Betreten eines Fremden Bootes

Hallo,

irgendwie will man mir im Rechtbrett erklären, daß es erlaubt sei ein fremdes Boot zu betreten und sogar eine Runde damit zu fahren,
das kann ich mir aber nicht vorstellen und ich bin der Meinung dass das gesetzlich auch anders geregelt ist, zum Beispiel im Seerecht oder auch im int. Handelsrecht, daß es nur in Ausnahmefällen und Notfällen erlaubt ist.
Ist es also strafbar oder ist der unbefugte, vielleichtfastDieb, nur Schadensersatzpflichtig, für den Fall daß er nur eine Runde drehen wollte und dabei was kaputtgemacht hat?

Ulrich

Moin,
wenn ich die Erlaubnis des Bootseigner habe bzw. er dabei ist, kann ich ein Boot jederzeit betreten ohne mit strafrechtlichen Folgen zu rechnen.
Würde ein Hansel mein Boot ohne meine Erlaubnis betreten - würde ich ihn erschiessen und dann fragen was er darauf zu suchen hatte - , nein im Ernst jetzt, ohne meine Erlaubnis bzw. einen gefahrenabwendenden Grund, würde er schlechte Karten haben. Das Boot ist mein Eigentum und somit würde er Hausfriedensbruch begehen.
Wenn er nun sogar versuchen würde das Boot in Bewegung zu setzen, was nicht ohne einen Schaden am Boot zu bewerkstelligen wäre, ist es der Tatbestand des Einbruchs und Diebstahls.
Wer immer behauptet hat man könne ein Boot ohne Zustimmung betreten bzw. sogar mit ihm 'ne Runde drehen, kann seine Theorie ja mal in einem Yachthafen ausprobieren.

Gruss
Geo

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Hi,
ja ich sehe das genauso, und mich ärgerts auch wenn ich feststelle, daß wer auf meinem Boot war.
die Frage ist aber obs strafrechtlich irgendwo verboten ist, und wo es im Gesetzestext nachzulesen ist.

Ulrich

Hallo
Das andere Dein Boot betreten , ist etwas , womit Du rechnen must . Schließlich werden Boote ja manchmal in Paketen festgemacht .
Latscht jemand ohne ersichtlichen Grund auf Deinem Boot herum , so sollte er mit unangenehmen Fragen rechnen .
Etwas völlig anderes ist es , wenn jemand Dein Boot für sich selbst benutzen möchte , oder Innenräume ungefragt betritt .
Da würde ich ebenfalls eine Art von Hausrecht beanspruchen , wie es jemand in einem anderen Artikel getan wurde .
Behörden haben zwar manchmal andere Rechte , aber darauf kam es wohl nicht an .
MfG

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irgendwie will man mir im Rechtbrett erklären, daß es erlaubt
sei ein fremdes Boot zu betreten und sogar eine Runde damit zu
fahren,

Hallo !

Bist Du so naiv oder vera… Du uns??
Gruß max

Hi!

Würde ein Hansel mein Boot ohne meine Erlaubnis betreten -
würde ich ihn erschiessen und dann fragen was er darauf zu
suchen hatte -
, nein im Ernst jetzt, ohne meine Erlaubnis
bzw. einen gefahrenabwendenden Grund, würde er schlechte
Karten haben. Das Boot ist mein Eigentum und somit würde er
Hausfriedensbruch begehen.

Mann, bist du brutal! :wink:

Was machst du, wenn dein Schiff im Päckchen liegt und außen noch ein Schiff festmacht? Wie sollen die an Land kommen? Schwimmen?

Es ist durchaus üblich, vom kaifernen Boot über die anderen Boote hinwegzusteigen, um an Land zu kommen. Seemannschaft bedeutet dabei aber, die Plicht dabei zu meiden und über das jeweilige Vorschiff zu gehen.

Vermutlich lauerst du da aber schon mit der abgesägten Schrotflinte.

Grüße
Heinrich

Hier der Link dazu
Hallo:

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/www/service.fpl?..

die meinen das Ernst, und ich will eigentlich nur von erfahrenen Seeleuten wissen in welchem Gesetz es steht. offenbar weiss das aber niemand.

in meiner Antwort dazu habe ich extra so was wie Päckchen im Hafen
oder Bergung etc.als Ausnahme dargelegt.

übrigens mein Boot wird nicht im Hafen betretten sondern an der Boje, wo niemand, außer er ist am ertrinken, einen Grund hätte das Boot zu betreten, geschweige denn das Tauwerk durcheinander zu bringen etc.

mir gehts aber auch gar nicht darum irgendeine andere Diskusion zu führen über dinge die ich nicht beschrieben habe , sondern einzig und alleine, in welchem Gestz und wenn möglich wo, drinnen steht das es verboten und strafbar sei, ein fremdes Boot UNBEFUGT zu betreten und in BETRIEB zu nehmen.
Also falls es wer weis wo es steht, möge er es bitte schreiben, wo man das im Gesetzestext nachlesen kann.

