Ein Sohn ist der Meinung, dass sein Vater nicht gut aufgehoben ist in einem Pflegeheim. Seiner Meinung nach ist er zu „fit“ für ein Pflegeheim. Der Vater ist geistig noch wach, ausser halt etwas vergesslich. Aber ansonsten klar bei Verstand.
Die Ehefrau des alten Mannes ist aber der Meinung, das er ins Pflegeheim soll (sie will Nachts nicht aufstehen um mit ihm auf Toilette zu gehen, will keine Arbeit mit ihm,…). Er kann jedoch laufen, geht alleine zur Toilette, isst alleine,…
Gibt es Möglichkeit für den Sohn, dass ER entscheiden kann WO sein Vater künftig wohnt?
Die Ehefrau des alten Mannes ist aber der Meinung, das er ins
Pflegeheim soll (sie will Nachts nicht aufstehen um mit ihm
auf Toilette zu gehen, will keine Arbeit mit ihm,…).
jaja. in guten wie in schlechten tagen, bis daß ihr euch lästig werdet…
Er kann jedoch laufen, geht alleine zur Toilette, isst alleine,…
wie jetzt? geht er alleine zur toilette oder muß die frau mit ihm gehen?
wie alt sind die beiden denn überhaupt?
Gibt es Möglichkeit für den Sohn, dass ER entscheiden kann WO
sein Vater künftig wohnt?
noch besser: es gibt eine möglichkeit für den VATER zu entscheiden, wo er wohnt.
er muß einfach seinen willen bekunden.
Amtsgericht?
soll der vater seine schwiegertochter verklagen? oder seine frau? oder seinen sohn? oder wie?
andererseits… wenn meine frau mir mit solchen argumenten käme, würd ich auch lieber ins heim gehen wollen.
Entweder kann der Mann noch alleine entscheiden und seine Frau zurechtweisen.
Oder er ist trotz seinem körperlichen Rüstigsein so vergesslich, dass er von anderen betreut werden muss.
Da es keine Vormundschaft mehr gibt, kann man beim Amtsgericht solch eine Betreuung beantragen, dies kann auch der Sohn in die Wege leiten, wenn die Frau dies nicht mehr erledigen will oder kann.
Dabei geht es vor allem, dem Vater nur in den Belangen behilflich zu sein, in denen er Schwierigkeiten hat und ihm ansonsten seine Selbstständigkeit zu erhalten.
Ebernso kann der Vater dem Sohn eine Vollmacht geben, so dass eine Betreuung ausschließlich von ihm gemacht werden kann und eine außerhausige Betreuung nicht nötig ist.
Wie die Ehefrau darauf reagieren wird, kann ich nicht beurteilen: Entweder wird sie entrüstet dieses Ansinnen ablehnen oder mit Freude zustimmen.
Dann muss aber der Sohn zeitlich und psychisch in der Lage sein, diese Betreuung auch zu garantieren.
Ich vermute aber, dass diese Trennung von seiner Frau schwierig wird? —
Der Fall ist hier aber doch zu ungenau beschrieben, als dass man sinnvolle Schritte empfehlen kann.
Vielleicht sollte der Sohn alle Fakten bei einem erfahrenen Psychiater und Arzt besprechen, der auch feststellen kann, wie geistig/körperlich der Vater noch im Srtqande ist, mit einer Betreuung durch den Sohn klar zu kommen.
Alles Gute
Für mich klingt das alles reichlich abartig.
Der Sohn selbst hält den Vater noch für geistig fit, möchte aber gern statt des Vaters selbst darüber entscheiden wo der Vater wohnen soll?
Das widerspricht sich doch total.
Und was, wenn der Vater selbst entscheidet, zukünftig statt bei seiner Frau, die ihn ja offensichtlich los haben will („sie will Nachts nicht aufstehen um mit ihm auf Toilette zu gehen, will keine Arbeit mit ihm,…“), bei seinem Sohn zu leben, damit der dann dieses „Vergnügen“ hat?
