Betreungsverfügung

Hallo Experten
ich hätte gerne gewußt wie eine Betreungsverfügung auszusehen hat. Muß sie notariell beglaubigt werden?
z.B. ein Ehepaar will sich gegenseitig einsetzen und danach z.B. möglicherweise einen der Söhne.

Hallo!

Nein, sie muss nicht notariell beglaubigt werden.

Aber Hinweise,Formulare und Ausfülltipps gibt’s auf der seite des Bundes-Justizministeriums unter http://www.bmj.de

Dort die Stichworte : Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung nutzen

Oder hole Dir, wenn noch vorrätig aus der Apotheke die Monatszeitschrift „Apotheken-Umschau“ vom 1. Juni 2013.
Da ist ein Artikel zum Thema drin.

MfG
duck313

Hallo,

zu unterscheiden wäre zunächst mal zwischen einer echten Betreuungsverfügung, die dem Gericht für den Fall einer notwendigen Einrichtung einer Betreuung einen Betreuer empfiehlt (keineswegs aber vorschreiben kann), bzw. Wünsche dahingehend äußert, wer gerade nicht Betreuer werden soll, und einer (Vorsorge-)Vollmacht, mit der direkt ein Bevollmächtigter eingesetzt werden soll. Der übliche Fall ist heute, dass man letzteres Instrument wählt, weil es dem Bevollmächtigten direkt bestimmt und ihm die genau vom Vollmachtgeber selbst zugedachte Macht in dem gewünschten Zeitpunkt gibt. D.h. es muss nicht erst ein gerichtliches Verfahren durchlaufen werden, in dessen Ausgang das Gericht dann durchaus auch jemand anderes bestimmen und mit ganz anderen Machtbefugnissen ausstatten kann.

Als Abschnitt in einer solchen Vollmacht kann man dann eine zusätzliche Betreuungsverfügung aufnehmen, die dann greift, wenn aus irgendwelchen Gründen die Vollmacht nicht (mehr) greift. Daher macht es dann aber auch Sinn, darin möglichst dann abweichende Personen zu bestimmen, bzw. diese zu nutzen, missliebige Kandidaten auszuschließen.

Eine notarielle Form ist bei beiden Dokumenten nicht nötig, wenn keine Geschäfte eingeschlossen sind, die selbst einer entsprechenden Form unterliegen (Daumenregel mit Ausnahmen). Im Einzelfall kann man sich hierzu aber auch jederzeit eine gerichtliche Genehmigung einholen.

BTW: Ob es Sinn macht, sich als Ehegatten auf Dauer gegenseitig einzusetzen, muss bezweifelt werden. Denn ob die 78-jährige Ehefrau wirklich noch sinnvoll für ihren 80-jährigen Mann agieren kann, kann durchaus fraglich sein. Außerdem bei der Bestellung mehrerer Vollmachtnehmer bitte nicht den mathematischen Blödsinn begehen, zwei Bevollmächtigte im gleichen Umfang einzusetzen. Sind beide sich einige, braucht man sie nicht, sind sie sich uneinig, nützen sie einem nichts.

Gruß vom Wiz

Danke für den Hinweis, er hat mir sehr geholfen.
mfG Peter

Hallo Duck
Ich habe diese Formulare benutzt. Die Patientenverfügung habe ich noch nicht ausgestellt. Kommt noch, ich bin mir noch nicht im klaren.
Ich habe auch bei der Bundesnotarkammer in deren Zentralregister das auch noch mal hinterlegt.
Danke