Betreten einer Mietwohnung

Hallo ihr Lieben!

Unser Vermieter hatte wohl mal wieder seine wilden 5 Minuten und uns einen bösen Brief geschrieben.
Darin bittet er um einen Termin für eine Begehung der Wohnung. Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein Vermieter nur alle 2 Jahre, bei Wohnungsübergabe oder wenn er den begründeten Verdacht hat, dass der Mieter die Wohnung „kaputtmacht“, die Whg. besichtigen darf.
Stimmt das?
Er will wohl vor allem nachsehen, ob unser Hund die Wohnungstür zerkratzt hat (hat er aber nicht, und wie der Vermieter darauf kommt frage ich mich auch), reicht das wohl als Grund?
Im Mietvertrag steht „in angemessenen Abständen“…was ist denn angemessen?
Und da steht „an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr und 15 und 18 Uhr“…was, wenn da prinzipiell keiner zu Hause ist? Bzw., ich bin alleine zu Hause, ich will und kann mir den Stress aber nicht alleine antun. Mein Freund arbeitet aber während dieser Zeiten, kann der Vermieter trotzdem darauf bestehen? Schliesslich sind wir beide Mieter, nicht nur ich.
Wenn man jemanden als Zeugen mit dabeihaben will, muss man den Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?
Und, zuguterletzt, welche Vorlaufzeit darf man sich für so eine terminsetzung nehmen, ich meine, kann ich den Termin auch ins nächste Jahr legen oder muss das innerhalb kurzer Zeit sein?

Vielen Dank schonmal!
Bine *die das alles ziemlich mitnimmt*

der vermieter darf nicht so ohne weiteres deine Wohnung besichtigen.

er darf das zB um schäden festzustellen(das könnte ja die zerkrazte tür sein!)
wenn er verkaufen möchte und besichtigungen hat.
oder nachmieter die wohnung zeigen möchte.etc.pp

sonst hat er imho keinen anspruch auf die besichtigung,da ihr ja hausrecht habt.

Im Mietvertrag steht „in angemessenen Abständen“…was ist
denn angemessen?

>>>>>>>>s.o.
ohne grund geht das nicht.

Bzw., ich bin alleine zu Hause, ich will und kann mir den

Stress aber nicht alleine antun.

>>>>>>>>wieso das ?
wieso ist es stress wenn der eigentuemer sich nurmal anschauen möchte,was mit der tür los ist(vieliecht haben die nachbarn kratzen an der tür gehört etc.pp.

also da seh ich kein problem drin.

Wenn man jemanden als Zeugen mit dabeihaben will, muss man den
Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?

>>>>>>was für ein verhältnis.
zeugen!..

Und, zuguterletzt, welche Vorlaufzeit darf man sich für so
eine terminsetzung nehmen, ich meine, kann ich den Termin auch
ins nächste Jahr legen oder muss das innerhalb kurzer Zeit
sein?

>>>>>>also nächstes jahr, bei einer begruendeten besichtigung ist ja wohl ein scherz.ausser du verreist rein zufällig übermorgen bis 2002

ich glaube gehört zu haben,das der vermieter 7tage oder so vorher ankuendigen muss.

und er auch nur 2-3mal in der woche begruendete besichtigungen verlangen darf.

schöne gruesse.

Hallo Sven!

der vermieter darf nicht so ohne weiteres deine Wohnung
besichtigen.

Das war mir ja auch klar…

er darf das zB um schäden festzustellen(das könnte ja die
zerkrazte tür sein!)

Dann könnte er ja alle naselang kommen und behaupten der Hund hätte was kaputtmachen können und das will er jetzt kontrollieren!

wenn er verkaufen möchte und besichtigungen hat.
oder nachmieter die wohnung zeigen möchte.etc.pp

Davon hat er nichts angekündigt, und das müsste er ja erstmal, oder?

Im Mietvertrag steht „in angemessenen Abständen“…was ist
denn angemessen?

>>>>>>>>s.o.
ohne grund geht das nicht.

