Betreten durch Vermieter

Hallo,

folgende Annahme:
Mieter A hat in einem 4-Parteien-Haus als einziger einen Garten, der direkt an der Wohnung angeschlossen ist. Durch diesen Garten geht allerdings ein Weg (wird als Gemeinschaftsweg deklariert) in den „Keller“ bzw. Heizungsraum/Stromzähler. Dürfte der Vermieter uneingeschränkt ohne Ankündigung in den Heizungsraum, wobei er dabei durch den Garten und den mitgemieteten Keller von Mieter A betreten müsste? Müsste der Vermieter Wartungspersonal, z.B. für die Heizung anmelden? Wenn was geklaut würde aus dem Keller, wenn Mieter A nichts vom Zutritt Dritter wüsste, würde VM haften?

Wenn Garten bestandteil des Mietvertrages ist und ein Nutzungsrecht anderen nicht eingeraeumt ist, kann dem Vermieter oder Sonstigen der Zutritt verweigert werden.
Ausgenommen: Zu Reparaturen, Wartungen etc. Dann ist aber eine vorherige Ankuendigung und Einholung der Zustimmung notwendig