Liebe Foris und Experte,
eine Bekannte hat mir erzählt, dass es für Betriebskitas gesetzlich vorgeschrieben ist, zu einem bestimmten Prozentsatz immer auch externe Kinder mit aufzunehmen. Da ich mir das nicht so wirklich vorstellen kann, v.a. dass man freien Trägern in dieser Richtung etwas vorgeben kann, wollte ich hier einmal nachfragen. Weiß jemand von euch, wie da die Gesetzeslage in Baden-Württemberg ist? Leider konnte ich im Internet nichts finden. Vielen Dank für die Hilfe im Voraus!