Betreuer gerichtlich einsetzen

Meine frage:
Seit 25 Jahren sind wir mit einem Mann befreundet(76J.). Er hatte vor 5 Tagen Gehirnbluten und wird nicht mehr selbstständig leben können. Seine, seit 15 Jahren getrennt lebende Ehefrau verstarb von 6 Wochen mit einem großen Schuldenberg. Einen Erbschein gibt es nicht und generell keine schriftlichen Befugnisse. Mündlich liegt im gesamten Bekanntenkreis vor, dass wir die Dinge regeln, wenn er nicht mehr kann. Da nichts schriftlich vorliegt, soll jetzt ein gerichtlicher Betreuer eingesetzt werden. Welche Möglichkeit haben wir dann noch, etwas für ihn zu tun. Alle Unterlagen sind bei uns, inklusiv Checkkarte, Schlüssel und sein Hund. Die Entscheidung muss bis morgen fallen.

Irgendwie verstehe ich die Frage nicht…

Ihr möchtet euch selbst um den Mann kümmern und wollt nicht dass er einen gerichtlichen Betreuer bekommt? Und welche Entscheidung muss bis morgen getroffen werden?

Da wäre ja sehr wichtig das Erbe (so man gesetzlicher Erbe geworden wäre) auszuschließen. Klar ein Erbschein kommt nur auf Antrag. Es bedeutet aber nicht man ist nicht schon automatisch erbe geworden durch Fristablauf.
Im Grunde ist hier ein Betreuer schon das richtige.

je nach dem für welche Dinge er vom Gericht bestellt wird handelt er dann im Sinne und für den älteren Herrn, der wegen Gesundheitszuständ das nicht mehr selbst machen kann.

Unterlagen müsstest ihr ihm herausgeben. Wegen des Hundes muss man eine Absprache treffen, ob der bei euch bleiben soll (sehr wahrscheinlich, denn Alternative wäre Tierheim.

MfG
duck313

Die Sache ist recht einfach, wenn man bereit ist, selbst (als Einzelperson, nicht als „wir“) die Rolle des gerichtlich bestellten Betreuers zu übernehmen. Dann meldet man sich hiermit beim Gericht, und verweist auf den engen Kontakt, die mündlichen Aussagen des Betroffenen im Bekanntenkreis, … Und wenn nichts dagegen spricht, dass man in diesem Fall Betreuer werden kann, dann hat man recht schnell einen Betreuerausweis in der Hand.

Die Gerichte sind regelmäßig froh, wenn sie einen individuellen Betreuer aus dem persönlichen Umfeld gewinnen können, wenn sich dort eine geeignete Person findet und hierzu bereit erklärt.

Allerdings sollte man die mit einer Betreuung verbundene Arbeit und Verantwortung nicht unterschätzen, und insbesondere sollte man zumindest gewisse Rechtskenntnisse haben. Auch ein Hintergrund in Bezug auf eine Verwaltungstätigkeit und Erfahrung im Umgang mit finanziellen Angelegenheiten ist von Vorteil. Im Gegensatz zur Tätigkeit als privat eingesetzter Bevollmächtigter unterliegt der gesetzlich bestellte Betreuer einem Haufen von Antrags- und Nachweispflichten. Und wenn hier auch noch ein Erbe auszuschlagen, ggf. eine Nachlassinsolvenz abzuwickeln ist, … wäre vielleicht ein Berufsbetreuer (insbesondere ein anwaltlicher) vielleicht doch die bessere Wahl.

5 Like

Ob Betreuer oder wir. Es gibt keine Vollmacht vom Kranken, dass wir als Betreuer fungieren. Inzwischen hat das Gericht in 24-Std.Trakt den Betreuer eingesetzt, weil es dringendst ist. Der Freund ist auch noch privat versichert, das ist es doppelt kritisch. Danke für die Rück- Frage
Es wäre nicht im Sinn der Freundes/Kranken, aber wenn nichts schriftlich da ist und keine Verwandten, dann wars das halt. Er hat sicher nicht gedacht, dass es von heute auf morgen so krass geschieht(Gehirnschlag)

Dankeschön für die Antwort. Betreuer wurde benannt-im 24-Std.Entscheid.

Dankeschön für die Information. Das Problem wurde vor 2 Std.im 24-Std.-Entscheid vom Gericht getroffen. Betreuer…

Das versteh ich nun gar nicht.

1 Like

Vielleicht geht es um das „erstmal selber zahlen und dann einreichen“.