hallo,
für den fall das der mieter einen betreuer hat und der mieter muss ins pflegeheim(wer kommt dann für dei kosten der renovierung auf)
mal angenommen die wohnung ist völlig verwahrlost teppichböden entfernt fenster beschädigt und küche zerstört
und der betreuer würde mitteilen das keine kosten übernommen werden und die wohnungsschlüssel würden ohne abnahme nur per post geschickt werden.
vielleicht hat jemand etwas ähnliches erlebt.
Hallo,
-
Der Betreuer renoviert hier gar nix. Der ist für die rechtliche Betreuung zuständig und nicht für das Großreinemachen seines Betreuten.
-
Die Frage ist hier, ob „was zu holen“ ist:
(jüngere) Leute die unter Betreuung stehen, haben meistens keinen Job oder Keinen, der mehr als 900 € netto monatlich einbringt.
Wenn der Ex-Mieter nun im Heim ist, hat er sicherlich keinen Job mehr.
Also kann zwar ein Rechtsanwalt ein Urteil erstreiten: „Herr Ex-Mieter habe die Renovierung zu zahlen“, jedoch woher soll die Zahlung kommen wenn Herr Ex-Mieter von Sozialhilfe im Heim lebt und nur Taschengeld bekommt?
Ach ja und der Rechtsanwalt wird dann seine Kosten von seinem Auftraggeber (=Herr Vermieter) haben wollen…
Also, entweder Rechtsanwalt und Renovierung selber bezahlen oder nur Renovierung selber bezahlen.
grüße
dragonkidd
Hi,
- Der Betreuer renoviert hier gar nix. Der ist für die
rechtliche Betreuung zuständig und nicht für das
Großreinemachen seines Betreuten.
Kann man so, glaube ich nicht stehen lassen!
Vllt sollte man sich da mal den Betreuungsver/auf-trag des Vormundschaftsgerichts einverleiben. Dort steht in der Regel welche „Art“ der Betreuung angeordnet ist.
Daraus könnte sich auch ergeben, das der/die Betreuer/in grob nachlässig gehandelt haben.
Gegen Sch… an der Wand kann keiner was machen (das geht verdammt schnell), aber bei ´ner anständigen Betreuung schon was gegen stetigen Verfall fremden Eigentums.
MEINE MEINUNG muß nicht rechtens sein.
Gruß
Kabelaffe
hallo,
aber ein Betreuer kann doch nicht alles verkommen lassen wenn auch schon mehrfach darauf hingewiesen wurde.
Weiter müsste dieser doch auch in so einen Fall eine Wohnungsübergabe vornehmen und nicht nur ein Entrümpler kommen der auch die Teppichböden entsorgt obwohl Eigentum des Vermieters.
Hi,
- Der Betreuer renoviert hier gar nix. Der ist für die
rechtliche Betreuung zuständig und nicht für das
Großreinemachen seines Betreuten.Kann man so, glaube ich nicht stehen lassen!
Vllt sollte man sich da mal den Betreuungsver/auf-trag des
Vormundschaftsgerichts einverleiben. Dort steht in der Regel
welche „Art“ der Betreuung angeordnet ist.
Daraus könnte sich auch ergeben, das der/die Betreuer/in grob
nachlässig gehandelt haben.
Gegen Sch… an der Wand kann keiner was machen (das geht
verdammt schnell), aber bei ´ner anständigen Betreuung schon
was gegen stetigen Verfall fremden Eigentums.MEINE MEINUNG muß nicht rechtens sein.
Gruß
Kabelaffe
Hallo,
ein Betreuer tritt für die Rechte und die Pflichten des zu Betreuenden ein.
Als Betreuer können sowohl Privatpersonen aus dem Umfeld des Betreuenden eingesetzt werden als auch gesetzliche Betreuer durch das Vormundschaftsgericht.
Wie weit die Betreuerhaftung geht entzieht sich meiner Kenntnis, aber vielleicht findet man hier etwas:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerhaftung
Je nachdem wie vermögend der Betreute noch ist, würde es sich evtl. dennoch lohnen auf Pflichterfüllung zu bestehen. ganz genau kann einem das aber nur ein Fachmann sagen.
Gruß
Maja