Das Kind x ist minderjährig und lebt von Montag-Freitag im betreuten
Wohnen.Bekommt dort die Verpflegung und Unterkunft gestellt ohne einen
Beitrag zu zahlen.Ist in diesem Fall die Mutter nicht mit zum
Barunterhalt verpflichtet?
So wie bei einem volljährigen da ja Kind x nicht zuhause lebt?
für was sollte in diesem Fall denn Unterhalt erfolgen?
Hat Kind x Ausgaben, die von keinem getragen werden?
Was eventuell geregelt werden könnte ist, dass das Kindergeld an das Kind gezahlt wird, muss aber nicht.
Was ist an den Wochenenden- wo wohnt da das Kind?
Wenn die Mutter arbeiten geht, stehen ihr rund 1000€ an Eigenbedarf, bei arbeitslosigkeit 770€ zu.
LG
es handelt sich um Kindesunterhalt.Kind x bekommt die Wohneinheit/Essen/Freizeitangebote gestellt ohne bezahlung.An die KM geht der mtl Unterhalt…aber wenn das Kind im betreuten Wohnen ist muss sie nicht auch einen Teil zahlen?
Das Kind ist Sonnabend/Sonntag zuhause bei der KM.
Benötige bitte dringend Info ob das alles so richtig ist
ist das Kind abends wieder zu hause oder auch über Nacht dort?
Das ganze ist nicht einfach, da der BGH nur echte Wechselmodelle mit 50/50 Anteilen anerkennt, sprich beide Elternteile müssen Barunterhalt leisten. In allen anderen Fällen bleibt es bei der Aufteilung Barunterhalt und Betreuung auch wenn das Kind sehr häufig anderweitig betreut wird.
Trotzdem würde eich mal einen Anwalt befragen oder Frage für ein kleines Geld auf einer Anwaltsseite stellen.