Betreungs familienrecht

kann ein betreuer von einer ehefrau verlangen das der eheman auskunft gibt über gelder sie gemeinsam ausgeben haben vor der betreung und darf der betreuer das gemeinsame konto ruckwirkend konrolieren.
Geld für pflege und ein shulden freies haus (beide sind eigetumer) sind da
Betreuer ist eine tocher die sich nie mit den vater grün war und jetzt gegen andere kinder beweise sucht???
danke für jedlich auskunft

kann ein betreuer von einer ehefrau verlangen das der eheman
auskunft gibt über gelder sie gemeinsam ausgeben haben vor der
betreung und darf der betreuer das gemeinsame konto
ruckwirkend konrolieren.

Hi,

ich würde sagen nein. Als wir die Betreuung für Schwiegermutter hatten, haben die Vermögenswerte ab Betreuungsanordnung vorlegen müssen.

Geld für pflege und ein shulden freies haus (beide sind
eigetumer) sind da

Betreuer ist eine tocher die sich nie mit den vater grün war
und jetzt gegen andere kinder beweise sucht???

Ich würde mich an das Betreuungsgericht wenden und die Probleme schildern.

Gruß
Tina