Betreuung einer alten Dame

Hallo,

es handelt sich um folgenden hypothetischen Fall:

Eine 89 jährige Frau, Mann verstorben, lebt allein in einem Haus. Sie ist sehr schlecht zu Fuß, und auch ansonsten gesundheitlich angeschlagen (v.a. Magen-Darm, Gelenkschmerzen etc.). Täglich kommt der Pflegedienst morgens und abends und mittags Essen auf Rädern.
Sie ist des Nachts auch schon mehrmals aus dem Bett gefallen und konnte aus eigener Kraft nicht wieder ins Bett, erst am Morgen mit Hilfe des Pflegedienstes.
Laut ihrem Hausarzt kann die Dame nicht mehr allein leben.

Die Dame hatte 2 Söhne. Einer davon ist verstorben, hier sind Enkel da. Das Verhältnis ist aus familiären Gründen nicht das Beste.
Der andere Sohn ist Alkoholiker und sehr unzuverlässig und hat bis vor Kurzem im Ausland gelebt als „Lebenskünstler“, d.h. ohne festen Wohnsitz und ohne geregeltes Einkommen.
Nun ist der Sohn wieder zurückgekommen und möchte sich um die Mutter kümmern. Er möchte nicht, dass sie ins Pflegeheim kommt - da ja dann das ganze Erbe, worauf er spekuliert, „den Bach runter geht“.

Aufgrund seiner Unzuverlässigkeit und seines Alkohlkonsums ist es fraglich, ob der Sohn als Betreuer geeignet ist und sich in dem Maße wie es z.B. in einem Pflegeheim der Fall wäre, um seine Mutter kümmern kann.
Ein weitere Gefahr droht, wenn der Sohn eine Generalvollmacht bekommt, denn dann ist es sehr wahrscheinlich, dass er sämtliches Geld seiner Mutter veruntreut und am Ende nichts mehr für ihre Pflege übrig bleibt.

Die Enkel (Kinder vom verstorbenen Sohn) befürworten eine Unterbringung in einem Pflegeheim, da sie selbst die Pflege aus beruflichen Gründen nicht übernehmen können. Außerdem möchten sie auch, dass die Geldangelegenheiten der Dame nicht vom Sohn sondern von einem Betreuer - also von neutraler Seite - erledigt werden.

Die Frage ist nun: wie müsste hier vorgegangen werden? Gesetz dem Fall, dass die Dame von ihrem Sohn betreut wird: gibt es da eine Art „Jugendamt für alte Leute“, welches überprüft, ob der Sohn seine Mutter gut betreut? Könnte ein gesetzlicher Vertreter, der die Finanzen regelt, bestellt werden? Wie könnte verhindert werden, dass der Sohn die Generalvollmacht erhält?

Besten Dank im Voraus für hilfreiche Antworten!

Hallo,

es wäre schon interessant zu erfahren, was die Betroffene selbst für sich wünscht: Leben im Heim oder Betreuung durch den Sohn.

Nicht wenige „Alkoholiker“ erfüllen weitgehend normal ihre beruflichen Pflichten, einige sogar in sehr verantwortungsvollen Positionen. Da ja ein Pflegedienst mit im Spiel ist, hätte ich insoweit nicht so große Sorgen, den Sohn als Notfallhelfer in Betracht zu ziehen.

Vielleicht unterstellt man ihm ja auch zu Unrecht eigennützige Beweggründe und er möchte seine Mutter tatsächlich vor einer Heimunterbringung bewahren.

Man sollte sich die Zustände in Pflegeheimen besser nicht so rosig vorstellen, weder für die Pfleger noch die zu Pflegenden :frowning:

LG
sine

Hallo,

wenn die alte Dame geistig fit ist, und sich gerne von dem Sohn helfen lässt, dann kann und sollte ein Außenstehender daran nichts ändern (wollen).

Ist die Dame hingegen mental nicht mehr in der Lage die Situation einzuschätzen, reicht es ohnehin nicht, dass Sohnemann einfach auf eigene Faust das Regiment übernimmt, sondern bedürfte es hierzu einer noch bei klarem Verstand verfassten Vorsorgevollmacht oder eines gerichtlich bestellten Betreuers.

Eine Betreuungsanregung kann jeder beim zuständigen Gericht geben, indem er entweder ein hierfür vorgesehenes Formular ausfüllt, oder im Freitext beschreibt, wie die Situation ist, und welche rechtliche Betreuungsnotwendigkeit angenommen wird. Das Gericht bestellt dann bei ausreichender Aussicht auf Einrichtung der Betreuung einen Gutachter, zieht Unterlagen bei, ein Richter besucht die alte Dame, und dann wird entscheiden, ob und wenn ja für welche Aufgabenkreise eine Betreuung notwendig ist.

Wer die Anregung gibt, kann auch sich selbst oder einen Dritten (der damit natürlich einverstanden sein sollte) als Betreuer vorschlagen. Der wird dann auch regelmäßig eingesetzt, wenn nicht spezielle Gründe dagegen sprechen. Ansonsten gibt es einen fremden Betreuer.

