eine Bekannte hat mir erzählt, dass es für Betriebskitas gesetzlich vorgeschrieben ist, zu einem bestimmten Prozentsatz immer auch externe Kinder mit aufzunehmen. Da ich mir das nicht so wirklich vorstellen kann, v.a. dass man freien Trägern in dieser Richtung etwas vorgeben kann, wollte ich hier einmal nachfragen. Weiß jemand von euch, wie da die Gesetzeslage in Baden-Württemberg ist? Leider konnte ich im Internet nichts finden. Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!
In dem Bereich gibt es Bundes-, Landes- , Regionalbehörden- und Gemeinderegelungen, die von sehr grob bis sehr fein reichen. Letztendlich sind es die Gemeinden, die Alles zu wuppe haben. Dabei berücksichtigen sie nach meiner Erfahrung örtliche Strukturen und Bedürfnisse. Freie Träger sind meist abhängig von Finanzierung durch die Sitzgemeinde.. Dass die dabei mitreden will und Bedingungen stellt, ist m. E. voll in Ordnung.
Ich habe auch keinerlei Problem damit. Im Gegenteil - es würde mir sehr entgegenkommen. Aber darum ging es mir bei meiner Frage gar nicht. Ich suche nach jemandem, der sich vielleicht mit den Richtlinien hier in Baden-Württemberg auskennt, weil ich eben im Netz nichts finden konnte. Es ging mir nicht um eine „moralische“ Bewertung.