Betreuerin haushaltsauflösung

Hallo ihr lieben,
wer hatte schon mal mit einer Haushaltsauflösung zu tun und wie läuft diese ab? Wir wohnen mit unserer Tochter in einer Dachgeschoss Wohnung die uns viel zu klein ist und wir haben jetzt aussichten auf ein Haus zur Miete. Das Haus wird seit Dezember letzten Jahres nicht mehr von der Mieterin bewohnt da sie seit Februar einen Altenheimplatz hat (Sie und ihr Mann waren seit Dezember dort sie haben/hatten noch ein 2. Haus), durch ihre Demenz bekommt sie nichts mehr mit und deshalb entscheidet eine gesetzliche Betreuerin alles. Wir haben von der Betreuerin erfahren, dass sie einen Termin mit einem Auktionator ausgemacht hat um zu schauen ob noch etwas Geld zu machen ist. Da sie den Termin immer und immer wieder verschiebt und wir dringend aus der Wohnung raus müssen wird die Zeit die wir schon darauf warten immer länger. Sie sagte auch, dass sie vom Gericht noch erfahren wird was sie machen darf und was nicht. Die Frau hat noch einen Mann der seit Februar verstorben ist. Wie wird das alles jetzt ablaufen ? Wie viel Zeit wird dies noch in anspruchnehmen? und gibt es eine Möglichkeit das es irgendwie schneller geht ? Wir haben nämlich von dem Vermieter sobald sie die Wohnung/Haus kündigt schon eine Zusage bekommen.
Herzlichste Grüße!

Den Satz verstehe ich nicht.

Nein, Du kannst da natürlich nichts beschleunigen.
Das ist eine sehr unsichere Sache, ob, wann und zu welchen Bedingungen das Haus an Euch vermietet werden kann.
Zumal ja auch schon ein Todesfall/Erbfall eingetreten ist.
Hier kann es auch Ansprüche und Einsprüche von den Erben des Ehepaares geben.
Macht Euch keine großen Hoffnungen, wenn ihr noch nicht gekündigt habt, dann könntest ihr ja abwarten, was kommt.
Aber so ganz ohne Alternative würde ich die Wartezeit nicht vergeuden, wenn ihr so großen Platzmangel habt.
Also sucht auch andere geeignete Wohnungen/Häuser.

MfG
duck313

erstmal danke für deine Antwort :smile:
das ist eine sehr beliebte Wohngegend, dort sind die Häuser auch nicht sehr lange frei, es gibt sehr lange Wartelisten (die wird einfach mal ignoriert :D) für diese Zechenhäuser. Wir hatten mit dem Vermieter schon gesprochen und mit der Zeche weil die noch darüber laufen und uns wurde gesagt sobald die Betreuerin die Kündigung raus geschickt hat könnten wir das Haus haben

Hallo,

das ist keine Frage von „Haushaltsauflösung“, sondern vom Mietvertrag. Solange der Mietvertrag nicht gekündigt ist, kannst du wenig machen. Kündigen können Vermieter oder Mieter (oder dessen ges. Betreuer). Will der Vermieter vielleicht kündigen?
Natürlich ist es raugeworfenes Geld, Miete für eine unbewohnte Wohnung zu zahlen. Vielleicht kannst du die Betreuerin damit kitzeln. Den Hausrat könnte sie günstig irgendwo einlagern.

