Betreungsunterhalt für kindesmutter

Hallo,
ich habe einen 11monate alten sohn mit meiner nichtverheirateten ex-freundin.
nun bekam ich vom job-center die aufforderung für die kindesmutter unterhalt zu zahlen (für mein kind zahle ich selbstverständlich seit der geburt).

nun meine frage,
muß ich diesen unterhalt für die kindesmutter rückwirkend bezahlen?
was ist,wenn die mutter jetzt vollzeit wieder arbeitet und dann ja theoretisch selbst für sich sorgen kann?
und wie sieht es aus, wenn die mutter vollzeit arbeitet, aber z.b nach 6 monaten wieder arbeitslos ist,
muß ich dann wieder unterhalt zahlen?

bluestic

Hi

grundsätzlich hat sie einen Anspruch auf Unterhalt, auch rückwirkend für 12 Monate. Du bist also gerade an der Grenze.

Der Anspruch pro Monat ist ihr durchschnittliches Nettogehalt der letzten 12 Monate geteilt durch 12.

Wenn sie allerdings Vollzeit arbeiten geht, brauchst du nichts zahlen.

Wenn sie arbeitslos wird, musst du wieder zahlen, allerdings nur bis zum 3 Lebensjahr des Kindes.

Danach muss sie sich bemühen für eigenen Unterhalt zu sorgen und kann nur in sehr harten Ausnahmefällen Anspruch geltend machen (Krankheit des Kindes, Behinderung usw.)

Der Kindesunterhalt hat aber Vorrang.

Gruß

leider kann ich dir da nicht weiter helfen aber erkundige dich mal auf dem jugendamt, die sollten es ja wissen.

viel erfolg yvi

meines Wissens muss man die ersten drei Kindsjahre für die Mutter auch aufkommen. Ab dann kann ihr zugemutet werden sich selber Arbeit zu suchen und für ihren Unterhalt selber auf zu kommen. Sie muss allerdings erst mal einen Job haben.
Gruß
Agnes

Hallo
oh man ganz schön schwierig!!!
Bei Verheirateten ist das so Ja auch rückwirkend!
Da wird meistens Raten Zahlung für Rückstände vereinbart! Und Unterhalt solange bis das Kind im Kindergarten ist (können ja auch jetzt schon mit zwei J.in den Kindergarten)
Im schlimmsten Fall ist das leider bei Dir auch so da sie aufgrund des Kindes und der Betreung nicht Arbeiten kann!! Du weisst ja bevor der Staat zahlt sucht Er welche die es übernehmen müssen !!!
Geh am besten auf Nummer sicher und mach einen Termin beim Anwalt für ein Beratungsgespräch bevor Du zustimmst!!!
LG Sandy kann leider nicht immer helfen!!!

Hallo Bluestick,

ich kann nicht wirklich was sagen, außer, daß Du Dich
rechtsanwaltlich beraten lassen solltest.
Suche einen Familenrechtsanwalt auf www.anwalt.de in
Deiner Nähe (Vorher anrufen und mit dem Anwalt reden,
da merkt man, ob die Chemie stimmt. Nicht von der RA-
Gehilfin abwimmeln lassen.)
Die max 190 EUR sind besser angelegt als ungerecht-
fertigt bezahlter Unterhalt.

Mir scheint da zu viel unstimmig:

  • Wieso fragt das Jobcenter?
  • Wieso Unterhalt für die nicht verheiratete Kindes-
    mutter? Eine Lebensgemeinschaft scheint mir das ja
    nicht (mehr) zu sein, sonst würde sich die Frage hier
    nicht ergeben …
  • Wieso Unterhalt für die nicht verheiratete Kindes-
    mutter? Sind da nicht andere Leute zuständig, Eltern
    oder so? -> Anwalt fragen …
  • Rückwirkend sowieso nicht, sondern max. vom Zeit-
    punkt der Aufforderung an
  • wenn sie selbst verdient, hat sie keinen Bedarf auf
    Unterhalt von jemand anderem, so meine Meinung.

