Person A (Mutter von 2 Kindern, 4 und 2 Jahre alt) hat eine Mutter: Person B.
Diese kontrolliert Person A schon immer sehr stark und versucht Einfluss zu nehmen. Seit die Kinder auf der Welt sind, hat sich dieses extrem verstärkt. (Person B hat sich von Anfang an gegen den Lebensgefährten ausgesprochen, hat ihrer Meinung nach nicht genug Kohle…)
Person B kommt täglich vorbei, angeblich um nach den Kindern zu sehen, auch am Wochenende. Dabei erwischt Person A (Mutter der Kinder) sie aber dabei wie sie Post durchsucht, den Schreibtisch, Briefkasten und die Mülltonnen. Lebensgefährte von Person A (Vater der Kinder) hat Person B darum gebeten, zumindestens Sonntags nicht mehr vorbeizukommen. Person B hat dies nicht akzeptiert.
Person A öffnet daher die Tür nicht mehr und hat den Kontakt abgebrochen.
Person B war sauer und beschimpft Person A auf dem AB als Erbschleicher, Dieb, Drogenabhängige, Alkoholabhängige, Rabenmutter etc. Keine Reaktion von Person A, sondern Wechsel der Rufnummer.
Person B (Grossmutter) klagt nun auf Umgangsrecht NUR mit dem grösseren Kind (4 Jahre alt). Die kleine Schwester (2 Jahre) wird nicht erwähnt. Das Umgangsrecht möchte sie auch nur für sich, nicht für den Opa.
Person A ist daher der Meinung, dass es nur darum geht das grössere Kind auszuhorchen und zu beinflussen…
Person A fürchtet nun, dass der Richter den bequemsten Weg geht und betreuten Umgang anordnet…Person B möchte dies jedoch logischerweise nicht… wie vorgehen?
Also, das tut mir sehr leid. Aber da fällt mir spontan nichts ein. Die Großmutter hat allerdings ein Recht auf Umgang mit den Kindern.
Viel Glück:
Guten Tag,
man stlle sich folgendes Problem vor:
Person A (Mutter von 2 Kindern, 4 und 2 Jahre alt) hat eine
Mutter: Person B.
Diese kontrolliert Person A schon immer sehr stark und
versucht Einfluss zu nehmen. Seit die Kinder auf der Welt
sind, hat sich dieses extrem verstärkt. (Person B hat sich von
Anfang an gegen den Lebensgefährten ausgesprochen, hat ihrer
Meinung nach nicht genug Kohle…)
Person B kommt täglich vorbei, angeblich um nach den Kindern
zu sehen, auch am Wochenende. Dabei erwischt Person A (Mutter
der Kinder) sie aber dabei wie sie Post durchsucht, den
Schreibtisch, Briefkasten und die Mülltonnen. Lebensgefährte
von Person A (Vater der Kinder) hat Person B darum gebeten,
zumindestens Sonntags nicht mehr vorbeizukommen. Person B hat
dies nicht akzeptiert.
Person A öffnet daher die Tür nicht mehr und hat den Kontakt
abgebrochen.
Person B war sauer und beschimpft Person A auf dem AB als
Erbschleicher, Dieb, Drogenabhängige, Alkoholabhängige,
Rabenmutter etc. Keine Reaktion von Person A, sondern Wechsel
der Rufnummer.
Person B (Grossmutter) klagt nun auf Umgangsrecht NUR mit dem
grösseren Kind (4 Jahre alt). Die kleine Schwester (2 Jahre)
wird nicht erwähnt. Das Umgangsrecht möchte sie auch nur für
sich, nicht für den Opa.
Person A ist daher der Meinung, dass es nur darum geht das
grössere Kind auszuhorchen und zu beinflussen…
Person A fürchtet nun, dass der Richter den bequemsten Weg
geht und betreuten Umgang anordnet…Person B möchte dies
jedoch logischerweise nicht… wie vorgehen?