Die einzige Tochter ist gesetzlich bestellter Betreuer der Mutter und für ihre finanziellen und gesundheitlichen Belange zuständig. Aus gesundheitlichen Gründen wird die Mutter in absehbarer Zeit in ein Pflegeheim verlegt werden müssen.
Wie kann die Tochter dann mit dem Haus, das die Mutter besitzt und in dem sie bisher lebte verfahren ? Die Tochter wird es später einmal erben, aber kann sie es vorher schon renovieren, vermieten oder selber bewohnen ? Und mit der Miete z.B. die Heimkosten decken ?
für immer ins Plegeheim? Oder ist es absehbar, dass sie ev. wieder zurückkehrt? Wenn für immer. Kann die Wohnung sicher vermietet werden.
Aber wenn dann das Geld immer noch nicht reicht, kann
das Haus von den Sozialbehörden „verwertet“ werden. Deshalb
im Mietvertrag den Passus nicht vergessen, dass nur ein Zeitmietvertrag
geschlossen wird und eine Kündigung rechtswirksam ausgesprochen werden kann, falls eine Verwertung der Wohnung/Immobilie ansteht.
Voher renovieren: Wird schwierig, nach einer o.g . Verwertung wieder
an das Geld zu kommen.
Deshalb im Mietvertrag den Passus nicht vergessen, dass nur ein
Zeitmietvertrag geschlossen wird und eine Kündigung rechtswirksam
ausgesprochen werden kann, falls eine Verwertung der
Wohnung/Immobilie ansteht.
im Mietvertrag den Passus nicht vergessen, dass nur ein
Zeitmietvertrag geschlossen wird und eine Kündigung rechtswirksam
ausgesprochen werden kann, falls eine Verwertung der
Wohnung/Immobilie ansteht.
Du kannst sicher erklären, welcher seltsame Vogel Dir erzählt hat, dass das in irgendeinem Gesetz zu finden ist?
Ich kann Dir jedenfalls erklären, dass er gelogen hat. Im Gesetz sind die Kündigungsgründe für einen Mietvertrag deutlich genannt. ‚Ich will das Haus verkaufen‘ gehört nicht dazu. Und es ist sogar noch schlimmer: es gibt keinen Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit. Was genau könnte das auch sein?
Informiere Dich bitte, bevor Du in einem Expertenforum Unsinn erzählst. So hilft das niemandem.
Gruß
loderunner (ianal)
mit wem habe ich es hier zu tun?
Aber ansonsten vielen Dank für Deine nette Worte.
Wer mir das erzählt hat?
Diesr Fall hatte ich so zu bearbeiten.
Das Vögelchen hat mir das also aus eigener Erfahrung erzählt.
Betreuer war RA.
Und als das Haus tatsächlich verwertet wurde, mussten die Mieter - die dann davon nichts mehr wissen wollten, mit juristischen Mitteln überzeugt werden, doch auszuziehen. War dann erfolgreich.
Mit mir. Aber natürlich auch mit dem Rest der Leserschaft.
Aber ansonsten vielen Dank für Deine nette Worte.
Bitte. Vielleicht nutzt Du die Hinweise ja zu einer Erkenntnis.
Wer mir das erzählt hat?
Diesr Fall hatte ich so zu bearbeiten.
Das Vögelchen hat mir das also aus eigener Erfahrung erzählt.
…
Das glaube ich Dir jetzt einfach mal nicht.
Man kann keinen Zeitvertrag auf unbestimmte Zeit wirksam vereinbaren. Anstatt irgendwelche angeblich so erlebten, aber dann auf jeden Fall falsch verstandenen Geschichten hier zum besten zu geben: „ein Blick ins Gesetz erspart Geschwätz“, wie mal ein hiesiger Mod geschrieben hat. Und da es sich ja hier um ein Rechtsforum handelt, gib uns doch jetzt einfach mal einen Link, der diese Deine Behauptung stützt.
