In der Nachbarschaft lebt eine Frau mittleren Alters aleinstehend in Ihrem Haus die an Verfolgungswahn leidet. Alle Jalousien am Haus sind Tag und Nacht geschlossen.Vom Vormundschaftsgericht wurde eine Betreuerin bestellt. Man hat jedoch den Eindruck, daß diese Betreuerin nur ihr Geld kassiert und sich kaum sehen läßt, weil, wie sie einmal selbst erzählt hat, gar nicht ins Haus gelassen wird.
Wie ich im Internet gelesen habe, muß ein Betreuer ein mal im Jahr einen Bericht über seine Betreuung an das das Vormundschaftsgericht schicken.
Wird der überhaupt gelesen und wer überprüft die Angaben ( Z B. über Besuche, da kann der Betreuer doch reinschreiben, was man will )oder wird der nur abgeheftet. Wer kann Einsicht nehmen in diesen Bericht?
Hallo,
nur so aus Interesse, was soll die Betreuerin den in dem Beispiel erreichen?
Das fiktive Dame täglich die Fenster öffnet?
Ich nehmen an die finanziellen Dinge laufen über die Betreuerin. Und wenn die dann gelegentlich vorbei kommt und das Haus zwar „rümpelig“ und ungewöhnlich ist, aber weder Ratten noch sonstige Gefährdung ausgeht, dann ist doch alles ok.
Sinn einer Betreuung ist ja nicht, dass die Dame wieder „normal“ wird sondern ihr Leben selbstbestimmt aber in einer sicheren Umgebung gestalten kann. Und wenn dazu eine Verdunkelung des Hauses gehört, dann ist das doch ok.
Gruß Jenny
Hallo Josta,
schön, dass es Menschen gibt die sich über so was Gedanken machen.
Die Betreuerin sollte schon einen persönlichen Kontakt zur Betreuten Person haben, da Betreuer im Interesse des Betreuten zu handeln haben so fern sich keine Gefährdung für das eigene Wohl daraus ergeben.
Siehe hierzu Betreuungsrecht.
Die Betreuerin gibt jährlich einen Bericht über ihre Arbeit mit der betreuten Person ab, dieser wird dann intern geprüft.
Allerdings haben gerichtl. bestellte Betreuer auch Auflagen was die Zeit mit und für den zu betreuten angeht, dies liegt bei 3-5 Stunden monatlich (nach Aussagen einer Betreuerin).
Es ist auch nicht so, dass einer Person mal eben jemand vor die Nase gesetzt wird und die das so hinnehmen muss. Wenns zwischen Betreuer und Betreuten nicht klappt gibt es immer noch die Möglichkeit einen Betreuerwechsel anzuregen, dass darf selbst die Betreute bei Gericht verlangen.
Leider ist es schwierig dies so pauschal zu beantworten, da man nciht weis in wie weit die Betreuung besteht und auf welche Bereiche. Denn es heißt nicht, dass eine Person mit Betreuer auch gleich entmündigt ist.
Grüße
Evchen