Hallo!
Folgende Fragen:
Ein Mann trennt sich von seiner Frau.Die beiden haben zwei gemeinsame Kinder und das gemeinsame Sorgerecht für die beiden.Nun ist das jüngere der beiden Kinder gesundheitlich oft angeschlagen und Krankenhausaufenthalte sind oft nicht zu vermeiden.Nun zur ersten Frage…Ist die Frau dann nicht verpflichtet,dem Vater darüber zu informieren?Nun verhält es sich so,dass sie dann das gesunde Kind stationär mit aufnehmen lässt und es schon des öfteren vorgekommen ist,dass das gesunde Kind dann im Krankenhaus erkrankt ist.Der Vater hätte aber die Möglichkeit,dass gesunde Kind zu betreuen.Die Mutter hätte aber auch die Möglichkeit das gesunde Kind von ihrer Mutter betreuen zu lassen und würde dies eher in Anspruch nehmen,als die Betreuung durch den Kindesvater.Kann er da nicht rechtlich darauf bestehen,dass das Kind bei ihm betreut wird?
Hallo,
das Alter der Kinder wäre hier sehr hilfreich.
Ansonsten gibt es in solchen Fällen die Theorie und die Praxis.
Theoretisch müsste die Mutter nach lage der Gesetze den Vater informieren, wenn das Kind in Behandlung ist. Das fängt beim § 1686 BGB an und ist weiter im im § 1687 BGB festgeschrieben.
Ein Krankenhausaufenthalt ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens. Das gilt für das kleinere kranke Kind, genauso wie für das größere gesunde Kind.
Die Praxis erlebt der Vater z. Zt. selber.
Mein Vorschlag wäre, dass der Vater sich mit dem zuständigen Jugendamt in Verbindung setzt. Dort die Vorbehalte gegen die Miteinweisung des gesunden Kindes vorbringt und um Vermittlung bittet.
Darum bittet, dass die Mutter nicht an ihren Dickkopf und ihre (scheinbare) Eigenentscheidungen denkt, sondern daran, wo das Kind am Besten aufgehoben ist und sich am Wohlsten fühlt.
Die Mutter dabei nicht schlecht machen, sondern aus der Sicht des Kindes heraus argumentieren.
Auch zeigen, dass man damit die Mutter entlasten möchte. Es ist bestimmt nicht einfach für die Mutter, wenn sie im Krankenhaus für das kranke Kind da sein will und gleichzeitig ein gesundes quirliges anderes Kind (unter erschwerten Bedingungen) bei Laune halten muss.
Beiden Eltern würde ich auch eine Mediation empfehlen. Für mich sieht alles nach verletzten Gefühlen (Mutter zahlt es dem Vater heim, dass er sich getrennt hat) aus.
Der Vater will gleichzeitg auch bestimmte Rechte (die ihm zwar zustehen), die er aber u. U. aus seinen Wünschen heraus durchsetzen will, und nicht aus den Bedürfnissen der Kinder.
Irgendwie haben beide Eltern in ihrem Trennungskrieg die Kinder aus dem Fokus verloren.
Die letzten Kommentare waren zwar nicht abgefragt, halte ich aber für beinahe wichtiger als die rechtliche Seite.
Gruß
Ingrid
Hallo!
Das jüngere Kind ist 4 Jahre und das ältere wird jetzt 6 Jahre.
Die Vermutung,dass die Mutter aus Frust auf Grund der Trennung so handelt,trifft defenitiv zu und das nach 3 Jahren getrennt sein.
Das die Mutter in ihren Entscheidungen nicht an das Wohl der Kinder denkt,spiegelt sich in sehr vielen Situationen wieder.
Sicherlich hat der Vater Rechte,aber er kann sie nicht wirklich nutzen.Immer wieder gibt es Situationen,wo die Frau ihm Steine in den Weg legt aus reiner Verletztheit und Willkür.Dem Vater geht es einzig und allein um das Wohl der Kinder und auch das Argument,dass er die Mutter der Kinder ja auch entlasten könnte,stößt bei der Frau auf taube Ohren.
