Hallo,
irgendwie will man mir im Rechtbrett erklären, daß es erlaubt sei ein fremdes Boot zu betreten und sogar eine Runde damit zu fahren,
das kann ich mir aber nicht vorstellen und ich bin der Meinung dass das gesetzlich auch anders geregelt ist, zum Beispiel im Seerecht oder auch im int. Handelsrecht, daß es nur in Ausnahmefällen und Notfällen erlaubt ist.
Ist es also strafbar oder ist der unbefugte, vielleichtfastDieb, nur Schadensersatzpflichtig, für den Fall daß er nur eine Runde drehen wollte und dabei was kaputtgemacht hat?
Ulrich