Betreuer = Vormund ?

Moin und einen schönen sonnigen Sonntag an alle!

Nach einem Suizidversuch liegt die betreffende Person für einige Zeit in einem künstlichem Koma. In dieser Zeit wurde vom Amtsgericht ein Betreuer bestellt, da die Person logischerweise nicht in der Lage war/ist seine Rechtsgeschäfte warzunehmen. Nun ist die Person aus dem Koma erwacht, und macht in der Reha auch extrem gute Fortschritte. Die Betreuung bleibt allerdings erstmal bestehen, da die Person noch nicht psychologisch gefestigt ist. Soweit so gut. Nun zu meiner Frage: Kann ein Betreuer auch gegen den erklärten Willen des Betreuten (der ja nun bei Bewusstsein ist und seine Meinung äußern kann) Dinge zum Nachteil des Betreuten durchsetzen? Oder einfach gefragt: Ist ein Betreuer auch automatisch ein Vormund?
Antworten gerne auch mit entsprechenden Urteilen oder Paragrafen.

Danke schon mal im Voraus!

Andreas

Hi, der Betreuer ersetzt den ehemaligen Vormund.
Was d. Betreuer entscheiden darf hängt davon ab für welche Belange des zu Betreuenden er eingesetzt ist.
Generell ist es aber so, dass d. Betreuer keinesfalls Entscheidungen treffen darf, die dem Betreuenden zum Nachteil gereichen.
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuung_(Recht)
MfG ramses90.

Hi,

der Betreuer ist verpflichtet, im Sinne und zum Wohle des Betreuten zu entscheiden. Solange kein Einwilligungsvorbehalt erlassen wurde, kann der Betreute alleine entscheiden. BGB § 1901
Der Betreuer hat aber die Pflicht, Schaden abzuwenden.

Bspl. Betreuter ist kaufsüchtig und verschleudert sein Vermögen oder seine Einkünfte. Kann der Betreuer den Betreuten nicht zur Vernunft bringen, muss er einen Einwilligungsvorbehalt beantragen um den Betreuten zu schützen.

Ich empfehle diese Seite vom Betreuer-Guru Horst Deinert:
http://wiki.btprax.de/Hauptseite

ms