Ein Sohn ist der Meinung, dass sein Vater nicht gut aufgehoben
ist in einem Pflegeheim. Seiner Meinung nach ist er zu „fit“
für ein Pflegeheim.
Warum sollte denn der Vater überhaupt ins Pflegeheim?
Ist dies sein eigener Wunsch?
Der Vater ist geistig noch wach, ausser
halt etwas vergesslich.
Das gibt es auch schon bei jungen Menschen, dass sie wichtige Dinge vergessen.
Aber ansonsten klar bei Verstand.
Dann wird er auch für sich die richtige Entscheidung treffen!
Die Ehefrau des alten Mannes ist aber der Meinung, das er ins
Pflegeheim soll (sie will Nachts nicht aufstehen um mit ihm auf Toilette zu gehen, will keine Arbeit mit ihm,…).
hm… vielleicht sollte der Vater mal überlegen - sich von der Ehefrau zu trennen,
bzw. ihr ein Platz im Pflegeheim suchen.
Er kann jedoch laufen, geht alleine zur Toilette, isst alleine,…
Scheinbar bist Du selbst auch vergesslich, sonst würdest Du dich noch daran erinnern was Du etwas weiter oben geschrieben hast. Für dich habe ich es einmal unterstrichen.
Gibt es Möglichkeit für den Sohn, dass ER entscheiden kann WO
sein Vater künftig wohnt?
Nein, denn der Vater ist noch jung genug um diese Entscheidung selbst zu treffen.
Amtsgericht?
Der Vater sollte evt. über eine Enterbung seiner Angehörigen nachdenken.
rechtlich kann ich Dir nicht helfen, aber vielleicht menschlich.
Deine Beschreibung passt genau auf meinen Vater, um den ich mich kümmere, seit meine Mutter gestorben ist.
Das „etwas vergesslich“ wird oft verharmlost…
Meiner hat gestern die Weihnachtsbeleuchtung außen angebracht und als ich abends heimkam, lagen diverse angeschlossene Verlängerungssteckdosen offen im nassen Gras. Irgendwann hat er Pause gemacht und dann vergessen, dass er noch gar nicht fertig war.
Solche Sachen passieren immer öfter… der Sohn sollte sich das nicht zu leicht vorstellen und die Risiken, auch für seinen Vater, realistisch abwägen.
Ich muss ihm 2x täglich die Medikamente geben, weil er eben „etwas vergesslich“ ist. Er vergisst es und behauptet aber, er hätte sie eingenommen. Deshalb muss ich immer dabei sein, wenn er sie einnimmt.
Was macht der Sohn wenn er selbst krank ist/Urlaub hat/ oder nur mal übers Wochenende weg möchte? Oder abends doch mal bei der Freundin bleiben? Kannste alles vergessen. Das Leben des Sohnes wird mit der Zeit immer mehr fremdbestimmt werden.
Gern kann ich über PN noch sehr viel weiteres nennen, was in die Rubrik „etwas vergesslich“ fallen kann: Wäsche waschen, Wäsche wechseln (!), Blumengießen, sämtliche Termine, Rechnungen gar nicht oder sogar mehrfach bezahlen usw. manches harmlos, manches nicht. Aber irgendwer muss sich darum kümmern.
Gibt es Möglichkeit für den Sohn, dass ER entscheiden kann WO
sein Vater künftig wohnt?
Hallo,
es wurde ja schon mehrfach die Betreuung angesprochen. Wird er Betreuer kann er in gewissen Rahmen schon bestimmen wo der Vater lebt. Was er aber nicht kann ist, die Ehefrau zur Pflege verpflichten. In dem Fall muss der Betreuer ( Sohn ) entweder jemanden einstellen welcher die Pflege übernimmt, oder selbst die Pflege übernehmen. Betreuung übernehmen, bedeutet in erster Linie Verantwortung übernehmen.
Also soll Sohn Manns genug sein und selber mit Papa aufs Töpfchen gehen.