Aber bitte: Inverstier in ein Beratungsgespräch, nimm
alles an Unterlagen mit, was Du hast, glaub mir, das
Geld ist gut angelegt.
Und Du kannst immer sagen, der Ex-Freundin gegenüber,
und dem Amt gegenüber: Mein Anwalt …
Und die Fronten sind ein für alle Mal geklärt. Laß
Dich nicht ausnehmen.

Viel Glück!
Andreas

Hallo,
da kann ich dir leider nicht weiterhelfen. Ich hoffe aber sehr, das du kompetente Antworten bekommst.
Viele Grüße Frida64

Hallo,
ich würde nicht rückwirkend zahlen, da müsste die Mutter erst einmal darlegen, wieviel sie verdient hat.
Wenn sie es darlegt, sind die Chancen nicht schlecht, dass man nachlöhnen muss.
Wenn die Mutter wieder verdient, würde ich auch nicht zahlen. Sollte die Mutter dann wieder al werden, müsste man wohl zahlen, denn sie ist ja „nur arbeitslos, weil sie mit dem Kind keinen Job findet“.
Wie Du siehst, kann ich Dir nur amateurhafte Hinweise geben. Wenn Du mehr willst, würde ich auf jeden Fall zum RA gehen.

Hallo, da kann ich leider nicht weiter helfen, sorry. Aber meiner Meinung nach Nein wenn Ihr nicht verheiratet wart.
Lg

Hallo,

grundsätzlich ist der Mutter Deines Sohnes nur Unterhalt zu leisten, wenn Sie aufgrund der Kindeserziehung nicht für sich selbst sorgen kann. Das ist hier sicher der Fall. Sie bekommt staatliche Unterstützung von der Arge. Es kommt hier sicher auch auf Dein Einkommen an. Würde Sie Vollzeit arbeiten müsstest Du nur zahlen, wenn ihr Einkommen denoch nicht ausreichen sollte. Sie hat ein Recht auf Betreuungsunterhalt bis Euer Sohn 3 Jahre alt ist. Danach sollte Sie zumindest einen Teilzeitjob annehmen. Ob Betreuungsunterhalt auch rückwirkend gezahlt werden muss, weis ich leider nicht.

VG Anne

Hallo,

ich glaube rückwirkend mußt du nicht zahlen und wenn sie auch wieder Geld verdient, wird das, so viel ich weiß, gegen die Unterhaltsforderung gerechnet.
Sollte sie arbeiten in Vollzeit und dann wieder arbeitslos werden, kommt man wieder auf dich zurück (ich denke bis zu einem bestimmten Alter des Kindes)
Du siehst, wer nicht heiratet, hat trotzdem die gleichen Probleme
Ausschlaggebend ist aber dein Verdienst, du hast ja auch einen Selbstbehalt!
Wünsche dir alles Gute
papsch

Ich weiß nicht, warum du für die Mutter Unterhalt zahlen musst?!?!? Für das Kind ganz sicher. Rückwirkend, wenn überhaupt, nur zum Antragsdatum.

Wenn sie nachweislich Vollzeit arbeitet, verstehe ich ihren Anspruch nicht. Das Unterhaltsgezahle für VERHEIRATETE wurde 2008 geändert. „Singles“ und Schwule habe keine Ansprüche an Partner…dachte ich. Nicht verwendbar, wenn sich seither das Gesetz geändert hat.

Gruß,

Andi

Hallo bluestic,

ich verstehe es überhaupt nicht das du an die Kindesmutter zahlen sollst, wie du bereits gesagt hast nicht verheiratet!!!

An den Jungen muss du auf jeden Fall Unterhalt zahlen, wenn du du dich hier nicht zur Wehr setzt, dann Mahlzeit.Bitte suche umgehends einen Familien-Rechtsanwalt auf.

Mfg

Angela06

das kann dir nur das job center beantworten!