Hallo,
folgende Annahme:
Mieter A hat in einem 4-Parteien-Haus als einziger einen Garten, der direkt an der Wohnung angeschlossen ist. Durch diesen Garten geht allerdings ein Weg (wird als Gemeinschaftsweg deklariert) in den „Keller“ bzw. Heizungsraum/Stromzähler. Dürfte der Vermieter uneingeschränkt ohne Ankündigung in den Heizungsraum, wobei er dabei durch den Garten und den mitgemieteten Keller von Mieter A betreten müsste? Müsste der Vermieter Wartungspersonal, z.B. für die Heizung anmelden? Wenn was geklaut würde aus dem Keller, wenn Mieter A nichts vom Zutritt Dritter wüsste, würde VM haften?