Betreutes Wohnen Erwerbsfähig

Hallo,

Sachverhalt:

Die Frau ist seit dem 15.11.2022 bis 17.04.2022 zwangsuntergebracht und hat eine rechtliche Betreuung.

Nun hat sie sich betreutes Wohnen angeschaut und würde auch den Platz nehmen in dem Wohnheim.

Nun will sie dort ein halbes Jahr bis 1 Jahr dort bleiben und danach wieder arbeiten gehen.

Nun ist sie aber unsicher wie es mit der Finanzierung in dem Wohnheim aussieht und ob Sie nach dem Jahr wieder erwerbsfähig ist!!!

Sie bezieht ALG 2 zur Zeit.

Wie ist es, wenn sie von dort wieder in eigene Wohnung und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen will? Ist die nach dem Wohnheim erwerbsfähig?

Ist sie in dem Wohnheim erwerbsfähig?

Wie ist es bezieht sie dann Sozialhilfe und Erwerbsunfähigkeitsrente?

Kann man obwohl man Rente bekommt trotzdem einfach wieder arbeiten?

Nehmen wir mal an Sie bekommt Rente und will dann trotzdem wieder voll arbeiten was muss Sie tun?

Ist sehr dringend daher bitte ich eilig um Antworten.

Mfg

Jen

Hallo,

abgesehen davon, daß das alles überhaupt nichts mit „Arbeitsrecht“ zu tun hat, sondern um verschiedene Aspekte der Sozialversicherung, sind hier Sachverhalte vermischt, die nichts miteinander zu tun haben, nämlich (betreutes) Wohnen und Erwerbsfähigkeit.

Und dazu kann das hier

sowieso nicht stimmen.

Insgesamt ist völlig unklar, worum es eigentlich geht, selbst wenn man die Angaben aus dem Doppelposting mitberücksichtigt.

&tschüß
Wolfgang

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Was für eine "rechtliche Betreuung " lässt solche Fragen offen?

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