Ja, aber ab wann ist der grund gerechtfertigt? Was hilft es ihm, zu wissen dass die Tür kaputt ist (wenn es denn so wäre…)?

Bzw., ich bin alleine zu Hause, ich will und kann mir den

Stress aber nicht alleine antun.

>>>>>>>>wieso das ?
wieso ist es stress wenn der eigentuemer sich nurmal anschauen
möchte,was mit der tür los ist(vieliecht haben die nachbarn
kratzen an der tür gehört etc.pp.

Weil wir schon länger immer wieder Ärger mit ihm haben und ich weiss, dass ihn nicht nur die Tür interessieren wird. Gespräche mit ihm haben bisher nie zu etwas geführt ausser zu Ärger auf beiden Seiten, und ich kann gtu auf sowas verzichten. Bin da psychisch nicht so arg stabil…

Wenn man jemanden als Zeugen mit dabeihaben will, muss man den
Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?

>>>>>>was für ein verhältnis.
zeugen!..

Ich wollte eigentlich keine Wertung, sondern Infos. Grundlos werd ich mir schon keine Zeugen nehmen, da sei Dir sicher. Nur behauptet der gute Mensch desöfteren Dinge, die er im nachhinein dann widerruft, und dagegen will ich mich einfach absichern.

>>>>>>also nächstes jahr, bei einer
begruendeten besichtigung ist ja wohl ein scherz.ausser du
verreist rein zufällig übermorgen bis 2002

Nein, aber ich hab auch noch was anderes zu tun als meine Wohnung für ihn aufzuräumen. Und man will ja schliesslich vorzeigen, dass alles in Ordnung ist.

ich glaube gehört zu haben,das der vermieter 7tage oder so
vorher ankuendigen muss.

Solche Aussagane helfen mir leider auch nicht weiter, ich will ja was konkretes. Ich glaube auch oft, was gehört zu haben, aber davon kann ich mir nichts kaufen und meinen Vermieter nicht überzeugen.

und er auch nur 2-3mal in der woche begruendete besichtigungen
verlangen darf.

Das wiederum glaube ich nicht. Oder hast Du Dich vertippt mit der Woche?

Bine *noch keinen Schritt weiter*

Hallo Loussy,

der Vermieter ist in dem von Dir geschilderten Fall durchaus berechtigt, die Wohnung zu besichtigen. Er hat sich hierbei mindestens zwei Tage zuvor anzumelden und wenn Du nicht anwesend bist, musst Du sofort dem Termin widersprechen und ggfls. eigene Termine anbieten.

Unser Vermieter hatte wohl mal wieder seine wilden 5 Minuten
und uns einen bösen Brief geschrieben.
Darin bittet er um einen Termin für eine Begehung der Wohnung.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein Vermieter nur
alle 2 Jahre,

diese Regelung gibt es nicht

bei Wohnungsübergabe

ist natürlich der Zutritt zu ermöglichen, da durch eine Verhinderung eine Weitervermietung nicht möglich wäre und Schadenersatzansprüche entstehen

oder wenn er den

begründeten Verdacht hat, dass der Mieter die Wohnung
„kaputtmacht“, die Whg. besichtigen darf.
Stimmt das?

In diesem Fall kann der Vermieter bei Verdacht oder bei Hinweisen von Dritten - es soll manchmal „liebe Nachbarn“ geben selbstverständlich die Wohnung besichtigen. Er hat aber den Grund anzugeben und — er hat keine Fotos zu machen —. Dies kannst Du ihm untersagen. Und er muss, wenn er nicht alleine kommt, dies vorher mitteilen, sonst kannst Du ihn hinweisen, dass er sich nicht korrekt gemeldet hat und Du ihn nicht herein lassen wirst, weil auch Du nicht alleine bei der Besichtigung sein willst.

Er will wohl vor allem nachsehen, ob unser Hund die
Wohnungstür zerkratzt hat (hat er aber nicht, und wie der
Vermieter darauf kommt frage ich mich auch), reicht das wohl
als Grund?