Grüsse

danke auch dir für deine Antwort. Naja die Betreuerin meinte das ist kein Problem die Miete weiter zu bezahlen, ich weiß ja nicht wieviel Geld die Frau hat um sich 1 Haus 1 Miethaus und den platz im Pflegeheim leisten zu können, aber irgendwas scheinen wir falsch zu machen :grinning:

dem ist das egal. man kann nämlich auch einvernehmlich einen mietvertrag zu einem beliebigen zeitpunkt auflösen.

hä? mit welcher begründung, bitte?

zu welchem zweck genau?

die betreuerin hat noch keine ahnung, was sie darf und was nicht. da können noch irgendwelche verwandte mit mitspracherecht eine rolle spielen. bevor das nicht geklärt ist wird sie weder die wohnung kündigen noch irgendwas einlagern. und da tut sie auch gut dran, sonst macht sie sich unter umständen schadensersatzpflichtig. nicht immer ist es besser, irgendwas zu tun statt abzuwarten.

dem fragesteller kann man nur sagen: niemand weiß, wann und ob überhaupt die wohnung frei wird. und erst recht weiß niemand, ob der fragesteller wirklich der nächste mieter sein wird.

btw., warum neben einem vermieter die zeche als besitzer irgendwelche einflussmöglichkeiten hat und wer genau was regelt sollte man vielleicht auch mal klären.

Danke für deine Antwort :slight_smile:
die Zeche hat dort noch ein Mitspracherecht was mit den Häusern passiert. Ob die verkauft oder vermietet werden oder ob die Zeche eventuell selber Verwendungszweck dafür hat und der „Vermieter“ regelt eigentlich nur noch den ganzen „Papierkram“

Das Ehepaar war also selbst Mieter ?

na gut, das ändert ja einiges. Hier muss gekündigt werden vom Betreuer/Gericht, das wäre die Voraussetzung.

Genau die beiden haben dort selbst zur Miete gewohnt ihr Mann ist im Februar verstorben die Betreuerin sagte es gibt keine Erben ausser halt seine Frau selber die im Altenheim ist was mal eben 4 Stunden Autofahrt entfernt liegt. Ich will die Betreuern auch wirklich nicht hetzen ist auch eine sehr liebe Frau aber sie sagt schon seit Wochen das da ein Auktionator kommt und dann doch wieder nächste Woche und wieder nächste Woche also es tut sich wirklich gar nichts

@dwarswart
Deinen ersten Kommentar verstehe ich nicht???

Einen Mietvertrag kann man unter Beachtung der Kündigungsfrist jederzeit ohne Begründung kündigen.

Einlagern macht man zu Einlagern. Es spart Platz und Geld.

Woher weißt du, daß die Betreuerin keine Ahnung hat? Wieso gibt es eine Betreuerin, wenn Verwandte ein Mitspracherecht haben? Weißt du mehr als wir?

Nur der Mieter kann ohne Begründung kündigen, der Vermieter muß mit Begründung kündigen und dabei sind nur wenige Gründe zuläßig!
http://www.immobilienscout24.de/eigentuemer/ratgeber/vermietung/kuendigung.html ramses90

2 Like

du weißt aber schon, dass wir hier nicht bei ‚plauderei‘ sondern bei ‚mietrecht‘ sind? wenigstens in grundzügen sollte man da schon informiert sein, wenn man sinnvolle antworten geben möchte. lies mal:
http://dejure.org/gesetze/BGB/573.html

warum genau sollte das einlagern geld sparen, wenn man den ganzen krempel eigentlich verkaufen will? denkst du da an eine art lagerverkauf? und das zeug lagert sich auch selber ein? keine transportkosten, nichts muss verpackt werden?

ich habe die frage und die ergänzungen gelesen. solltest du auch mal versuchen.

kann es sein, dass dein ‚wissen‘ schon ein paar jahre älter ist? mittlerweile wird ein betreuer nicht mehr als ‚vormund für alles‘ berufen, sondern hat einen eng gefassten zuständigkeitsbereich. was im hier besprochenen fall alles dazu gehört und was nicht weiß hier niemand.

