Betreuung für Aufenthalt und Gesundheitsvorsorge

Hallo,

meine Tochter (19) klagte am Fachingswochenende über heftige Bauchschmerzen und übergab sich öfters. Das war dann am Dienstag Morgen (3.30 Uhr) so stark,dass wir den Notarzt riefen. Die kamen, zogen aber wieder ab, und sagten, dass das ein Fall für den Hausarzt sei. Sie war bisher noch nie krank und hatte auch keinen Hausarzt. Sie fühlte sich auch zu schwach,um zu einem Arzt zu gehen. Dann ging es ihr wieder etwas besser. Als wir aber dann nichts mehr von ihr hörten (nicht einmal das übliche „Verpisst euch“…) öffnet ich ihr Zimmer (sie hatte sich eingesperrt) mit einem Nachschlüssel: Da lag sie nun auf dem Bad, war nicht mehr ansprechbar und krampfte. Der sofort herbeigerufene Notarzt ließ sie in die Klinik bringen.
Sie hatte Schmerztabletten genommen und ihre Leber funktionierte nicht mehr. Dort wurde ihre Leber entgiftet und nach einigen Tagen kam sie in die Jugendpsychiatrie. Vom Amtsgericht bekamen meine Frau und ich Post, dass wir (befristet) für die Betreuung (Aufenthalt und Gesundheitsvorsorge) unserer Tochter zusrtändig seien. Unsere Tochter wurde entlassen und sie sollte sich beim Hausarzt (Überprüfen ihrer Leberwerte) und bei einem Psychiater vorstellen.
Das verweigert aber unsere Tochter. Was können wir tun? Sie gar mit der Polizei bei den Ärzten vorführen lassen?

Mfg
oxygen70

Hallo!
Mit mit diesem Beschluss sind sie berechtigt ‚über den Kopf‘ ihrer volljährigen Tochter hinweg massnahmen zur gesundheitsvorsorge und zu ergreifen. Ja, das heisst, dass Sie bspw. unter polizeilicher aufsicht eine psychiatrische Untersuchung erzwingen können. Die Frage ist allerdings, ob dies sinnvoll ist. Hintergründe zu erfahren bzgl. alkohol-/drogenkonsums ihrer tochter erscheint mir hier ratsamer. Mit dem vorliegenden Beschluss sollten sie keine probleme bekommen, darüber näheres durch behandelnde ärzte , krankenhäuser zu erfahren. Das offene Gespräch mit Ihrer Tochter halte ich für ratsam, selbst wenn dies seitens der tochter abgelehnt wird. Zeigt Ihre Tochter jedoch weiter die Haltung wie sie sie beschrieben haben, können Sie jederzeit eine medizinische / psychiatrische Untersuchung erzwingen. Im akuten Wiederholungsfall ( Intoxikation durch Alkohol, Tabletten, Drogen) können Sie auch eine psychiatrische Zwangseinweisung direkt veranlassen. Wichtig dabei ist, dass der Betreuungsauftrag zum Zeitpunkt der Massnahme / Intervention noch gültig ist.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Darstellung geholfen zu haben und stehe gerne wieder zu Verfügung.

hallo oxygen70,
mit der Polizei werden sie da nichts erreichen. Da ihre Tochter keine Einsicht in ihre gesundheitliche/psychische Situation zeigt würde ich den behandelnden Arzt der Jugendpsychiatrie befragen, welche Schritte er jetzt befürworten würde (ihn von der Weigerung in Kenntnis setzen!). Es ist immer schwierig, wenn Angehörige gleichzeitig auch Betreuer sind, denn letztendlich hat ihre Tochter das Recht, jegliche Behandlung zu verweigern. Ich würde ihnen raten, sich vor Ort an eine städtische oder ehrenamtliche Betreuungsstelle/-Verein zu wenden und sich dort laufend von erfahrenen Betreuern über anstehende Probleme mit ihrer Tochter beraten und helfen zu lassen.
Viel Glück und alles Gute für ihre Familie!

Hallo, und sorry wegen der späten Nachricht:

Weiterhin Kontakt halten mit den Behörden, denn niemand wird allein gelassen bei Tablettenmissbrauch.

Sie sollten den sozialpsychologischen Dienst Ihrer Stadt in Anspruch nehmen, wenn Sie Schwierigkeiten mit dem Einsehen Ihrer Tochter haben.

Eigentlich sollten Sie einen absoluten Bruch mit ihr machen und diesen Bruch bei ihr anmelden. Hilft Bestens. Kein Zimmer zum zuschließen, kein mampfen bei MAMA, kein Irgendwer, der sich um sie sorgt.

Dies ist einfach gesagt! Denn man kann heut zutage kein Kind mehr rausschmeißen mit 19 Jahren.

Aber Sie können auch nicht die Sklaven Ihrer Tochter sein oder werden.

Eignes Zimmer, ja. Aber auch Regeln. Früh aufstehen, keine Ausreden gelten lassen. Regeln erstellen: Abfall rausbringen, Bad putzen, Küche wischen, Zimmer aufräumen usw.

Ja keine Ausreden gelten lassen. Hart aber lieb durchgreifen und immer konsequent bleiben.

Hallo
Die Tochter ist volljährig!Auch wenn eine gesetzliche Betreuung eingerichtet wurde, heißt das nicht, dass man sie mit Zwang einer Behandlung zuführen muss. Jeder hat das Recht, selber zu entscheiden.Anders liegt der Fall,wenn man davon ausgehen muss, dass sie nicht in der Lage ist, ihren Gesundheitszustand richtig einzuschätzen und akute Gefährdung vorliegt.Dann hat man mit Betreuung die Möglichkeit, sie in eine Klinik unterzubringen.
Viel Erfolg