Betreten der Wohnung durch Vermieter/Eigentümer

Hallo zusammen!

Seit Anfang November ist in einer Mietwohnung ein Wasserschaden bekannt (verursacht durch die vorherige Mieterin). Leider hat der jetzige Mieter den ganzen Ärger und die Arbeit. Die Schadensregulierung wurde bereits durch die Versicherung der Hausverwaltung übernommen. Seither gehen in der Wohnung die Handwerker ein und aus. Mehrmals wöchentlich müssen der Mieter und/oder seine Freundin ihre Termine verschieben und ihren Alltag durcheinander wirbeln lassen, damit alle Arbeiten in der Wohnung erledigt werden können. Die Eigentümerin der Wohnung hat das Vorankommen dieser Arbeiten von Anfang an massiv gebremst. Ständig wurden Aufträge, die die Eigentümerin an Handwerker gegeben hatte, wieder storniert, es sollten dann doch erst zweite Angebote eingeholt werden, manches Mal wurde ein Auftrag von der Eigentümerin schlicht und einfach vergessen… usw. Aus diesem Grund hat die Hausverwaltung der Eigentümerin die ganze Angelegenheit quasi „aus der Hand genommen“ (es gab auch erheblichen Streit, da die Hausverwaltung der Wohnungseigentümerin so richtig „die Meinung gegeigt hat“ wegen ihrer ständigen Inkompetenz), um eventuelle Gebäudeschäden zu vermeiden, die entstehen könnten, wenn die Wohnungseigentümerin die Reparaturen so lang hinauszögert. Zur Info: Der ganze Gebäudekomplex besteht aus Eigentumswohnungen, die zusammengefasst von einer einzigen Hausverwaltung betreut werden.

Dies war die Vorgeschichte. Jetzt zur eigentlichen Frage, da im Mietvertrag diesbezüglich keine Informationen zu finden sind. Die Eigentümerin verlangt ständig vom Mieter, dass sie bei den Handwerkerterminen vor Ort sein kann, sprich sie will jedesmal in die Wohnung und sich alles ansehen. Zum einen versteht der Mieter nicht, was ihr das bringt. Sie glänzt durch Unwissenheit und Ratlosigkeit in allen Belangen (weswegen ihr ja die Hausverwaltung alles abgenommen hat). Zum anderen ändert ihre Anwesenheit nichts an der Situation. Es stört den Mieter einfach, dass es in der Wohnung ohnehin schon dauernd zugeht wie im Taubenschlag und immer mehrere Handwerker durch die Wohnung trampeln. Und dann will die Eigentümerin auch noch durch die Baustelle klettern und sich alles ansehen. Weiterer Aspekt ist, dass die Dame eine furchtbar nervtötende Person ist - hektisch, schrille laute Stimme, eine echte Anstrengung für ohnehin geschundene Nerven.

Der Mieter erstattet der Eigentümerin regelmäßig Bericht über das Vorankommen der Arbeiten. Außerdem kann die Eigentümerin sich auch selber bei den Handwerksbetrieben und der Hausverwaltung erkundigen.

Hat die Eigentümerin in dem oben geschilderten Fall eine Art Sonderrecht zum ständigen Betreten der Wohnung? Natürlich immer MIT ANKÜNDIGUNG! Sie kommt nicht unangemeldet vorbei! Oder darf der Mieter sie freundlich darauf hinweisen, dass ihm das nicht recht ist?

Für Eure Antworten im Voraus vielen Dank!

LG, Krawallschachtel

Na ja, es ist ja schliesslich das Geld der Eigentümerin, das da gerade verbraten wird, also hat sie sicher ein Interesse daran, den Fortgang der Handwerkerarbeiten persönlich zu überwachen. So lange sie ihre Besuche vorher ankündigt, ist es sicher in Ordnung, weil hier der Sonderfall von Renovierungsarbeiten vorliegt und es sich nicht um irgendwelche Besichtigungstermine mit Interessenten handelt, die sie zusammenlegen könnte.

Und die Frage ist, ob man das Verhältnis zu der Vermieterin noch mehr strapazieren will, indem man ihr den Zugang verwehrt. Wenn es sich um eine nervtötende Person handelt, dann würde ein solcher Hinweis den Umgang mit ihr sicher nur noch mehr verschlimmern.

