Hallo !
Angenommen : Es geht um die Mutter einer Freundin - Man hat bei Ihr Schizophrenie festgestellt .
Angenommen : Die Mutter der Freundin hat sich auf Grund Ihrer ERkrankung ganz aus dem Leben zurückgezogen. Vernachlässigt sich, Essensaufnahme, Haus etc. Auf Grund des schlechten Allgemeinzustandes ist sie dann in ein Krankenhaus bzw. Psaychiatrie gekommen, wo die behandelnde Ärztin eine Betreuung empfahl ( Eilantrag ! ) .
Angenommen : Die Tochter hat in der Zwischenzeit das ganze Haus (also das Lebensumfeld saubergemacht - während die Mutter in der Reha ( 4 Wochen!) war …die Tochter hat quasi eine Komplettrenovierung gemacht, weil z.B. der Hund die Teppiche verpi…pipit hatte …)
Angenommen : Der Gutachter war gestern da …die Mutter ist aber erst seit 3 Tagen wieder zu Hause und - natürlich weil die Tochter aufgeräumt hat - ist alles ok .
Angenommen : Die Tochter war anwesend und hat dem Gutachter ihre Sicht der Dinge geschilder.
Angenommen : Der Gutachter hat schon durchblicken lassen, daß der die Betreuung ablehnen wird …
Die Konsequenz davon könnte sein : Dieser desolate Zustand der Mutter wird immer und immer wieder eintreten ( Sie war vor der Einlieferung runter auf 48 kg—Herzprobleme etc. ).
Könnte man gegen so ein Gutachten dann Einspruch einlegen ?
Danke für Eure Antworten !!!