Ja, dies reicht als Grund, dann will er ja nur die Türe besichtigen, nicht die Wohnung. Also, lasse ihn die Türe ansehen und erkläre ihm, wenn er in andere Räume will, er habe sich nicht angemeldet und eine weitere Begehung werde von Dir verweigert.

Im Mietvertrag steht „in angemessenen Abständen“…was ist
denn angemessen?

Dieser Begriff erlaubt keine Wohnungsbesichtigung, es muss wie bereits hingewiesen, ein konkreter Grund vorliegen. „in angemessenen Abständen“ ist nach der Rechtssprechung zu unbestimmt und muss konkret den Inhalt und Grund einer Besichtigung beinhalten.

Und da steht „an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr
und 15 und 18 Uhr“…was, wenn da prinzipiell keiner zu Hause
ist?

Dass dies dauerhaft so ist, dass niemand anwesend ist, kann ich aus der Praxis nicht nachvollziehen. Da muss sich eben einer Zeit nehmen.

Bzw., ich bin alleine zu Hause, ich will und kann mir den

Stress aber nicht alleine antun.

Das ist kein Grund, eine Besichtigung zu verweigern.

Mein Freund arbeitet aber

während dieser Zeiten, kann der Vermieter trotzdem darauf
bestehen?

Ja. Es reicht wenn eine Partei anwesend ist, sie muss nichts sagen, sie kann und darf schweigen.

Schliesslich sind wir beide Mieter, nicht nur ich.

Wenn man jemanden als Zeugen mit dabeihaben will, muss man den
Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?

Sollte man oder aber, Du hast rein zufällig eine Freundin zu Besuch ? Wer will was anderes nachweisen ?

Und, zuguterletzt, welche Vorlaufzeit darf man sich für so
eine terminsetzung nehmen, ich meine, kann ich den Termin auch
ins nächste Jahr legen oder muss das innerhalb kurzer Zeit
sein?

Wie schon dargelegt, es reichen bei Verdacht eines Schadenfalles durchaus zwei Tage Vorankündigungszeit aus. Ihr solltet auch nicht mit Taktieren den Eindruck erwecken, dass der Vermieter möglicherweise vermutet, es gäbe etwas zu verbergen.

Gruss Günter

Moien!

Hallo ihr Lieben!

Unser Vermieter hatte wohl mal wieder seine wilden 5 Minuten
und uns einen bösen Brief geschrieben.
Darin bittet er um einen Termin für eine Begehung der Wohnung.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein Vermieter nur
alle 2 Jahre, bei Wohnungsübergabe oder wenn er den
begründeten Verdacht hat, dass der Mieter die Wohnung
„kaputtmacht“, die Whg. besichtigen darf.
Stimmt das?

Sieh es mal aus Sicht des Vermieters! Anscheinend hat er „mitbekommen“, daß der Hund die Tür zerkratztz (obs nun stimmt oder net) und will sich nu vergewissern wie sein Eigentum aussieht - zu Recht!!

Und da steht „an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr
und 15 und 18 Uhr“…was, wenn da prinzipiell keiner zu Hause
ist? Bzw., ich bin alleine zu Hause, ich will und kann mir den
Stress aber nicht alleine antun.

Keiner zwingt euch nach dem Terminplan des Vermieters vorzugehen - schließlich will er was von euch! Schreibt ihm, daß ihr erst ab 18.00 (oder wann dein Freund zu Haus ist) könnt und daß er nach entsprechender Voranmeldung kommen kann. Terminvorschläge wären am Besten!

Mein Freund arbeitet aber
während dieser Zeiten, kann der Vermieter trotzdem darauf
bestehen? Schliesslich sind wir beide Mieter, nicht nur ich.
Wenn man jemanden als Zeugen mit dabeihaben will, muss man den
Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?

Wenn ihr in „eurer“ Wohnung zu Gast habt geht den Vermieter nichts an - von daher muß er natürlich nicht informiert werden.

Und, zuguterletzt, welche Vorlaufzeit darf man sich für so
eine terminsetzung nehmen, ich meine, kann ich den Termin auch
ins nächste Jahr legen oder muss das innerhalb kurzer Zeit
sein?