Hallo,

Na ja, es ist ja schliesslich das Geld der Eigentümerin, das
da gerade verbraten wird

Wieso? Ich dachte die Versicherung zahlt das :

die Arbeit. Die Schadensregulierung wurde bereits durch die
Versicherung der Hausverwaltung übernommen. Seither gehen in
der Wohnung die Handwerker ein und aus.

LG Jasmin

Hallo, wie Jasmin bereits sagte: Es ist nicht das Geld der Eigentümerin, das dort verbraten wird, sondern der gesamte Schaden und alle Reparaturen werden von der Gebäudeversicherung gezahlt!

Ich hatte auch deshalb so ausführlich geschildert, dass die Eigentümerin aus der Angelegenheit „rausgekickt“ wurde und die Hausverwaltung alles abwickelt, um klar zu machen, dass es für die Eigentümerin nichts gibt, was sie noch selber regeln oder begutachten müsste.

Meiner Meinung nach sollte sie sich mit der Berichterstattung des Mieters und der Hausverwaltung zufrieden geben und ich wollte gern wissen, wie Eure Meinung dazu ist bzw. ob es rechtliche Grundlagen gibt.

Danke Jasmin! Da hat jemand mitgelesen und aufgepasst! :wink:

also hat sie sicher ein Interesse

daran, den Fortgang der Handwerkerarbeiten persönlich zu
überwachen.

–> Wie ich bereits schilderte, diese „Überwachungen“ bringen der Eigentümerin rein gar nichts, weil die Dame - um es mal salopp auszudrücken - „von Tuten und Blasen keine Ahnung hat“! Wenn man ihr etwas erklärt, merkt man schon beim Reden, dass sie nicht zuhört und nichts versteht. Dann wendet sie sich an den Handwerker, der ihr das gleiche nochmal erklärt und auch dabei versteht sie wieder nichts. Einen Tag später ruft sie dann den Mieter und/oder die Hausverwaltung an und stellt genau die gleichen Fragen WIEDER! Parallel dazu jedoch bestellt sie einen Inneneinrichter (!!!), der zwecks Kostenvoranschlag für neue Tapeten und Bodenbelag einen Termin mit dem Mieter abstimmen soll. Dies geschah, bevor auch nur ein einziges Trockengerät in Betrieb genommen wurde oder ähnliche vorbereitende Arbeiten in Gang gekommen waren. So ein Schwachsinn! Den zweiten Schritt vor dem ersten Schritt machen und vor allem, NACHDEM die Hausverwaltung ihr bereits den Fall aus der Hand genommen hatte! Den Inneneinrichter hätte sie ohnehin nicht mehr bestellen dürfen, sondern die Hausverwaltung! Dies nur mal als Beispiel dafür, wie orientierungslos diese Dame ist!

Und die Frage ist, ob man das Verhältnis zu der Vermieterin
noch mehr strapazieren will, indem man ihr den Zugang
verwehrt. Wenn es sich um eine nervtötende Person handelt,
dann würde ein solcher Hinweis den Umgang mit ihr sicher nur
noch mehr verschlimmern.

–> Da der Mieter außerhalb dieses Schadensfalls nichts mit der Eigentümerin zu tun hat (sprich: sie wohnt nicht im gleichen Haus und eine Freundschaft soll auch nicht aufgebaut werden *g*), ist es dem Mieter herzlich egal, ob die Dame ihn mag oder nicht. Er zahlt pünktlich seine Miete, hat aufmerksam den Schaden entdeckt, bevor schlimmeres passieren konnte und geht immer freundlich und korrekt mit der Eigentümerin um.

Hallo,

wie Jasmin bereits sagte: Es ist nicht das Geld der
Eigentümerin, das dort verbraten wird, sondern der gesamte
Schaden und alle Reparaturen werden von der
Gebäudeversicherung gezahlt!

Nein. Die Handwerker wurden von Ihr beauftragt und bezahlt. Sie bekommt das Geld von der Versicherung zurück. Das ist die rechtliche Lage, auch wenn die Versicherung an die Handwerker direkt überweist.

