Betreuerausweis nach Vertragsschluss ausgestellt

Hi,

angenommen Person A hat Anfang September mündlich einen Vertrag geschlossen, der innerhalb von wenigen Tagen schriftlich bestätigt wurde. Nehmen wir mal an es geht um eine Dienstleistung, die monatlich zu bezahlen ist.
Anfang Oktober wird dann Person B vom Amtsgericht als Betreuer bestellt.

Ist der Vertrag vom September dann noch gültig oder nicht?
Wenn Person A nun den Beitrag für September und die Folgemonate nicht geleistet hat, könnte die Firma zumindest den Beitrag für September einfordern?

Danke.

LG

Hallo,

wofür ist der Betreuer denn bestellt? Eine Betreuung kann auch nur aus rein körperlichen Gründen stattfinden, ohne die Geschäftsfähigkeit zu tangieren.

Grundsätzlich kann der Betreute auch im Aufgabenkreis des Betreuers wirksam Rechtsgeschäfte abschließen, das Vormundschaftsgericht kann aber einen Einwilligungsvorbehalt anordnen.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1903.html

Mit der Betreuung ist also noch keineswegs gesagt, dass der Betreute einen Monat zuvor geschäftsunfähig war, denn das ist er ja möglicherweise sogar heute noch nicht.

Es kann aber auch sein, dass er geschäftsunfähig war und das heute noch ist, aber kein Einwilligungsvorbehalt angeordnet wurde.

Ergo: Die Betreuung allein ist noch kein ausreichendes Indiz dafür, dass der Vertrag unwirksam sein könnte.

VG
EK

Hi,

als Nachtrag:

gehen wir mal davon aus, dass der Betreuer für Gesundheitssorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögenssorge, usw. beauftragt wurde.
Willenserklärungen in der Vermögenssorge bedürfen der Einwilligung des Betreuers.

Wenn ich das richtig verstehen, heißt dass, das ein Vertrag, der z.B. am 03.09.2008 geschlossen wurde, auch ohne Einwilligung des Betreues rechtsgültig ist, da der Betreuer erst z.B. am 07.10.2008 vom zuständigen Amtsgericht bestellt wurde?

Danke!

Hallo,

diese Betreuung gibt dem Betreuten den Status beschränkte Geschäftsfähigkeit. Was der Betreute aber nachweisen muss, ist der Status Geschäftsunfähigkeit einen Monat zuvor. Dazu reicht die Betreuung allein nicht aus, sie wäre höchstens ein Indiz.

VG
EK