Die gesetzliche Frist kenn ich nicht (wobei 2 Tage in so einem Fall nicht angemessen und meist net praktikabel ist), aber nennt dem Vermieter doch eine Nummer wo er euch zwecks Terminabsprache anrufen kann oder ruft selbst an, dann habt ihr eure Pflichten erfüllt und der Rest liegt beim Vermieter. Bis zum nächsten Jahr muß er euch natürlich net Zeit lassen.

Bernd

hallo bine,

vielleicht helfen dir einige urteile weiter:

Der Vermieter muss eine Besichtigung rechtzeitig, mindestens 24 Stunden vorher, ankündigen. Von einem berufstätigen Mieter kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt werden (AG Münster 7 C 557/82; WM 82, 282)

sowie:

Zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch, hat der Vermieter immer das Recht, kurzfristig die Wohnung zu besichtigen. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält (AG Schöneberg 17 C 707/89 GE 90, 379)

sowie:

Der Vermieter darf sein Besichtigungsrecht nur in einem Abstand von etwa zwei Jahren ausüben, es sei denn, es liegen Umstände vor, die eine Besichtigung in einem kürzeren zeitlichen Abstand erfordern. Ein Wechsel der Hausverwaltung stellt für sich allein keinen solchen Umstand dar (AG Köln 219 C 430/98, WM 2000, 209)

weiterhin viel erfolg.

mfg

frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Frank,

vielleicht helfen dir einige urteile weiter:

Der Vermieter muss eine Besichtigung rechtzeitig, mindestens
24 Stunden vorher, ankündigen. Von einem berufstätigen Mieter
kann eine Terminvereinbarung innerhalb von vier Tagen verlangt
werden (AG Münster 7 C 557/82; WM 82, 282)

Dieses Urteil ist nicht verbindlich. Dieses Urteil gilt ausschließlich nur im Bereich des AG Münster.

sowie:

Zur Gefahrenabwehr, zum Beispiel bei einem Wasserrohrbruch,
hat der Vermieter immer das Recht, kurzfristig die Wohnung zu
besichtigen. Auch wenn der Mietvertrag keine Regelung enthält
(AG Schöneberg 17 C 707/89 GE 90, 379)

Das war hier nicht das Problem, aber selbst bei Gefahrenabwehr kann der Vermieter mit Ausnahme eines Brandfalles nur mit Feuerwehr oder Polizei in die Wohnung, er kann also auch nicht einfach so in die Wohnung, denn bei einem Wasserrohrbruch kann letztlich die Wasserversorgung unterbrochen werden und damit die Gefahr (weitere> wird ausgeschaltet.

sowie:

Der Vermieter darf sein Besichtigungsrecht nur in einem
Abstand von etwa zwei Jahren ausüben, es sei denn, es liegen
Umstände vor, die eine Besichtigung in einem kürzeren
zeitlichen Abstand erfordern. Ein Wechsel der Hausverwaltung
stellt für sich allein keinen solchen Umstand dar (AG Köln 219
C 430/98, WM 2000, 209)

Dieses Urteil hat keine bundesweite Gültigkeit sondern ist auf einen ganz speziellen Vorgang abgestellt. Wie es im Urteilstext auch heisst, hat hier eine Hausverwaltung (nach dem Wechsel der Verwaltung) eine Besichtigung der Wohnungen vornehmen wollen. Und hierzu hat eine Hausverwaltung kein Recht. Das Recht der Wohnungsbesichtigung durch den Eigentümer ist in diesem Urteil überhaupt nicht erwähnt oder abgewiesen worden. Bitte Urteil nochmals genau in der WM nachlesen. Entscheidend für Besichtigungen ist aber, dass ein konkreter Grund benannt wird. Dies ist zumindest aus der Frage unseres Interessenten eindeutig erkennbar.

Gruss Günter

weiterhin viel erfolg.

mfg

frank

Vielen vielen Dank! o.T.
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