Aber der Punkt ist: es ist ihre Wohnung. Sie hat das Recht, die Reparatur zu kontrollieren, denn Schäden gingen ja zu ihren Lasten. Wenn später irgendwas nicht in Ordnung ist und er Mieter beschwert sich, hat sie als Vermieterin den schwarzen Peter, muss ggf. Mietminderungen hinnehmen, die schlecht reparierte Wohnung lässt sich vielleicht schlechter vermieten etc.

Dabei kommt es auch nicht unbedingt auf ihre Fachkompetenz an. Ob die Wand gerade oder schief verputzt wird, kann auch ein Laie beurteilen. Und auf Handwerker macht es vielleicht auch schon Eindruck, wenn jemand kontrolliert, und sie arbeiten genauer.

Gruß
loderunner (ianal)

Hallo,

wie Jasmin bereits sagte: Es ist nicht das Geld der
Eigentümerin, das dort verbraten wird, sondern der gesamte
Schaden und alle Reparaturen werden von der
Gebäudeversicherung gezahlt!

Nein. Die Handwerker wurden von Ihr beauftragt und bezahlt.
Sie bekommt das Geld von der Versicherung zurück. Das ist die
rechtliche Lage, auch wenn die Versicherung an die Handwerker
direkt überweist.

–> Auch hier zum wiederholten Male der Hinweis: Die Eigentümerin ist finanziell hiervon NICHT BETROFFEN!!! Weder durch Vorauszahlungen, noch durch ihre eigene Versicherung! Alles wird über die Gebäudeversicherung der Hausverwaltung abgewickelt! Man hat der Eigentümerin die Abwicklung des Vorgangs abgesprochen!!!

Aber der Punkt ist: es ist ihre Wohnung. Sie hat das Recht,
die Reparatur zu kontrollieren,

–> Sie bekommt regelmäßig Berichte vom Mieter und von der Hausverwaltung. Ihre persönliche Anwesenheit ändert nichts.

denn Schäden gingen ja zu

ihren Lasten. Wenn später irgendwas nicht in Ordnung ist und
er Mieter beschwert sich, hat sie als Vermieterin den
schwarzen Peter, muss ggf. Mietminderungen hinnehmen, die
schlecht reparierte Wohnung lässt sich vielleicht schlechter
vermieten etc.

Dabei kommt es auch nicht unbedingt auf ihre Fachkompetenz an.
Ob die Wand gerade oder schief verputzt wird, kann auch ein
Laie beurteilen. Und auf Handwerker macht es vielleicht auch
schon Eindruck, wenn jemand kontrolliert, und sie arbeiten
genauer.

–> Dazu sind der Mieter und/oder seine Freundin anwesend, wenn Handwerker da sind! Und beide haben von Handwerksarbeiten genügend Ahnung!

Gruß
loderunner (ianal)

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Hallo Krawallschachtel,

was magst Du denn hören?

Also Du hast mit Deinen Vermutungen völlig recht und die Vermieterin (Eigentümerin) hat in ihrem Eigentum nichts zu suchen!

Die Aussage stimmt zwar nicht, aber wenn es Dich glücklich macht.

Gruß

Joschi

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Hallo Krawallschachtel,

was magst Du denn hören?

–> Qualifizierte Antworten, bestenfalls mit rechtlichen Grundlagen.

Also Du hast mit Deinen Vermutungen völlig recht und die
Vermieterin (Eigentümerin) hat in ihrem Eigentum nichts zu
suchen!

–> Den Sarkasmus kannst Du Dir sparen! Es geht doch nur darum, dass sie DAUERND in der Wohnung sein will und alles verfolgen will. Wenn man nach Deiner Aussage geht, dürfte sie ja grundsätzlich IMMER in die Wohnung, egal ob gerade ein Schaden vorliegt oder nicht, weil es ja ihre Wohnung ist und es ihr gutes Recht ist! Also bitte, wenn Du keine Aussage machen kannst, die mir weiterhilft oder auch keinen Link zu ähnlichen Fällen, dann spar Dir doch die Zeit, hier was zu schreiben!