Gruß vom Wiz

Hallo,

vielen Dank für Dein Feedback!

es wäre schon interessant zu erfahren, was die Betroffene
selbst für sich wünscht: Leben im Heim oder Betreuung durch
den Sohn.

… das ist auch einer der Knackpunkte. Sie möchte natürlich gern daheim bleiben, was auch wirklich das Beste wäre. Allerdings wäre hier nicht die nötige Betreuung gegegeben, denn auch wenn der Pflegedienst mal kurz reinschaut - nachts ist keiner da. Und wer macht Abendessen? Was passiert, wenn sie stürzt?

Nicht wenige „Alkoholiker“ erfüllen weitgehend normal ihre
beruflichen Pflichten, einige sogar in sehr

… dies sollte kein Affront gegen Alkoholiker sein.
Die betreffende Person ist jedoch für ihre Unzuverlässigkeit, ihren Egoismus und ihr Nutznießertum bekannt.

verantwortungsvollen Positionen. Da ja ein Pflegedienst mit im
Spiel ist, hätte ich insoweit nicht so große Sorgen, den Sohn
als Notfallhelfer in Betracht zu ziehen.

siehe oben

Vielleicht unterstellt man ihm ja auch zu Unrecht eigennützige
Beweggründe und er möchte seine Mutter tatsächlich vor einer
Heimunterbringung bewahren.

Nein, er hat bereits verlautbaren lassen, dass eine Unterbringung im PH zu teuer wäre (obwohl die Dame über das Vermögen verfügt, so dass das gar kein Problem wäre - leider bleibt dann nichts für den Sohn
„übrig“)

Man sollte sich die Zustände in Pflegeheimen besser nicht so
rosig vorstellen, weder für die Pfleger noch die zu Pflegenden

-(

Das sei dahin gestellt, wobei persönliche Erfahrungen vom Gegenteil zeugen. Außerdem ist dies auch nicht Thema der Diskussion.

Es geht einfach darum, dass eine Lösung gefunden wird und die Dame noch einen schönen, gut betreuten und finanziell abgesicherten Lebensabend verbringen kann.

Beste Grüße!

LG
sine

Hallo Wiz,

besten Dank für Deine Antwort!

wenn die alte Dame geistig fit ist, und sich gerne von dem
Sohn helfen lässt, dann kann und sollte ein Außenstehender
daran nichts ändern (wollen).

Das ist wahr. Leider hat sich die Damen über ihre Betrreuung selber noch keine Gedanken gemacht. Sie wolle alles auf sich zukommen lassen. Zudem versteht sie sich mit ihrem Sohn nicht besonders gut.

Gesetz dem Fall, dass letztendlich der Sohn als Betreuer fungiert und somit auch uneingeschränkte Vollmacht über die Konten hat - gäbe es da eine Möglichkeit, ein Amt einzuschalten, das überprüft, was mit dem Geld passiert oder ist dann alles zu spät?

Die Bedenken liegen auch einfach darin, dass sich die Dame problemlos einen Heimaufenthalt oder eine private Vollzeitbetreuung leisten könnte. Die Gefahr ist jedoch, dass der Sohn vorher die Konten leer räumt und dann Vater Staat für alles aufkommen muss.

Beste Grüße!

Hallo,

wenn der Sohn im Rahmen einer Vollmacht tätig ist, kann diese bei noch ausreichender Geistesleistung des Vollmachtgebers durch diesen jederzeit widerrufen werden. Danach kann man überlegen ggf. trotz Vollmacht ein Betreungsverfahren anzuregen mit dem Ziel den Bevollmächtigten durch einen Betreuer ablösen zu lassen, weil der seine Aufgaben nicht im Sinne des Vollmachtgebers ausübt. Dazu müssten Verfehlungen dann konkret nachgewiesen werden. Allerdings nicht durch den Anregenden, sondern durch das Gericht im Rahmen des Amtsermittlungsgrundsatzes in solchen Verfahren. Rein praktisch kann man aber nur dringend raten, dem Gericht die Beweise möglichst übersichtlich und mit roter Schleife zu überreichen. Die Begeisterung für große eigene Ermittlungen ist oft nicht sonderlich ausgeprägt.

Nachteil der Vollmachtvariante, die an sich normalerweise zu bevorzugen ist, ist leider, dass ein Bevollmächtigter im Gegensatz zum Betreuer gegenüber niemand rechenschaftpflichtig ist. Und das ist dann gleichzeitig eben auch der Nachteil für den Betreuer, dass er regelmäßig Rechnung legen muss, und alles überprüft wird, was er so für den Betreuten unternimmt.

Und wenn dabei oder nach Hinweis durch Dritte Unregelmäßigkeiten auffallen, dann wird ein Betreuer abgesetzt und durch einen neuen ersetzt.

BTW: Es ist übrigens nicht so, dass jemand der Pflege braucht, nicht seinen normalen Lebensstandard halten darf, auch wenn dadurch die eigenen Mittel schneller abschmelzen als dies bei bescheidenerer Lebensführung der Fall wäre.

Gruß vom Wiz

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Lieber Wiz,

besten Dank für Deine Hilfe!

Viele Grüße!