wissen des Vermieters ausgezogen ist? (Zitat)

Dies geht nur , wenn er einen Schlüssel hat. Dies darf er jedoch nicht lt. Gesetz (einen Schlüssel einbehalten). Wenn der M. ihm jedoch einen Schlüssel gibt, ist dies freiwillig und hebt damit die gesetzlich nicht bestätigte Schlüsselgewalt auf.

Ausnahme:
Wenn Gefahr im Verzug ist.

Hi,

sorry, ich gebe auf. ich will einfach nicht wiederholen.

Es häte ja schon gereicht auf meine Fragenzeichen einzugehen…
zB mit Beweisen…anstatt sie teilweise zu löschen.
Ein Quelle für die nicht zu wiederholtende Darlegungen fehlen ebenfalls.

jeder
soll es machen, wie er es für richtig hält und dann kann sich
ja das gericht mit den betreffenden rumärgern.

Immer noch besser als wie oben im Threat „Wohnung belagert“ von weiter oben…

ich habe versucht, den rechtsgedanken, der hinter der
rechtssprechnung steckt, zu erklären.

Die Erklärung ist angekommen und verstanden.
Die Nummer Leser ist doof, Behaupter ist superschlau kann man sich auch sparen.

Da die meisten hier keine Profis auf dem Rechtsgebiet sind, möchte der ein oder andere eben mal eine Herkunft für den geäußerten Rechtsgedanken bekommen, was ist schon schlimm daran?

aber scheinbar ist es
schwer zu verstehen.

Dein Standpunkt ist nachvollziebar, dass dieser auch dem Grundsatz unserer Rechtssprechung entspricht ist hier nicht mit eine Quelle belegt. Die ewähnten Gesetzeskommentierungen sind mir nciht geläufig.

Mit einer anderen Praxiserfahrung fällt es eben schwer deinen Standpunkt, Gefahr in Verzug gilt nicht für VM, anzunehmen.
So wie es schein sind auch andere dieser Meinung.

vlg MC

PS: Erst behaupten und dann aufgeben… *Kopfschüttel*