Gruß
loderunner
Und es ist sogar noch schlimmer: es gibt keinen
Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit. Was genau könnte das
auch sein?
Hier ist aber wohl deine Fantasie mit dir durchgegangen, denn von einem Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit wurde nur von dir geschrieben.
Wenn du einwenden wolltest, dass eine vorzeitige Kündigung eines Zeitmietvertrages mit der angegebenen Begründung nicht möglich ist, dann hättest du dies sicher auch in einem angemessenen Tonfall machen können. So verdirbst du nur die Sitten.
Hier ist aber wohl deine Fantasie mit dir durchgegangen, denn
von einem Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit wurde nur von
dir geschrieben.
Nein. Zitat von Bob: „Deshalb
im Mietvertrag den Passus nicht vergessen, dass nur ein Zeitmietvertrag geschlossen wird und eine Kündigung rechtswirksam ausgesprochen werden kann, falls eine Verwertung der Wohnung/Immobilie ansteht.“
Sowas gibt es nunmal nicht. Ein Zeitmietvertrag kann nicht gleichzeitig auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen werden und dann doch bei Bedarf jederzeit gekündigt werden.
Zudem ist hier der Grund für die Befristung gar nicht zulässig. Lies doch einfach mal: http://dejure.org/gesetze/BGB/575.html
Und schließlich ist sogar die Kündigung aus dem Grund, dass man verkaufen will, nicht zulässig: http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html
Du siehst, es ist kompletter Unsinn, was uns hier als angeblich erlebter Fall verkauft werden soll. So eine Antwort nutzt niemandem.
So verdirbst du nur die Sitten.
Das sehe ich anders. Die Sitten verdirbt es hier, wenn sich jeder zu Wort melden will, auch wenn er keine Ahnung hat. Das macht das Niveau derart kaputt, dass man den Laden mangels zu erwartender Hilfe auch gleich dichtmachen kann.
Sehr geehrter Herr Dr. jur. [EDIT: Name auf Wunsch
mit diesen Titeln darf ich Sie sicher ansprechen? Ich habe hier auch schon andere „bemerkenswerte“ Beiträge von Ihnen gelesen. Demnach müssen Sie einfach Volljurist mit einer Menge freier Zeit sein. Ist wenig zu tun in Ihrer Kanzlei?
Es ist schon erschreckend, dass egal, wo man sich befindet, sich immer einer dazu auserkoren fühlt „seine“ Sitten (…) zu (be)schützen.
In einer Homepage eines Rechtsanwaltes - offensicht mit Humor (die soll es auch noch geben)- habe ich folgendes gelesen:
„Zwei Rechtsanwälte gehen spazieren, dann springt eine Frau aus dem Gebüsch und fordert 50 € von einem der Anwälte, weil sein Hund sie gebissen hätte. Der Anwalt zückt sein Geldbeutel und zahlt. Daraufhin
fragt der andere Rechtsanwalt: Du hast doch überhaupt keinen Hund.
Darauf der zweite Anwalt: Weist Du wie die Gerichte entscheiden?“
Was will uns das klar machen? Auch wenn Du die Gesetze kennst, gibt es immer eine Partei (ausser bei einem Vergleich) die verliert. Und diese
Parte hat meist einen Rechtsanwalt beauftragt.
Frage speziell an Dr. [EDIT: Name auf Wunsch entfernt]:
Findest Du das Aktzeichen des Urteils, den ein Rechtsanwalt wegen Beleidigung verloren, weil er u. a. das falsche Gericht angerufen hat? Die angebene Beleidigung war das Zitat: „Er war Jurist und auch sonst von eher schwachem Verstand“. Wenn Du jetzt noch angeben kannst,
von wem das Zitat ursprünglich stammt, melde ich mich aus diesem Forum
ab. Versprochen!
Ich habe
hier auch schon andere „bemerkenswerte“ Beiträge von Ihnen
gelesen.
Danke für das „Lob“ aus berufenem Munde.
Demnach müssen Sie einfach Volljurist mit einer Menge
freier Zeit sein. Ist wenig zu tun in Ihrer Kanzlei?
