Betreutes Wohnen

Hallo,
die Sozialarbeiterin im Krankenhaus hat sich meiner Tante gegenüber im Beratungsgespräch nur negativ über betreutes Wohnen (bW) geäußert. Beim bW würde man z.B. nicht so gut gepflegt werden wie in den eigenen vier Wänden. Kann man das so allgemein sagen oder gibts hier auch jemanden, der das anders sieht?
Wie ist das mit den Kosten für bW? Die Tante bekommt nur eine kleine Rente, den Rest würde das Sozialamt übernehmen, oder? Erhält sie dann ein Taschengeld?.. und wie hoch wäre dies? Die Geschwister würden nicht zur Übernahme der Kosten herangezogen, nicht wahr? Aber an den späteren Beerdigungskosten müßten sie sich eventuell beteiligen… das hab ich zumindest gehört. Stimmt das?

Hallo Fabian,

die Sozialarbeiterin im Krankenhaus hat sich meiner Tante
gegenüber im Beratungsgespräch nur negativ über betreutes
Wohnen (bW) geäußert.

So allgemein hat sie sich geäußert? Das klingt wenig professionell.
Das kann man immer nur im Hinblick auf eine bestimmte Einrichtung sagen.

Allerdings: Es gibt Regionen, wo es der ausdrückliche politische Wille ist, daß Leute so lange wie möglich zuhause sein sollen, weil das billiger ist.

Ich finde, man muß im Einzelfall schauen - und zwar mit der betroffenen Person zusammen - was die beste Möglichkeit ist.

Beim bW würde man z.B. nicht so gut
gepflegt werden wie in den eigenen vier Wänden. Kann man das
so allgemein sagen oder gibts hier auch jemanden, der das
anders sieht?

Ich sehe das anders. Es gibt auch spezielle Beratungsstellen, deren Aufgabe es ist, mit den alten Leuten herauszufinden, welche Wohnform für sie am besten ist, und welche Hilfen es gibt.

Je nach dem, was jemand hat, wie beweglich er ist und welche Unterstützung durch Familie, Freunde, Pflegedienst vorhanden ist, kann es schon reichen, wenn ein Badewannenlifter und andere bauliche Verändrungen in die Wege geleitet werden.

Bei Demenz ab einem gewissen Schwierigkeitsgrad ist eine häudliche Pflege nicht mehr - verantwortbar - möglich.

Wie ist das mit den Kosten für bW? Die Tante bekommt nur eine
kleine Rente, den Rest würde das Sozialamt übernehmen, oder?

Einen bestimmten Betrag - früher wurde das Notgroschen genannt - darf sie behalten. Der reicht für die Beerdigung. Außerdem wird geschaut, ob sonstiges Vermögen da sind, ob es zum Elternunterhalt verpflichtete Kinder gibt etc.

Erhält sie dann ein Taschengeld?.. und wie hoch wäre dies?

Ja. Davon werden Friseur, Fußpflege etc. beglichen

Die Geschwister würden nicht zur Übernahme der Kosten
herangezogen, nicht wahr?

Nein, nur Verwandte in gerader Linie: Eltern für Kinder - Kinder für Eltern - bzw. Großeltern

Aber an den späteren

Beerdigungskosten müßten sie sich eventuell beteiligen… das
hab ich zumindest gehört. Stimmt das?

Wenn jemand die Beerdigungskosten nicht bezahlen kann, dann tritt das Sozialamt ein (Armenbegräbnis).

Detaillierter können Dir entsprechende Beratungsstellen antworten.

Viele Grüsse

Iris

Hallo,

ich kann das Beispiel meiner Schwiegermutter schildern:

Nach vielen Jahren in einer „normalen“ Mietwohnung musste sie im Alter von über 80 Jahren dort ausziehen, weil das Haus abgerissen wurde.

Sie hatte damals schon Pflegestufe 1, kam aber mit Hilfe der Sozialstation noch einigermaßen alleine zurecht.

Sie mietete daraufhin eine Wohnung in einem Neubau in welchem sich ca. 10 Wohnungen befanden. Die Wohnung wurde als „betreutes Wohnen“ angeboten. Sie zahlte bei einer Rente von ca. € 800,00 einen Mietpreis von € 600,00.

Es wurde versprochen, dass die Betreuung vom nahe gelegenen Seniorenheim übernommen würde, dass eine Sozialarbeiterin dauernd „schauen“ würde und 1 x pro Woche Altennachmittage im Haus oder andere Veranstaltungen, wie z. B. Eis essen gehen o.ä. stattfinden würden.

Tatsächlich - dies merkten war aber erst, als es zu spät war - handelte es sich hier nicht um „betreutes“ Wohnen, sondern allenfalls um „behindertengerechtes“ Wohnen.

Nun, der Pflegedienst kam täglich. Die Pflegekasse zahlte hierfür ca. € 410,00, was aber nicht ausreichend war.

Unsere Tochter erklärte sich dann bereit, täglich nach der Großmutter zu sehen, spazieren zu gehen, sie zu Pflegen (Duschen), einzukaufen, zu putzen und zu kochen.

Daraufhin zahlte die Pflegekasse nur noch 210,00, da unsere Tochter ja keine Fachkraft sei.

Nach einigen Monaten wurde meine Schwiegermutter an einem Samstag morgen in ihrer Wohnung am Boden liegend aufgefunden, wo sie nach mehreren Schlaganfällen in der Nacht lag.

Nach dem sich daran anschließenden Krankenhausaufenthalt konnte sie in diese Wohnung nicht mehr zurück und lebt jetzt im Pflegeheim.

Das Mietverhältnis musste mit der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt werden, so dass noch 3 Monate die Miete zu zahlen war. Während dieser gesamten 3 Monate fiel es weder dem Seniorenheim noch der Sozialbetreuerin auf, dass meine Schwiegermutter nicht mehr in der Wohnung lebt.

Ich will mit diesen lange Ausführungen einfach nur sagen: Sieh genau hin, was für welchen Betrag geboten wird.

Handelt es sich um „Betreutes Wohnen“ oder „Altersgerechtes Wohnen“. Ein himmelgroßer Unterschied.

Wenn Du Dich über evtl. zu gewährende Sozialhilfeleistungen informieren willst, google mal unter „Grundsicherung im Alter“.

Gruß
S

Hallo,

zu Deiner weiteren Frage bzgl. der Beträge, die sie behalte darf, wenn sie sozialhilfeberechtigt ist:

Sie musst ihr eigenes Vermögen bis zu einem Betrag von ca. € 2.500,00 einsetzen. (Ganz genau hab ichs nicht mehr im Kopf). Weiter an den laufenden Kosten ihre Renten, Pflegegeld und sonstige Einnahmen. Dann zahlt das Sozialamt. Sie bekommt dann ein Taschengeld von ca € 90,00.

Die Sozialämter versuchen dann, diese Beträge (teilweise) von den Kindern zurück zu holen. Siehe Stichwort „Elternunterhalt“. Da kannst mir ruhig mal mailen. Kann Dir hier dann noch Tipps geben.

Manchmal lassen sch die Sozialämter darauf ein, dass man mehr behalten darf, ca. 3.500,00 bis 4.000,00. Allerdings unter der Bedingung, dass diese Gelder „eingefroren“ werden und nur für die eigene Beerdigung verwendet werden dürfe.

Gruß
S