Mag sein,dass es viele Väter gibt,die sich nicht um ihre Kinder kümmern,oder die ihren Kindern nicht gut tun.Da sollte man als Mutter auch reagieren.Aber Väter,die sich kümmern wollen und es versagt bekommen,sollten mehr Rechte haben.
Guten Tag,
es mag genauso sein, dass die Erde eine Scheibe ist…
Väter sind nicht schlechter oder besser als Mütter.
Erst recht nicht mehr im 21.Jahrhundert.
Leider sehen das Gerichte und auch Jugendämter (sorry, Ingrid) immer noch nicht in der Mehrheit so. Und betroffene Eltern sehen immer den Gegenpart als schlechter für die Kinder als man selber.
Im vorliegenden Fall würde ich mich ans Jugendamt wenden und, falls möglich, ein Gutachten erbitten.
Dem Wohl des Älteren ist diese Sutuation nicht zuträglich.
Bori
Hallo,
Väter sind nicht schlechter oder besser als Mütter.
Erst recht nicht mehr im 21.Jahrhundert.
Meine Rede. Übrigens waren sie auch früher nicht schlechter als die Mütter, sie waren anders. Die Rollenverteilung war den damaligen Möglichkeiten angepasst.
Die drei K’s für die Mutter. Sie benötigte damals auch längere Zeit für die Bewältigung ihrer Aufgaben, da es kaum (von den Reichen abgesehen) Hilfen gab. Heute hat man für alles Mögliche Maschinen und Geräte. Der Waschtag ist jetzt fast schon ein Klacks, während er in den Generationen davor eine echte Knochenarbeit war.
Die Väter sorgten dafür dass die Familie überleben konnte. Das sehe ich mindestens als genauso gut die Vaterrolle ausfüllend, wie die Mutter es taten.
Ein kinderwagenschiebender Papa (wie meiner -Jahrgang 1928- einer war) wurde bestaunt und belächelt.
Leider sehen das Gerichte und auch Jugendämter (sorry, Ingrid)
immer noch nicht in der Mehrheit so.
Klar sehen das die Jugendämter und Gerichte noch nicht so. Sie hinken generell der gesellschaftlichen Entwicklung um Jahrzehnte hinterher. Auch wurde das Mutterbild verklärt und das ist immer noch in deren Köpfen drin.
Warum hier ein sorry steht, verstehe ich nicht. In vielen Foren wird das Jugendamt nur Mütteramt bezeichnet. Der Wandel in der Gesellschaft und sogar in den Gesetzen kommt in einigen (meist weiblich dominierten) Jugendämter verspätet bis gar nicht an.
Und betroffene Eltern
sehen immer den Gegenpart als schlechter für die Kinder als
man selber.
Würde ich so nicht sehen. Sie sehen es nicht selten aus einem zu engen Blickwinkel und sind oft zu sehr in ihren eigenen Partnerstreitigkeiten, Verletztheiten und Rachegelüsten usw. verhaftet. Das Kind und dessen Bedürfnisse verlieren sie dabei nicht selten aus dem Blick.
Im vorliegenden Fall würde ich mich ans Jugendamt wenden und,
falls möglich, ein Gutachten erbitten.
Jugendamt kann und darf keine Gutachen machen. Würde ich, wenn ich Vater wäre, im Hinblick auf das oben zitierte „Mütteramt“ auch gar nicht wollen. Das Jugendamt macht auf Anforderung des Gerichtes eine Stellungnahme, die oft nicht sehr objektiv ausfällt.
Zum Jugendamt gehen, dort vernünftig die Bedenken bezüglich der Kinder, vor allen Dingen wenn ein gesundes ständig im Krankenhaus ist, vorbringen.