Was eine Vika ist, hast Du noch nicht herausgefunden? Was das Kürzel „ianal“ bedeutet, das ich regelmäßig bei meinen pseudojuristischen Antworten verwende, auch nicht?
Es ist schon erschreckend, dass egal, wo man sich befindet,
sich immer einer dazu auserkoren fühlt „seine“ Sitten (…) zu
(be)schützen.
Ja. Schon schlimm, dass man nicht einfach alles ohne Reaktion in die Welt hinausblasen kann.
Mir fällt allerdings auf, dass es immer diejenigen sind, die dieses Recht für sich beanspruchen, die das einem anderen niemals zugestehen würden.
Btw., es geht um die Sitten in einem EXPERTENforum. Nicht um meine - die kennst Du gar nicht und kannst sie dementsprechend nicht beurteilen.
Findest Du das Aktzeichen des Urteils, den ein Rechtsanwalt
wegen Beleidigung verloren, weil er u. a. das falsche Gericht
angerufen hat?
Die angebene Beleidigung war das Zitat: „Er war
Jurist und auch sonst von eher schwachem Verstand“.
Wenn Du jetzt noch angeben kannst, von wem das Zitat ursprünglich
stammt, melde ich mich aus diesem Forum ab. Versprochen!
b) IANAL: für interaktiven Analverkehr wird es nicht stehen. Aber wahrscheinlich: Für das zweite Staatsexamen nicht bestanden?
Zur Auflösung meiner Fragen:
A) true: gut gemacht – aber Zitat, das als Beleidigung herhalten musste, war nicht falsch. Bitte genau und l a n g s a m lesen.
B) false: das korrekte (ursprüngliche) Zitat stammt definitiv NICHT von Ludwig THOMA, auch wenn er es ebenfalls (nur) benutzt hat! Willst Du noch einen Versuch?
Scheinst ja viel Zeit zu haben! Bist Duj deshalb so sicher bei Deinem
Auftreten hier?
A) true: gut gemacht – aber Zitat, das als Beleidigung
herhalten musste, war nicht falsch. Bitte genau und l a n g s
a m lesen.
Du hast meine Antwort falsch verstanden.
B) false: das korrekte (ursprüngliche) Zitat stammt definitiv
NICHT von Ludwig THOMA, auch wenn er es ebenfalls (nur)
benutzt hat! Willst Du noch einen Versuch?
Ich weiß nicht, ob Thoma den Satz erfunden hat, aber er ist zumindest der zitierte. Und auch das korrigierte Zitat ist nur eine leichte Verballhornung: http://de.wikisource.org/wiki/Der_Vertrag (erster Satz). Wenn Du eine ältere Quelle meinst, lautet der Satz sicher noch wieder anders - der „königliche Landgerichtsrat Alois Eschenberger“ ist vermutlich eine Erfindung von Thoma und wird dann in Deiner Quelle nicht genannt.
Aber vermutlich meinst Du Otto Erich Hartleben (http://de.wikipedia.org/wiki/Otto_Erich_Hartleben)?
Scheinst ja viel Zeit zu haben! Bist Duj deshalb so sicher
bei Deinem Auftreten hier?
Die Belohnung ist der Ansporn. Wie meist im Leben.
Gruß
[EDIT: Name auf Wunsch entfernt]
Die einzige Tochter ist gesetzlich bestellter Betreuer der
Mutter und für ihre finanziellen und gesundheitlichen Belange
zuständig. Aus gesundheitlichen Gründen wird die Mutter in
absehbarer Zeit in ein Pflegeheim verlegt werden müssen.
Wie kann die Tochter dann mit dem Haus, das die Mutter
besitzt und in dem sie bisher lebte verfahren ?
Als Betreuerin hat die Tochter bei allen ihren Entscheidungen das Wohl der Mutter im Blick zu behalten und ihre Interessen als evt. Erbin hintan zu stellen. Verfügt sie über Immobilien-Besitz der Mutter sind betreuungsgerichtliche Genehmigungen notwendig.
