Hallöchen,
nehmen wir mal folgenden Fall:
Eine Person X, ihres Zeichens seit Jahren diagnostiziert klinisch schizophren, steht seit einigen Jahren unter gerichtlich bestellter Betreuung.
So ziemlich alles auf dem Betreuungsbogen ist angekreuzt, von Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensfürsorge …
Aufgrund verschiedener Vorfälle und der absoluten Unfähigkeit, auch nur ansatzweise die Konsequenzen des eigenen Handelns erkennen zu können, wurde X vom Betreuer in ein Pflegeheim für psychisch Kranke gesteckt.
Da X sich und ihr Verhalten „völlig normal“ findet, geht sie nun auf allen Instanzen, bis zum Bundesgerichtshof, gegen ihren Aufenthalt vor (erfolglos…)
Nun hat der Betreuer sich entschieden, die Betreuung abzugeben und ein Anwalt wurde neuer Betreuer von X.
X plant nun, exzessiv die Dienste des neuen Betreuers in Anspruch zu nehmen, um aus dem Heim herauszukommen.
Vom alten Betreuer wissen die Verwandten, dass ein Betreuer sog. „berufsbezogene Leistungen“ zusätzlich zum regulären Betreuerhonorar abrechnen darf.
X sagt „Für meine Freiheit ist es mir das schon wert“, d.h. X würde alle Altersrücklagen bedingungslos für Anwaltskosten aufgeben, um aus dem Heim zu kommen.
Frage: Darf X so eine Entscheidung überhaupt treffen, und: Darf der Betreuer einfach so seinen Mandanten melken?
Dabei weiß er sehr wohl: wenn er X aus dem Heim nach Hause schicken würde, hätte er innerhalb kürzester Zeit hunderte Strafanzeigen. Wäre es Betrug, wenn er nun fleißig „Rechtsberatung“ anbietet und verrechnet?
Gruß,
Michael
Hallo
So ziemlich alles auf dem Betreuungsbogen ist angekreuzt, von Gesundheitsfürsorge, Aufenthaltsbestimmung, Vermögensfürsorge …
Wäre es Betrug, wenn er nun fleißig „Rechtsberatung“ anbietet und verrechnet?
Wofür braucht denn X einen Betreuer? Doch wohl, weil er nicht geschäftsfähig ist? Und der Betreuer ist doch wohl verpflichtet, z. B. die Vermögensangelegenheiten der betreuten Person zu deren Gunsten zu regeln? Oder muss der Betreuer nicht zustimmen, bevor X Rechtsgeschäfte unternimmt (§ 1903 Einwilligungsvorbehalt)?
Ich würde mich zumindestens bei der Stelle erkundigen, die diesen Betreuer eingesetzt hat.
Viele Grüße
Hallo,
Wofür braucht denn X einen Betreuer? Doch wohl, weil er nicht geschäftsfähig ist?
X ist gundsätzlich unzurechnungsfähig, nicht in der Lage, die Konsequenzen des eigenen Handelns zu ermessen.
Und der Betreuer ist doch wohl verpflichtet, z. B. die Vermögensangelegenheiten der betreuten Person zu deren Gunsten zu regeln?
Oder muss der Betreuer nicht zustimmen, bevor X Rechtsgeschäfte unternimmt (§ 1903 Einwilligungsvorbehalt)?
Doch ja, aber was, wenn der Betreuer eine „Melkkuh“ gefunden hat - darf er sich selbst dann fleißig Beratungshonorare für seine Betreuung in 4-5-stelliger Höhe pro Monat genehmigen? Offentsichtlich ist es staatlicherseits ja sogar im Sinne des Erfinders, dass ein Anwalt als Betreuer anwältliche Beratung zusätzlich fakturieren darf - und das Recht auf Rechtsberatung darf man auch einem Betreuten nicht absprechen.
Ich würde mich zumindestens bei der Stelle erkundigen, die diesen Betreuer eingesetzt hat.
Gut, nehmen wir mal an: Die Angehörigen wissen gar nicht, welche Stelle das ist, da sie sowohl vom Betreuten als auch Betreuer sowohl räumlich als auch kommunikationstechnisch zu stark entfernt sind, um Details zu kennen. Was dann?
Gruß,
Michael
Hallo
Doch ja, aber was, wenn der Betreuer eine „Melkkuh“ gefunden hat - darf er sich selbst dann fleißig Beratungshonorare für seine Betreuung in 4-5-stelliger Höhe pro Monat genehmigen?
Das kommt mir extrem merkwürdig vor. Das wäre ja das Konto der betreuten Person der reine Selbstbedienungsladen für den Betreuer.
Also, dem Gesetz entsprich das eindeutig nicht:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1901.html
"§ 1901 Umfang der Betreuung, Pflichten des Betreuers
…
(2) Der Betreuer hat die Angelegenheiten des Betreuten so zu besorgen, wie es dessen Wohl entspricht. "
Und haften tut er wohl auch:
http://de.wikipedia.org/wiki/Betreuerhaftung
Ich glaube, ich würde erstmal versuchen, das zuständige Vormundschaftsgericht herauszufinden, zu kontaktieren und zu fragen, ob die nicht einen Kontrollbetreuer beauftragen können.
http://de.wikipedia.org/wiki/Kontrollbetreuer
Viele Grüße
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