Ein älteres Ehepaar hat aufgrund von Demenz einen Betreuer erhalten. Sie verfügen über ein kleines angespartes Vermögen. Bisher waren sie der Meinung, daß dieses Vermögen für deren Bestattung verwendet wird. Durch den Betreuer und den Umstand, daß beide im Seniorenheim leben wird das Vermögen logischer Weise nach und nach aufgebraucht. Die Eheleute sind darüber aufgeklärt worden, daß das Vermögen natürlich für Betreuung und Einrichtung ausgegeben wird. Sie möchten nun aber noch ein Bestattungskonto einrichten.
Es wurde nun eine Behauptung aufgestellt, daß neben dem Selbstbehalt von 2600 € pro Person nun noch 6500 € für ein Bestatterkonto verwendet werden kann. Kann jemand Auskunft geben?
Bestimmte Bestattungsgesellschaften bieten Sterbeversicherungen an. Hier sollte der Betreuer konkret nachfragen. Auch sollte festgelegt werden, welchen Umfang die Leistung haben soll und wo die Leiche oder Asche bleiben soll. Unter 2300,- € Gesamtkosten kommt man aber in Deutschland wohl nicht von der Welt, sofern eine Trauerfeier dabei sein soll.
Die Summe von 6500€ ist sicherlich keine Größe, die das Sozialamt akzeptieren dürfte und
ist wohl rein fiktiv.
Eine Summe von ca. 3000-4000€ kann man gegenüber dem Sozialamt wohl abringen.
Ich schließe mit einem Bestattungsunternehmen Verträge ab, wo festgelegt wird, wie genau das Geld verwendet werden soll und das Geld Treuhänderisch abgesichert ist, bei möglicher Insolvenz des Bestatters. Sterbegeldvetsichetungen nutzen vorallem der Versicherung. Beinden Bestattungsvorsorgeverträgen gibt es keinerlei Gebühr oder Provision.
Wenn das sozialamt bereits involviert ist, mit dem Sachbearbeiter sprechen und nach einer Summe fragen, die akzeptiert wird.
So mache ich es immer.
Ich kann mich den Ausführungen von Dr. Wichert und Hr. Jacobsen anschliessen. Das Recht des Ehepaares, über ihr eigenes Vermögen auch weiterhin zu bestimmen bleibt unberührt. Ob eine Sterbegeldversicherung in Anspruch genommen wird oder die Kosten im Fall des Ablebens direkt aus dem Vermögen des Ehepaares gedeckt wird sollte man mit dem zuständigen Sozialamt besprechen.