Die Tochter
wird es später einmal erben, aber kann sie es vorher schon
renovieren, vermieten oder selber bewohnen ? Und mit der Miete
z.B. die Heimkosten decken ?
Natürlich kann sie das Haus vermieten (betreuungsgerichtliche Genehmigung notwendig!) und die Mieteinkünfte (= Einkünfte der Mutter) zur Bezahlung der Heimkosten verwenden. Auch die Tochter könnte Mieterin werden. Wenn dann die Einkünfte zur Bezahlung der Heimpflege ausreichen - bestens!
Spannend wird die Sache wenn die Einkünfte NICHT zur Bezahlung der Heimkosten ausreichen.
Da das Haus nicht mehr von der (in diesem jetzt angenommenen Fall mittellosen) Eigentümerin bewohnt wird zählt es nicht mehr zum Schonvermögen und muss grundsätzlich zur Bezahlung der Heimkosten eingesetzt werden. Das hieße dann Verkauf des Hauses (bedarf der betreuungsgerichtlichen Genehmigung).
Wiederum kann die Tochter kaufen, dann wird evt. ein Ergänzungsbetreuer für den Aufgabenkreis des Hausverkaufes bestellt.
Um einen Hausverkauf aufgrund der Mittellosigkeit zu vermeiden kann die Tochter auch die ungedeckten Heimkosten ihrerseits bezahlen. Dann wird kein Sozialhilfeträger in Anspruch genommen und das Haus so wie es ist vererbt. Wird diese letzte Variante gewählt ist es für die Tochter natürlich nicht unerheblich, ganz sicher zu wissen, daß sie auch tatsächlich das Haus erben wird (Testament?). Also Vorsicht!
Renovieren halte ich dann für problematisch wenn die Tochter ihr Geld in die Immobilie der Mutter investiert, das käme einer Schenkung gleich. Wäre das so gewollt?
Hat die Mutter das „nötige Kleingeld“ und hebt die Renovierung den Wert des Hauses sehe ich kein Problem. Die Betreuerin muss eben das Wohl der Betreuten im Auge behalten und deren Geld zu deren Wohl ausgeben.
von einem Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit wurde nur von
dir geschrieben.
Nein. Zitat von Bob: "Deshalb
im Mietvertrag den Passus nicht vergessen, dass nur ein
Zeitmietvertrag geschlossen wird und eine Kündigung
rechtswirksam ausgesprochen werden kann, falls eine Verwertung
der Wohnung/Immobilie ansteht."
Wieso „Nein“?.
Dort wird nicht von einem Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit gespochen.
Sowas gibt es nunmal nicht.
Ja, ich stimme Dir zu, dass das was gefordert wird, juristisch nicht funktionieren kann. Weder die Befristung, noch die Kündigung.
Dabei wird aber kein Zeitmietvertrag auf unbestimmte Zeit gefordert (ein offensichtliches Paradox). Den hast du hineininterpretiert.
Das sehe ich anders. Die Sitten verdirbt es hier, wenn sich
jeder zu Wort melden will, auch wenn er keine Ahnung hat.
Dort wird nicht von einem Zeitmietvertrag auf unbestimmte
Zeit gespochen.
Doch.
Ein Zeitmietvertrag KANN nur dann geschlossen werden, wenn es einen VORHERBESTIMMTEN und FESTEN Termin gibt, zu dem etwas geplant ist. Ist der Tod planbar? Oder ist planbar, ab wann das Geld nicht mehr reicht und das Sozialamt dann ans Haus will? Ich zitiere nochmal den Zusammenhang:
‚Aber wenn dann das Geld immer noch nicht reicht, kann
das Haus von den Sozialbehörden „verwertet“ werden. Deshalb
im Mietvertrag den Passus…‘ Das ist kein bestimmbarer Zeitpunkt, den man in einem Vetrag nennen kann.
Gruß
loderunner (ianal)