Hallo Loussy,
der Vermieter ist in dem von Dir geschilderten Fall durchaus berechtigt, die Wohnung zu besichtigen. Er hat sich hierbei mindestens zwei Tage zuvor anzumelden und wenn Du nicht anwesend bist, musst Du sofort dem Termin widersprechen und ggfls. eigene Termine anbieten.
Unser Vermieter hatte wohl mal wieder seine wilden 5 Minuten
und uns einen bösen Brief geschrieben.
Darin bittet er um einen Termin für eine Begehung der Wohnung.
Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass ein Vermieter nur
alle 2 Jahre,
diese Regelung gibt es nicht
bei Wohnungsübergabe
ist natürlich der Zutritt zu ermöglichen, da durch eine Verhinderung eine Weitervermietung nicht möglich wäre und Schadenersatzansprüche entstehen
oder wenn er den
begründeten Verdacht hat, dass der Mieter die Wohnung
„kaputtmacht“, die Whg. besichtigen darf.
Stimmt das?
In diesem Fall kann der Vermieter bei Verdacht oder bei Hinweisen von Dritten - es soll manchmal „liebe Nachbarn“ geben selbstverständlich die Wohnung besichtigen. Er hat aber den Grund anzugeben und — er hat keine Fotos zu machen —. Dies kannst Du ihm untersagen. Und er muss, wenn er nicht alleine kommt, dies vorher mitteilen, sonst kannst Du ihn hinweisen, dass er sich nicht korrekt gemeldet hat und Du ihn nicht herein lassen wirst, weil auch Du nicht alleine bei der Besichtigung sein willst.
Er will wohl vor allem nachsehen, ob unser Hund die
Wohnungstür zerkratzt hat (hat er aber nicht, und wie der
Vermieter darauf kommt frage ich mich auch), reicht das wohl
als Grund?
Ja, dies reicht als Grund, dann will er ja nur die Türe besichtigen, nicht die Wohnung. Also, lasse ihn die Türe ansehen und erkläre ihm, wenn er in andere Räume will, er habe sich nicht angemeldet und eine weitere Begehung werde von Dir verweigert.
Im Mietvertrag steht „in angemessenen Abständen“…was ist
denn angemessen?
Dieser Begriff erlaubt keine Wohnungsbesichtigung, es muss wie bereits hingewiesen, ein konkreter Grund vorliegen. „in angemessenen Abständen“ ist nach der Rechtssprechung zu unbestimmt und muss konkret den Inhalt und Grund einer Besichtigung beinhalten.
Und da steht „an Werktagen in der Zeit zwischen 10 und 13 Uhr
und 15 und 18 Uhr“…was, wenn da prinzipiell keiner zu Hause
ist?
Dass dies dauerhaft so ist, dass niemand anwesend ist, kann ich aus der Praxis nicht nachvollziehen. Da muss sich eben einer Zeit nehmen.
Bzw., ich bin alleine zu Hause, ich will und kann mir den
Stress aber nicht alleine antun.
Das ist kein Grund, eine Besichtigung zu verweigern.
Mein Freund arbeitet aber
während dieser Zeiten, kann der Vermieter trotzdem darauf
bestehen?
Ja. Es reicht wenn eine Partei anwesend ist, sie muss nichts sagen, sie kann und darf schweigen.
Schliesslich sind wir beide Mieter, nicht nur ich.
Wenn man jemanden als Zeugen mit dabeihaben will, muss man den
Vermieter vorher davon in Kenntnis setzen?
Sollte man oder aber, Du hast rein zufällig eine Freundin zu Besuch ? Wer will was anderes nachweisen ?
Und, zuguterletzt, welche Vorlaufzeit darf man sich für so
eine terminsetzung nehmen, ich meine, kann ich den Termin auch
ins nächste Jahr legen oder muss das innerhalb kurzer Zeit
sein?
Wie schon dargelegt, es reichen bei Verdacht eines Schadenfalles durchaus zwei Tage Vorankündigungszeit aus. Ihr solltet auch nicht mit Taktieren den Eindruck erwecken, dass der Vermieter möglicherweise vermutet, es gäbe etwas zu verbergen.
Gruss Günter