1 Like
  1. weisst Du aber schon, dass im geschilderten Fall kein einziger der im Gesetz aufgeführten Gründe zu einer Kündigung seitens des VM ausreichen würde!
  2. habe ich auf Deine leicht, locker, luftig hingeworfene Behauptung reagiert, dass ein Mietvertrag jederzeit unter Beachtung der Kündigungsfrist ohne Begründung gekündigt werden kann
    Und das war wirkliches Plauderbrett also verwechsle Dich nicht mit mir, dabei kann es hilfreich sein den eigenen Beitrag nochmal zu lesen, bevor man plaudernd andere der Plauderei bezichtigt!. ramses90

Hallo,

ich glaube, dass deine Anfrage nicht von allen richtig verstanden wurde.

Es geht um ein Haus, bei welchem der jetzige Mieter unter Betreuung steht und bereits ausgezogen ist.
Das Haus wollt ihr mieten, der Vermieter würde euch auch gerne als Mieter haben.

Leider befindet sich noch der Hausrat im Haus und der Mietvertrag ist seitens der Betreuerin noch nicht gekündigt worden.

Es ist natürlich im Interesse der betreuten Person, dass

  1. Der Vertrag schnell gekündigt wird, um unnötige Mietzahlungen zu vermeiden.
  2. Der Hausrat verkauft, zumindest aber kostengünstig verwertet wird.

Hier hat die Betreuerin, wenn sie ihre Aufgabe ernst nimmt, ein Problem:
Alles Entrümpeln und wegschmeißen? Dann könnte der Mietvertrag sofort gekündigt werden, aber eventuell auf den möglichen Ertrag eines Verkaufs des Hausrats oder Teilen davon verzichtet.
Oder ewig lange auf ein gutes Angebot für den Hausrat warten, dafür aber unnötig lange MIete zahlen?
Zudem scheint ja auch seitens des Gerichts noch nicht klar zu sein, in welchem Umfang die Betreuung stattfinden soll.

Beschleunigen könnt ihr das nicht - außer, ihr würdet selber ein so gutes Angebot für den Hausrat machen, dass die Betreuerin (falls sie darf) euch sofort den Zuschlag gibt.

Die Kündigung zieht ja noch eine mehrmonatige Frist nach sich, wenn aber alle drei Parteien einverstanden sind, kann der Vermieter den Vormieter direkt aus dem Vertrag entlassen und statt dessen euch als Mieter nehmen.

Könnte der Erbe anders sehen, wenn der Mietvertrag schön alt ist, kann dieser in Genuss der günstigen Miete durch Eintritt in den Vertrag kommen. Denn durch den erwähnten Tod ist ja ein Erbfall im Gange.

Ob sich aber die Fristen bei Erbrechtlichen Differenzen was ändert ist mir nicht bekannt.

563 BGB

warum erzählst du MIR das?

hä?

sag mal: kann es sein, dass du übersehen hast, wessen texte ich zitiert habe? dass dich die supertolle forensoftware mit gaaaannz logischen einrückungen und sortierreihenfolgen in die irre geleitet hat?

1 Like

jo sollte nicht für dich sein.

1 Like

Sorry, das war doch garnicht an Dich gerichtet sondern an Christoph_Bauersfeld, der weiterhin darauf besteht, dass der VM den Mietvertrag ohne Begründung kündiegen kann. ramses90

1 Like

Moin,

Da steht nur was von Mann (verstorben) und Frau.
Von weiteren Erben hat man uns nichts gesagt.
Sollte es neben der Frau weitere Erbberechtigte geben, dann kann die Betreuerin je nach Testament nicht über den Hausrat verfügen.
In den Mietvertrag treten Erben, die nicht zuvor im gemeinsamen Haushalt lebten, nach §563 BGB nicht ein.

Hier fehlen also weitere Informationen.

Soweit wir von der Betreuerin erfahren haben gibt es dort keine weiteren Erben. Der verstorbene Mann und die Frau waren soweit wir wissen auch nicht verheiratet, haben nur halt ewig schon zusammen gewohnt als „Paar“ . Da meine Schwiegermutter dort auf der Straße wohnt haben wir auch durch Nachbarn viele Informationen bekommen.