Danke & Gruß!

Die Aussage stimmt zwar nicht, aber wenn es Dich glücklich
macht.

Gruß

Joschi

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Hallo Krawallschachtel,

was magst Du denn hören?

–> Qualifizierte Antworten, bestenfalls mit rechtlichen
Grundlagen.

aber die hast Du doch schon bekommen, tust die jedoch ab.

Also Du hast mit Deinen Vermutungen völlig recht und die
Vermieterin (Eigentümerin) hat in ihrem Eigentum nichts zu
suchen!

–> Den Sarkasmus kannst Du Dir sparen!

Es war nur ein Versuch Dir begreiflich zu machen, dass Du in diesem Fall nur etwas für Dich positives lesen kannst wenn es rechtlich nicht haltbar ist.

Es geht doch nur darum, dass sie DAUERND in der Wohnung sein will und alles verfolgen will.

Solange es sich mit einer Überwachung der Arbeiten rechtfertigen lässt ist dem gegenüber rechtlich nichts einzuwenden und muß leider Gottes vom Mieter geduldet werden. Es gibt nun mal nervige Vermieter…

Also bitte, wenn Du keine Aussage
machen kannst, die mir weiterhilft oder auch keinen Link zu
ähnlichen Fällen, dann spar Dir doch die Zeit, hier was zu
schreiben!

Ich habe die Befürchtung, dass es nichts bringt. Aber natürlich gebe ich Dir gerne einen Link zum Lesen:

http://www.haus-und-grund-wuerzburg.de/neu/hg1112_a4…

Ich befürchte allerdings nun schon, dass Du dies für den geschilderten Fall nicht gelten lassen willst.

Dennoch Gruß

Joschi

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Hi,

hier geht es um eine Güterabwägung die nur im konkreten Fall entschieden werden kann (Hausrecht des Mieters gegen Eigentumsrechte des Vermieters).

Deine Schilderung ist auch ein wenig dürftig. Die Hausverwaltung kann evtl. tätig werden um Schäden vom Haus abzuhalten, sie kann aber sicher nicht einem Eigentümer seine Eigentümerrechte „aus der Hand nehmen“ (sofern es da nicht irgendwelche besonderen vertraglichen Vereinbarungen gibt, die Du aber nicht erwähnst). Was also z.B. die HV mit dem Inneneinrichter zu tun haben soll und warum die VM diesen nicht „bestellen“ hätte dürfen, ist nicht klar.
Und auch wenn sie die Arbeiten nicht beauftragt hat, hat sie als Eigentümerin grundsätzlich ein Kontrollrecht. Wenn der Mieter der Meinung ist, sie würde dies zu ausführlich oder unbegründet wahrnehmen, so kann er ihr den Zutritt zur Wohnung natürlich verwehren. Er muß aber dann damit rechnen, daß die VM ihr Zutrittsrecht einklagt und daß er dabei verliert.

Da man diese Frage (ob sie das Kontrollrecht mißbraucht) aber nur im Einzelfall beantworten kann, wirst Du in einem Forum auch keine verlässliche Antwort finden. Selbst ein vom Mieter beauftragter RA könnte nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit antworten, auch weil den selben Fall zwei unterschiedliche Richter sehr unterschiedlich bewerten können.

Der Mieter muß aber schon verdammt gute Gründe vorweisen, wenn er der VM den Zutritt verwehren will während die Handwerker arbeiten. Auch nach meiner Einschätzung reicht dazu das bisher geschilderte nicht aus.

Gruß Stefan

Die Versicherung mag eintrittspflichtig sein, die Eigentümerin ist aber Kostenschuldnerin.

Im Übrigen ist es das EIGENTUM der Vermieterin, das renoviert wird.

Deine Argumentation klingt für mich so, wie wenn jemand dein Auto anfährt und dir dann vorschreibt, in welche Werkstatt du zu gehen hast mit dem Argument, du musst die Rechnung eh nicht zahlen, also kann es dir egal sein, was die Werkstatt mit deinem Auto macht und ausserdem hast du eh keine Ahnung vom Autoreparieren … Versetz dich doch einfach mal in die Lage der Vermieterin.