meine Tochter (19) klagte am Fachingswochenende über heftige Bauchschmerzen und übergab sich öfters. Das war dann am Dienstag Morgen (3.30 Uhr) so stark,dass wir den Notarzt riefen. Die kamen, zogen aber wieder ab, und sagten, dass das ein Fall für den Hausarzt sei. Sie war bisher noch nie krank und hatte auch keinen Hausarzt. Sie fühlte sich auch zu schwach,um zu einem Arzt zu gehen. Dann ging es ihr wieder etwas besser. Als wir aber dann nichts mehr von ihr hörten (nicht einmal das übliche „Verpisst euch“…) öffnet ich ihr Zimmer (sie hatte sich eingesperrt) mit einem Nachschlüssel: Da lag sie nun auf dem Bad, war nicht mehr ansprechbar und krampfte. Der sofort herbeigerufene Notarzt ließ sie in die Klinik bringen.
Sie hatte Schmerztabletten genommen und ihre Leber funktionierte nicht mehr. Dort wurde ihre Leber entgiftet und nach einigen Tagen kam sie in die Jugendpsychiatrie. Vom Amtsgericht bekamen meine Frau und ich Post, dass wir (befristet) für die Betreuung (Aufenthalt und Gesundheitsvorsorge) unserer Tochter zusrtändig seien. Unsere Tochter wurde entlassen und sie sollte sich beim Hausarzt (Überprüfen ihrer Leberwerte) und bei einem Psychiater vorstellen.
Das verweigert aber unsere Tochter. Was können wir tun? Sie gar mit der Polizei bei den Ärzten vorführen lassen?
Die letzte Frage in Deinem Beitrag kann man mit „ja“ beantworten.
Nach PsychKG ist zwar eine Zwangseinweisung in eine psychiatrische Klinik nicht absolut indiziert. Dies wäre nur der Falls wenn die Tochter „akut und unmittelbar eine Gefahr für sich und/oder andere darstellt“. Das ist hier so nicht gegeben. Allerdings habt Ihr als Eltern zumindest befristet das Recht zugesprochen bekommen, zum Wohl
der Tochter über medizinische Maßnahmen und den Aufenthaltsort zu entscheiden. Das bedeutet, dass Ihr in der Tat ohne Zustimmung der Tochter eine Klinikeinweisung und ärztliche Behandlung für sie veranlassen könnt (hierüber sollte sicherheitshalber der zuständige Amtsrichter aber informiert werden). Angesichts der geschilderten Ereignisse würde ich dies auch tun, wenn die Tochter auch nach einem längeren Gespräch weiterhin nicht kooperiert.
so iregndwie ist die Geschichte nicht stimmig. Wegen Bauchschmerzen zu Fasching und jetzt ein paar Tage später einem Krampfanfall gibt es keine Notwendigkeit psychiatrischer Behandlung und kenne ich auch kein VormG, dass in so einem Fall so schnell eine Betreuung einrichten würde. Da dürfte ja wohl doch etwas mehr hinter der Geschichte stecken.
Aber sei es drum: Zwnagsmaßnahmen sind in diesem Fall möglich, und Ansprechpartner hierfür ist wiederum das VormG. Da das Aufenthaltsbestimmungsrecht leider ein sehr stumpfes Schwert gegenüber nicht kooperativen Betroffenen ist, wird es dann auf eine Unterbringung hinauslaufen, in deren Rahmen dann die notwendigen medizinischen Dinge erledigt werden.
Ist die Dame noch insoweit einsichtig, dass sie begreift, dass Eltern und VormG hier auf jeden Fall am längeren Hebel sitzen, und die Dinge durchziehen werden, die notwendig sind, und welche Maßnahmen ihr jetzt drohen, könnte dies die Sache deutlich befördern.