Hallo zusammen,
keine Ahnung ob dies das richtige Board ist.:
Wie wird eigentlich eine Person überprüft, die einen Waffenschein beantragt, bzw. die Waffensachkundeprüfung ablegen möchte?
Folgende Annahme:
Eine nachgewiesen psychisch labile Person, welche einen gesetzlichen Betreuer mit Einwilligungsvorbehalt hat, soll bei einer Securityfirma anfangen. Hierfür muss er eine Fortbildung machen, eine Prüfung ablegen (bereits 2 x durchgefallen) und benötigt einen Waffenschein. Die Waffensachkundeprüfung hat er nun bestanden.
Wie läuft das ab? Wenn diese Person sich beim Unternehmen bewirbt und nicht angibt, dass sie unter gesetzlicher Betreuung steht, wird dies überprüft?
Mir fällt es unheimlich schwer zu glauben, dass ein Mensch, der seinen Alltag nicht selbst bewältigen kann , die geeignete Person ist um eine Waffe mit sich zu führen…
Als Voraussetzung lese ich: Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein.
Irgendwie schließt sich das doch mit der Notwendigkeit einer gesetzlichen Betreuung mit Einwilligungsvorbehalt aus, oder nicht?
Danke für Euer Feedback,
Sonja