Ulrich

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Link geht nicht ,aber die Kopie des Artikels
von Marc Burmeister Datum: 9.7.2003 22:21 Uhr Bewertungspunkte: (0) Gelesen: 140 mal
Das von dir beschriebene Szenario wäre tatsächlich straflos, wenn es sich um ein Segelboot, und nicht um ein Motorrad handeln würde…

Aber lassen wir das Thema jetzt lieber… :wink:

zum Ausgangsposting: war es Diebstahkl oder nur ein dummer Scherz
vom 09 07 2003

Hallo, ja daß jemand mein Boot betritt, wenn es im Pacckt am Hafen liegt, dagegen spricht ja nichts, davon war aber auch nicht die Rede.
es geht ums unbefugte betreten und da´nn auch gleich noch eine Runde drehen.
Und dabei gehts mir darum obs definitiv verboten ist, oder ob der Bootseigner nur eventuelle Schadensersatzansprüche hat.
wie es scheint kann mir bis jetzt niemand sagen, wo es steht daß das verboten ist, was darauf hindeutet, daß es nur Schadensersatzpflichtig ist, und nicht versuchter Diebstahl, Piraterie etc.
Sowas könnte ich mir vorstellen das eben im Seerecht oder int. Handelsrecht steht und zb . nur bei Handelsschiffen liegt, aber zb. bei einer kleinen Segeljolle keine Anwendung findet.
wie es scheint muß ich da wohl auf die Uni iblothek um nachzulesen.

Ulrich

Hallo
Das andere Dein Boot betreten , ist etwas , womit Du rechnen
must . Schließlich werden Boote ja manchmal in Paketen
festgemacht .
Latscht jemand ohne ersichtlichen Grund auf Deinem Boot herum
, so sollte er mit unangenehmen Fragen rechnen .
Etwas völlig anderes ist es , wenn jemand Dein Boot für sich
selbst benutzen möchte , oder Innenräume ungefragt betritt .
Da würde ich ebenfalls eine Art von Hausrecht beanspruchen ,
wie es jemand in einem anderen Artikel getan wurde .
Behörden haben zwar manchmal andere Rechte , aber darauf kam
es wohl nicht an .
MfG

Moin Heinrich,
wenn man im Päckchen liegt ist kein Prob, kommt ja auf Legoland des öfteren vor *ggg* und nicht nur da.
Nur der Sachverhalt wie geschildert ist ein Anderer und darauf war meine Antwort abgestimmt. Wenn Du möchstest, dann tu Dir den Threat im Rechts-Board rein.
Immer 'ne handbreit Wasser unterm Kiel,
Gruss
Geo

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Moin Max,
es ist keine ‚Verarsche‘, schau Dir den Threat im Recht-Board an.
Gruss
Geo

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Moin Ulli,
ich kenne mich in der Össi-Rechtsprechung nicht aus, auch nicht in der unserer Bananenrepublik, ich bin kein RA.
Nur es gibt Dinge die Du von gesetzeswegen machen darfst, oder auch nicht, dieses ist in den entsprechenden Gesetzen des BGBs bzw. des StGBs geregelt.
Wenn Du Dein angesprochenes Prob wasserdicht haben willst, wirst Du wahrscheinlich auf die Hülfe eines Rechtsverdrehers zurückgreifen müssen, denn ich glaube auch w-w-w ist ein Forum in dem keine ‚offizielle‘ Rechtsberatung stattfinden darf.
Gruss
Geo

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*lach* joker,
du sprichst mir aus dem herzen… genauso würd ich das auch sehen… ich latsch ja auch nich ungefragt in ein wohnzimmer oder überne terrasse… neiiin, das betrifft NICHT die berühmten päckchen (die wir hier im mittelmeer eh selten haben!!)
ich lebe seit 9 jahren auf meinem kat im mittelmeer und würde jeden, der ungefragt in meine privatsphäre reinplatzt achtkantig über die reling gehen lassen… (neiin, NICH wenner am absaufen ist… um ggf. solchen antworten gleich vorzubeugen!!)
rechtlich weiss ich es auch nicht, aber der gesunde menschenverstand sagt mir dass das NICHT geht… ich schnapp mir ja auch nicht ungestraft nen pkw und mache mal eben ne runde um den block damit oder wie??
mast- und schotbruch aus lefkas
Karin

Hallo Joker,
mir gehts gar nicht darum , jemanden zu erschießen der mein Boot betritt, also ich brauch auch keine rechtsverbindliche Aussage, mich hat lediglich die Antwort im Rechtsbrett etwas stuzig gemacht.
Und nun frag ich mich obs tasächlich nirgendwo gesetzlich geregelt ist, was ich mir nun auch wieder nicht vorstellen kann.
Es kann aber wohl sein daß Sportboote eben davon ausgenommen sind.

Ulrich

JA! hallo geo - da möchte ich gerne dabeisein, wenn der fall eintritt! Bloss nicht dann die kamera vergessen!

Meines erachtens - egal ob das nun See/Festlandsrecht ist, im schoenfelder stehts sicherlich drin…

Wer immer behauptet hat man könne ein Boot ohne Zustimmung
betreten bzw. sogar mit ihm 'ne Runde drehen, kann seine
Theorie ja mal in einem Yachthafen ausprobieren.