Betreuung eines Alkoholiker

Folgendes problem, bin Abteilungsleiter geworden und von den 11 Angestellten ist ein Behindeter bzw. Alkoholiker der nicht mehr Geschäftsfähig sein soll, ihm steht eine Betreuerin zur verfügung. Nun habe ich gehört das sie das Amt nicht mehr weiter machen will, jetzt könnte es sein das es auf mich zu kommt. Was kommt nun wirklich auf mich, zu rechte und pflichten, auf welcher Internetseite würde ich informationen finden?Soll man so etwas machen? Nicht nur das er tinkt, er lügt , stiehlt, wird regelmäßig von der Polizei nach Hause gebracht, fährt grundsätzlich mit seinem Motorad ohne Führerschein im schnitt mit 2,5 Promille, usw.

Hallo Doris!

Ein Mitarbeiter, der alkoholbedingt am Arbeitsplatz auffällig wird, erhält üblicherweise eine Abmahnung und parallel dazu ein Gesprächs- und Hilfsangebot. Ist das Problem nicht nur kurzfristiger Art, muß man als verantwortlicher Vorgesetzter zur Auflage machen, daß sich der Alkoholiker professionell helfen läßt. Fällt das nicht zeitnah auf fruchtbaren Boden, bleibt nur die Entlassung, bei schwerwiegenden Vorkommnissen notfalls fristlos.

Für den AG und die Mitarbeiter mit Personalverantwortung geht es neben Arbeitsleistung und Betriebsklima auch um die Arbeitssicherheit. Die Verantwortung umfaßt sogar den Weg von und zur Arbeitsstätte, denn auch das fällt unter die vom Betrieb finanzierte Unfallversicherung bei der BG. Für die Handlungen eines Alkoholikers kann kein Betrieb und kein Vorgesetzter die Verantwortung übernehmen. Alkoholiker - sofern sie nicht trocken sind - kann man vielleicht in einer beschützenden Werkstatt, aber in keinem Wirtschaftsunternehmen und in keiner Behörde dulden.

Mit Nachsicht tut man einem Alkoholiker i. d. R. keinen Gefallen. Er wird weitertrinken und sein duldsames Umfeld gefährden, bis er ernsthafte Konsequenzen spürt. So gesehen ist die hart erscheinende Linie, die zügig zur Kündigung führt, neben dem unbedingt vorrangigen Schutz des Betriebes auch eine Hilfe für den Alkoholiker.

Gruß
Wolfgang

Ich vergas zu schreiben, er gilt als behinderter, nicht wegen seines Alkoholkonsums sondern, Stottern und ansonsten auch sehr einfach gestrickt, näheres weiss ich leider noch nicht.Wichtig ist mir die Rechte und Pflichten eines Betreuers, wo kann ich das nachlesen. Vieles von seinen problemen bekomme ich natürlich mit, da er auch bei uns im Betrieb eine kleine Wohnung hat und seine Bereuerin sich auch garnicht um ihn kümmert , das sie das ehrenamtlich macht ist mir klar und unser Detlef auch nicht der einzige ist um den sie sich kümmert.Gibts eine Internetseite darüber?

Hallo,

Eine Betreuung
ist nichts, was man so nebenher übernimmt

Betreuung wird sehr häufig ehrenamtlich und nebenbei gemacht, z.B. von Verwandten.

Aber um deine Frage zu beantworten, gute und ausführliche Infos findest du hier:

http://www.ruhr-uni-bochum.de/zme/Lexikon/index.htm#top

Gruß

Tahere

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Pardon…
Hi Tahere,

Aber um deine Frage zu beantworten

meine Frage?

Gruß Ralf

ihm steht eine Betreuerin zur
verfügung. Nun habe ich gehört das sie das Amt nicht mehr
weiter machen will, jetzt könnte es sein das es auf mich zu
kommt. Was kommt nun wirklich auf mich, zu rechte und
pflichten,

Hi,
zum Betreuer wird man durch Beschluss des Vormundschaftsgerichts bestellt. In der Regel wird man vorher gefragt, ob man diese Betreuung übernehmen will. Frage: willst du das??? Du wärst dann ehrenamtlicher Betreuer und würdest eine geringe Aufwandsentschädigung dafür bekommen, hättest aber u.U. sehr viel Arbeit und Verantwortung. Ich habe Hochachtung vor Menschen, die so etwas machen, aber wenn man mit so etwas gar keine Erfahrung hat, sollte man m.E. besser die Finger davon lassen und das lieber einem erfahrenen Betreuer oder einem Amtsbetreuer überlassen.

Gruß
Nelly