Hallo!
Folgende angenommene Situation:
In einem Neunaugebiet ist vorgeschrieben, das Garagendächer, sofern als Flachdach ausgeführt, begrünt werden müssen.
Alles soweit ja in Ordnung. Ist es in diesem Zusammenhang aber erlaubt, das ein städtischer Angestellter zur Prüfung ob dies so durchgeführt wurde, ohne Vorankündigung die besagten Grundstücke betritt. Betreten heißt in diesem Fall er muß zur Kontrolle bewußt die Grundstücke (Einfahrt zur Garage, nicht zur Haustür!) betreten!
Mir geht es nicht darum das er das nicht dürfen sollte, sondern nur ganz bewußt die Tatsache, das er dazu die besagten Grundstücke betreten muß und dies auch ohne Information der Eingentümer macht!
Grüße
Harry