Der JaMa mitteilen, dass man Alternativen für die Kinderbetreuung anbietet. Alternativen die besser für das Kind sind. Diese nicht anbietet um die Mutter zu schikanieren, sondern um sie zu entlasten. Dabei den „Eiertanz“ vollbringen, die Probleme (z. B. Verletztheit) bei der Mutter aufzeigen, sie dabei aber nicht schlecht machen.
Den JaMa bitten, dass er ein klärendes Gespräch mit der Mutter führt und nach Möglichkeiten sogar ein gemeinsames Gespräch.
Wenn das nichts nützt um Vermittlung zu einer (außer jugendamtlichen) Mediation bitten.
Dem Wohl des Älteren ist diese Sutuation nicht zuträglich.
Genau das meine ich. Nur sofort mit Paragrafen winken, bringt meist nur eine Verhärtung mit sich. Zu Gericht kann man immer noch gehen, wenn die Mutter - auch nach Vermittlung durch das Jugendamt - kein Einsehen hat.
Wobei man bei Gericht dann auch nicht immer auf Vernunft bei den Juristen trifft. Dieter Hildebrandt hat das so formuliert: „Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben. Man muss auch mit der Justiz rechnen.“ Dabei trifft er den Nagel mitten auf den Kopf.
Wenn das Gericht dann ein Gutachten in Auftrag gibt, kann man sich genauso die A***karte einfangen. Lies hierzu mal unter www.gwg-gutachten.de nach.
Gruß
Ingrid
Hallo,
wenn das ältere Kind jetzt 6 Jahre alt wird, besucht es normalerweise im Kindergarten die Vorschule.
Der Papa sollte mal versuchen mit der Kindergärtnerin ein Gespräch zu führen. Sie zu fragen, ob sie es denn für gut befindet, dass das Kind häufig im Krankenhaus ist, obwohl es gesund ist.
Fragen, ob das Kind in der Vorschule nicht zu große Lücken bekommt, wenn es erst wegen dem Krankenhaus und danach wegen eigener Erkrankung fehlt.
Auch die Frage stellen, ob es gut für die Entwicklung eines Kindes ist, wenn es ständig - nicht nur in der Familie beim Geschwister - mit Krankheit, Leid und Angst konfrontiert ist.
Vielleicht fällt ihm ja noch das eine oder andere ein, das er ja selber beim Kind bemerkt.
Die Kindergartenmitarbeiter bitten, mit der Mutter mal darüber zu sprechen.
Aufpassen, dass er im Gespräch die Mutter nicht „anklagt“ und nicht schlecht macht. Hauptsächlich zeigen, dass er sich um das Kind Sorgen macht.
Vielleicht gelingt es ja dem Kindergarten die Mutter (wenigstens ein Stück weit) davon zu überzeugen, dass sie ihre Vorbehalte gegenüber dem Vater überdenken soll.
Sicher hat der Vater auch Rechte. Aber die sind leider in der Praxis nicht immer durchsetzbar. Bevor man mit Rechtsanwalt und Gericht kommt, sollte man es mit Diplomatie versuchen. Mit der Brechstange der Gesetze sollte man erst kommen, wenn die Diplomatie auch versagt hat.
Eine Mediation würde vielleicht bringen, dass der Mutter klar wird, dass sie die Elternebene von der Paarebene trennen muss.
Für sie kann der Expartner ja ein Mistkerl sein, für die Kinder ist er der Papa. Den sie lieben und der die Kinder liebt.
Ihr muss bewusst werden, dass er die Partnerin aber nicht die Kinder verlassen hat. Dass er immer der Vater für die Kinder bleibt. Sie würde ihnen ja auch nicht den Lieblingsteddy wegnehmen, auch wenn der schon schmuddelig ist und keine Ohren mehr hat.
Auch ist es für Kinder nie schädlich, wenn sie von vielen Menschen geliebt werden. Liebe ist wohl eins der Ausnahmen, das mehr wird wenn man es teilt.
So jetzt beende ich meinen Roman wohl besser. Ich kann mich bei dem Thema immer so hervorragend aufregen.
Gruß
Ingrid