ein Grundstück befindet sich in Zwangsverwaltung (ZVG-Termin steht bereits), wird aber noch vom bisherigen Eigentümer bewohnt.
Der Zwangsverwalter gibt eine Genehmigung und die Schlüssel und sagt: schauen Sie sich alles an!
Doch der Alteigentümer (Insolvenzverfahren läuft bereits)läßt das nicht zu.
Darf er bis zum Eigentumsübergang (Zuschlagsbeschluss) den Zutritt verweigern oder kann sich der Interessent Zugang verschaffen (Eine Wohnung im Haus steht bereits leer, Grundstück gehört(e) dem AE)?
Wie ist wäre Rechtslage ab Zuschlagserteilung? Der AE ist dann ja weder Eigentümer noch Mieter. Darf der neue Eigentümer bereits vor der Zwangsräumung Grundstück oder Haus betreten (z.B. bereits die leerstehende, übers Treppenhaus erreichbare Wohnung nutzen)? Sollte der AE gegen den Vollstreckungsbeschluß vorgehen (z.B. Vollstreckungsschutz nach §765) und damit tatsächlich vorübergehend durchkommen, hätte er dann so lange den Status eines Mieters (und müßte ein Nutzungsentgelt entsprechend der ortsüblichen Miete zahlen)?
Kann der Ersteher trotzdem sofort vollstrecken, wenn er das Entgelt nicht zahlt?
Von einem bereits Insolventen AE wird er wohl die ausstehende Miete als Forderung kaum nachträglich einklagen können (bzw. sie dann trotzdem nicht erhalten)